Handy am Steuer, Ordnungswidrigkeit, Zeugenaussage, ich war nicht Fahrer

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andi_supertyp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy am Steuer, Ordnungswidrigkeit, Zeugenaussage, ich war nicht Fahrer

Hallo,

ich habe eine Anhörungsbogen erhalten, indem mir Vorgeworfen wurde mit einem Handy am Steuer gewesen zu sein.
Zeugenaussage von einem Polizisten, bei Zeugen ist niemand eingetragen.

Ich habe das Auto nicht gefahren, sondern eine weibliche Person und ich war nicht in der Stadt sondern auf Arbeit. Bin mir aber nicht sicher wie ich das beweisen soll.

Fehlen der Polzei da keine Beweise etc. z.B. ein Zeuge, der auf dem Anhörungsbogen nicht eingetragen ist oder ggf. ein Foto von der Tat ?

Ich würde jetzt einfach den Anhörungsbogen zurückschicken und sagen das ich das nicht war.

Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Bin mir aber nicht sicher wie ich das beweisen soll. Und auf Arbeit hat Sie niemand gesehen? Falls doch, ist das doch gar kein Problem...
Ich würde jetzt einfach den Anhörungsbogen zurückschicken und sagen das ich das nicht war. Das wird wohl wenig Effekt haben.
Fehlen der Polzei da keine Beweise Warum sollte die Aussage eines Polizisten nicht ausreichen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Andi_supertyp):
Zeugenaussage von einem Polizisten

Zitat (von Andi_supertyp):
Fehlen der Polzei da keine Beweise etc. z.B. ein Zeuge,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Andi_supertyp):
Bin mir aber nicht sicher wie ich das beweisen soll.

Man müsste halt überlegen, wie die Anwesendheit auf der Arbeit dokumentiert wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat:
Ich würde jetzt einfach den Anhörungsbogen zurückschicken und sagen das ich das nicht war.


Kann man machen. Dann muss die Polizei den Fahrer(die Fahrerin suchen. Eventuell droht dann eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Wagen oft von jemand anderem gefahren wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Eventuell droht dann eine Fahrtenbuchauflage


Aber nur, wenn dem Halter die Identifikation des Fahrers auch zumutbar war. Dafür dürfte eine genau Personenbeschreibung des Polizisten erforderlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

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