Handy-Headset und dennoch Ordnungswidrigkeit?

6. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
MN01
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 149x hilfreich)
Handy-Headset und dennoch Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

heute hat mich die Polizei angehalten, da ich mit einem Headset telefoniert habe, das Gespräch aber mit der Handy-Tastatur über das Telefonbuch (also 3 Tasten gedrückt) aktiviert und durch Zusammenklappen des Handys beendet habe.

Ist das tatsächlich dennoch eine Ordnungswidrigkeit ?

Danke und Gruß,
Manfred

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Ja!
Ist zwar totaler Schwachsinn, da Zigarette anzünden IMO viel mehr ablenkt, aber gut...
Es stellt bereits ein OWI dar, wenn du das Handy bei laufendem Motor (auch stehend auf einem Parkplatz) nur anfasst!

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#2
 Von 
MN01
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 149x hilfreich)

Na das ist mal wieder eine echt sinnvolle Regelung unserer derzeitigen Vertreter in Berlin... aaaahh... Herr, lass Hirn regnen :-)

Trotzdem danke, auch wenn es mich 60 Euro kostet :-/

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Finde dies OWI-Anzeige zwar etwas kleinlich; denn wenn man schon so eine technische Einrichtung nutzt (und ja eigentlich nicht gg. die Vorschrift verstoßen will), dann muss man ja immer noch das Gespräch annehmen und beenden.....
Naja, der Punkt würde mir ja noch am meisten weh tun!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Die meisten neueren Handies haben heute automatische Rufannahme (die man separat für ein Profil mit Headset einstellen kann), Sprachwahl und beendet wird das Gespräch automatisch, wenn der Gesprächspartner auflegt.

Ich muss mein Handy mit Headset jedenfalls nicht anfassen.

Gruß
Schnute

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#5
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Was ist denn, wen mein handy klingelt und ich am headset nen Knopf drücken muß, um den Hörer abzunehmen bzw. aufzulegen ???

P. (grübelnd)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

§ 23 1a)StVO "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält."

Vom Wortlaut her dürfte das bloße Drücken eines Knopfes am Ohr mE nicht unter die o.g. Regelung fallen.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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