Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa518055-77
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy am Steuer: mit oder ohne Gefährdung

Hallo in die Runde,

ich wurde gerade im Berufsverkehr von der Polizei beim Fahren mit Handy am Steuer in einer viel befahrenen Kreuzung in München erwischt. Leider bin ich nur als letzer (war noch grün) über die Ampel gerutscht, allerdings haben sich die Autos vor mir schon etwas gestaut, sodass ich in der Mitte warten musste, bis sich der Stau wieder etwas gelöst hat. Das ist normal im Münchner Berufsverkehr und erwischt wahrscheinlich im Minutnetakt jemanden (vll. ohne Handy am Ohr)

Die Dame von der Polizei hat mir dann mitgeteilt, dass es eine Anzeige wegen Handy am Steuer gibt, allerdings nichts von einer Gefährdung erwähnt. Nach der Aufnahme der Personalien habe ich den Polizeikollegen gefragt, mit welcher Strafe ich rechnen müsse. Der antwortete mir daraufhin, mit 118€ Strafe plus Gebühren macht es ca. 150€. Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung inkl. hinaus:
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/

Wie schätzen Sie die Lage ein. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?

Herzlichen Dank und schöne Grüße




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das käme auf die Strafe für eine Gefährdung inkl. hinaus: Nö - 118 Euro stehen da nirgends. Plus Gebühren sind wir bei 130 bzw. 180 Euro. Was er nun meinte, erfahren Sie, wenn Sie den Bescheid haben.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch? Das wird Ihnen mangels hellseherischer Fähigkeiten niemand vorhersagen können, der den Akteninhalt nicht kennt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von pa518055-77):
Das ist normal im Münchner Berufsverkehr

Und inwiefern entschuldigt das Ihr Verhalten? Es werden auch täglich Menschen umgebracht. Deswegen dürfen Sie das auch nicht.

Zitat (von pa518055-77):
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?

Dagegen, dass die Gefährdung vergessen wurde? Gut.
Dagegen, dass Sie telefoniert haben? Sehr schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

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