Ich wurde letzten gestern mit dem handy am Steuer erwischt, mit dem Auto von meinem freund des auto läuft allerdings auf dem sein Stiefvater. Da ich ja die Strafe bekomme, bekommt der Halter auch irgendwas vom Ordungsamt deswegen?
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Handy am Steuer - bekommt der Halter auch irgendwas vom Ordnungsamt?
20. Dezember 2012
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Frage vom 20. Dezember 2012 | 13:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
Handy am Steuer - bekommt der Halter auch irgendwas vom Ordnungsamt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 14:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Der Halter wird angeschrieben und gebeten die Daten der Fahrerin preiszugeben.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
#2
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 16:54
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Was heißt das denn?
wurde letzten gestern mit dem handy am Steuer erwischt
Angehalten und Personalien aufgenommen: Dann bekommt der Halter gar nichts.
Beim Fahren mit Handy gesehen und dann aufgeschrieben: Vorweg, woher weißt du das dann?
In dem Fall würde der Halter ein Verwarngeldangebot bekommen, oder für den Fall, dass er es nicht gewesen sein kann (etwa aus biologischen Gründen), einen Fragebogen bezüglich des Fahrers.
Ob er sich dann an den Fahrer erinnert, muss er selber wissen. Halterhaftung gibt es jedenfalls bei Handyvergehen nicht, und eine Fahrtenbuchauflage ist imho auch unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich).
MfG Stefan
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 18:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
die Polizei hat ja meine daten aufgenommen
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#4
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 19:11
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:OK, dann gilt der erste Teil meiner Antwort.
die Polizei hat ja meine daten aufgenommen
Und warum sollte der Halter überhaupt informiert werden? Er hat ja nichts falsch gemacht, sein Auto zu verleihen ist nicht verboten, und zugelassen hat er die Tat auch nicht (das könnte etwa beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Betracht kommen).
Eine Info an ihn halte ich hier schon aus Datenschutzgesichtspunkten für problematisch, die Behörde darf nämlich nicht mit solchen Bestrafungen hausieren gehen.
MfG Stefan
#5
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 19:44
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
Danke
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