Handy am steuer Laser

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Handy am steuer Laser

Hallo liebes Forum. Ich habe eine Frage.
Ich wurde heute von der Polzei rausgewunken. Es wurde gelasert und gesehen das ich das Handy wohl offensichtlich in der Hand hatte. Tatsächlich hatte ich kurz das Handy in der Hand um es meiner Tochter abzunehmen die einen Trickfilm geschaut hat.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe nichts von der Polizei bekommen also kein Dokument wo das vergehen draufstand noch sonst etwas. Es wurde mir zwar gesagt das ich einen Bußgeldbescheid bekomme und was mich erwartet.
Ist das typisch? Wie kann man mir mein vergehen nachweisen? Wird beim lasern gefilmt? Bin etwas verunsichert. Vielen Dank für eure Hilfe. Mfg

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45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Wie kann man mir mein vergehen nachweisen?
Aussage des Polizisten...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Wie ist es wenn es nur 1 Polizist am laser war? Dann steht ja Aussage gegen Aussage? Kann man sowas per Video einsehen? Das meinte zumindestens der kontrollierende Polizist. Danke für die HILFE. Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Also zunächst mal kann jeder Polizist der von aussen in Dein Fahrzeug schaut und Dich am Steuer mit dem Handy sieht, einschreiten. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass beim Lasern zusätzlich Videos erstellt werden?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dann steht ja Aussage gegen Aussage?
Was nicht bedeutet, dass die Sache dann damit aufgehoben ist.

Stell dir mal vor du bist Richter!

Zeuge 1, "Angeklagter": Darf lügen wie er will!

Zeuge 2, Polizist: Darf NICHT lügen ; hat nichts von seiner Aussage, wenn er dich belastet etc.

Du musst nun abwägen, wer von Beiden ist glaubwürdiger, oder kann man keinem von Beiden glauben.

Wie wird die Sache wohl enden ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Ist das typisch?

Ja



Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Wie kann man mir mein vergehen nachweisen?

Durch die Aussagen der Zeugen.



Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Dann steht ja Aussage gegen Aussage?

Das mit "Aussage gegen Aussage" ist ein Märchen.
Da steht der Staatsbeamte der keinen Grund zum lügen hat und der Täter der lügen darf das sich die Balken biegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Wie ist es wenn es nur 1 Polizist am laser war?
Dann hat es nur ein Polizist gesehen.

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Dann steht ja Aussage gegen Aussage?
Ja, stimmt. Viele stellen sich darunter eine Patt-Situation vor. Ist es aber nicht.Es ist vielmehr eine nicht zu unterschätzende Herausforderung deinerseits, denn der Polizist wird in diesem Fall als "neutrale Person" Person gesehen. Er hat keinen Vorteil davon dich zu unrecht zu belasten und er darf nicht lügen (im Gegensatz zu dir). Das sind Faktoren die seine Glaubwürdigkeit dir gegenüber stärken..

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Tatsächlich hatte ich kurz das Handy in der Hand

Und damit ist der Fall erledigt....

-- Editiert von radfahrer999 am 13.05.2020 06:06

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke vielmals für eure Antworten. Ich frage nur so explizit weil ich meiner Tochter quasi das Handy aus der Hand genommen habe und es neben mich auf den Fahrersitz gelegt habe. Quasi nur weitergereicht.

Ich denke ich warte erstmal den Bescheid ab und werde dann zahlen.

Ich hatte schon 2mal eine mpu und somit auch schon eine neuerteilung der Fahrerlaubnis. Muss ich mir härteren Strafen rechnen?

Danke in die Runde

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe keine Probezeit mehr und auch keine Punkte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Ich danke vielmals für eure Antworten. Ich frage nur so explizit weil ich meiner Tochter quasi das Handy aus der Hand genommen habe und es neben mich auf den Fahrersitz gelegt habe.

Wenn man es sich direkt neben sich legt, spricht das sehr dafür, dass man es gleich weiter benutzen möchte. Außerdem ist es auf dem Fahrersitz sehr gefährlich, da es einen beim Fahren stört und beim Bremsen durch das Auto fliegen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo hätte ich es den sonst hinlegen sollen? Bin mir bewusst das es falsch war. Wie gesagt werde mir das anfechten sparen. Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann noch jemand was zu meiner Vorgeschichte sagen? Spielt das eine Rolle? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Wo hätte ich es den sonst hinlegen sollen? Bin mir bewusst das es falsch war. Wie gesagt werde mir das anfechten sparen. Mfg

Zumindest mal auf den Beifahrersitz, besser aber in das Amaturenfach oder die Konsole. Und am allerbesten das Ganze vor der Fahrt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Spielt das eine Rolle?
Wenn da nicht noch mehr ist, dann nein...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke euch sehr für die Hilfe. Wirklich klasse.
Wie gesagt musste schon 2mal zur Mpu. Es sind aber weder Punkte noch Probezeit vorhanden.
Das ist okay so ja?
Danke und allen einen schönen Nachmittag. Tolles Forum.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Ich wurde heute von der Polzei rausgewunken. Es wurde gelasert und gesehen das ich das Handy wohl offensichtlich in der Hand hatte.
Dann wurde Dir auch die Möglichkeit gegeben, Dich zum Tatvorwurf zu äußern. Welche Zuwiderhandlungen wurden Dir dan tatsächlich vorgeworfen? Nur der Geschwindigkeitsverstoß, oder tatsächlich auch das Handy?

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Wird beim lasern gefilmt?
Kommt vor, ist aber eher die Ausnahme. Wenn ein Lasermessgerät mit Videofunktion verwendet wird, dann wird der Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht angehalten. Es ist also eher davon auszugehen, dass keine Videoaufnahme existiert.

Zitat (von nyr):
Wenn man es sich direkt neben sich legt, spricht das sehr dafür, dass man es gleich weiter benutzen möchte.
Selbst wenn. Die Absicht ein Mobiltelefon zu benutzen ist nicht verboten. Nur die Benutzung, wenn man es dazu tatsächlich in die Hand nimmt.

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Ich frage nur so explizit weil ich meiner Tochter quasi das Handy aus der Hand genommen habe und es neben mich auf den Fahrersitz gelegt habe. Quasi nur weitergereicht.
Das wäre nicht verboten und könnte somit auch nicht geahndet werden. Allerdings muss man das ggf. glaubhaft darstellen können.

Zitat (von § 23 (1a) StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


Zitat (von ADAC):
Bloßes in die Hand nehmen ist nicht verboten

Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass das bloße in die Hand nehmen eines Handys noch nicht verboten ist, so lange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B. um etwas Wegzuräumen.
Quelle (etwas weiter nach unten scrollen)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Kann noch jemand was zu meiner Vorgeschichte sagen? Spielt das eine Rolle?
Nein.

-- Editiert von Demonio am 13.05.2020 15:16

-- Editiert von Demonio am 13.05.2020 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Habe keine Probezeit mehr und auch keine Punkte.

Das ist schon mal positiv.



Zitat (von nyr):
Wenn man es sich direkt neben sich legt, spricht das sehr dafür, dass man es gleich weiter benutzen möchte

Eigentlich egal, denn bereits das vorherige "in der Hand halten" ist ja das Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich egal, denn bereits das vorherige "in der Hand halten" ist ja das Problem.


Das reine in der Hand halten ist noch keine Benutzung, wie @Demonio bereits richtig dargestellt hat.

Zitat:
Wo hätte ich es den sonst hinlegen sollen? Bin mir bewusst das es falsch war. Wie gesagt werde mir das anfechten sparen.


Einfach bei der Wahrheit bleiben, wenn der Anhörungsbogen kommt. Damit widerspricht man der Aussage des Polizisten nicht und gleichzeitig ist der Bußgeldtatbestand nicht erfüllt. Ob man damit im ersten Schritt durchkommt ist eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
Einfach bei der Wahrheit bleiben, wenn der Anhörungsbogen kommt.
Da kommt kein Anhörungsbogen mehr. Dem Betroffenen wurde an Ort und Stelle die Gelegenheit gegeben sich zum Vorwurf zu äußern.

Daher gilt das, was der Polizist gesagt hat:
Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Es wurde mir zwar gesagt das ich einen Bußgeldbescheid bekomme

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das reine in der Hand halten ist noch keine Benutzung, wie @Demonio bereits richtig dargestellt hat.

Ja und? Dennoch hat man das Problem das "keine Benutzung" "zur Überzeugung des Gerichtes" beweisen zu müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal kurz zum Tathergang. Meine Tochter guckt hinten rechts einen Trickfilm. Dieser ist vorbei. Ich schaue kurz nach hinten nehme ihr das Handy aus der Hand drücke seitlich die Tastensperre rein und lege das Handy neben mich auf den leeren Beifahrersitz.
Ich wurde NICHT gelasert. Bin vorschriftsmäßig nach Geschwindigkeit gefahren.

Ca. 300m weiter werde ich per Kelle rausgewunken. Nach Vorzeigen meiner Dokumente der folgende fast identische Wortlaut des Polizisten.
Ein Kollege hat sie weiter vorne mit dem Lasergerät gesehen wie sie das Handy ziemlich offensichtlich in der Hand gehalten haben. Habe kurz den Polizisten beschrieben was ich euch oben schon mitgeteilt habe.

Er meinte das ich Post bekommen werde und das VIDEO gerne anfordern bzw. Einsehen kann.
Stand der "Laser Polizist" alleine da?

Danach wurde mein Fahrzeug da es etwas sportlicher ist noch angesehen. Da alles eingetragen ist war alles kein Problem.
Das Ende des Treffens wurde mit. Die Sache ist jetzt hier erledigt sie bekommen Post beendet.

Soweit die Ausführung.
Vielen Dank in die Runde.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schwiegermuttersliebling):
Ich schaue kurz nach hinten nehme ihr das Handy aus der Hand drücke seitlich die Tastensperre rein und lege das Handy neben mich auf den leeren Beifahrersitz.
Und warum kann man der Tochter nicht sagen, dass sie es aus machen und neben sich legen soll. Dann muss man nicht bei voller Fahrt nach hinten sehen und an einem Handy rumfummeln...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Tochter ist 2.5 Jahre. Das bekommt sie noch nicht alleine hin. Ich weiß das es fahrlässig ist nach hinten zu sehen. Wird mir defintiv auch eine Lehre sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja und? Dennoch hat man das Problem das "keine Benutzung" "zur Überzeugung des Gerichtes" beweisen zu müssen.
Nein, beweisen muss man das nicht. Man muss es nr gut erklären können. Das kann der TE meiner Meinung nach durchaus.

Allerdings sollte er, falls es nicht schon zu spät ist, für sich behalten, dass er sich nach hinten umgedreht und die Tastaturverrigelung betätigt hat. Letzteres ist meiner Meinung nach zwar eine Bedienung, aber noch keine Benutzung des Geräts. Ich würde aber nicht ausschließen, dass das ein Richter evtl. anders interpretieren würde als ich. Vor Gericht und auf hoher See...

Daher sei dem TE von meiner Seite aus angeraten auf entsprechende Post zu warten, und sich dann wieder hier zu melden. Mehr kann man im Moment nicht machen. Aber das sind wir ja im Zeitalter von Corona bereits gewöhnt. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mache ich auf jeden Fall. Toller Support. Klasse. Danke an alle.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Man muss es nr gut erklären können.

Und das ist dann bei mir ein Beweis wenns das Gericht glaubt.



Zitat (von Demonio):
die Tastaturverrigelung betätigt hat.

Kommt ganz darauf an, wie man die betätigt. Knöpf drücken oder Bildschirmwischen wäre für mich schon Benutzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebes Forum. Habe heute Post bekommen wegen Handy am Steuer. Als Beweis steht digitalaufnahme und Polizist.
Ich sehe eigentlich keinen Grund es anzufechten. Möchte mir weiteren Stress sparen.

Ich frage nochmal explizit nach. Es ist egal das ich schon mehrfach eine Mpu hatte? Ich muss mit keinen weiteren Überraschungen rechnen? Würde jetzt einfach das Geld überweisen und gut ist?!

Danke für eure abschließende Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ist das ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen?

Wenn es ein Bußgeldbescheid ist, dann ist die Sache mit der Bezahlung des Bußgeldes erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Schwiegermuttersliebling
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen. Es ist ein Bußgeldbescheid. Ich frage nur nach weil ich das schon mal hatte. War in der verlängerten Probezeit und wurde mit 21kmh geblitzt. Erst kam ein schreiben von der Stadt. Das habe ich normal bezahlt. Ca. 2 Wochen später kam dann ein Brief der Führerscheinstelle. Beibringung einer MPU. A Verstoß in der verlängerten Probezeit.

Es ist also wirklich safe das damit alles erledigt ist? Bin ein gebrandtmarktes Kind.

MfG und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hh):
Das reine in der Hand halten ist noch keine Benutzung, wie @Demonio bereits richtig dargestellt hat.

Ja und? Dennoch hat man das Problem das "keine Benutzung" "zur Überzeugung des Gerichtes" beweisen zu müssen.


Ehrlich gesagt sehe ich das (zumindest rein rechtsstaatlich) genau anders herum.
Wenn die Benutzung verboten ist, dann muss nicht der Angeklagte die nicht-Benutzung nachweisen sondern im Gegenteil muss der Ankläger nachweisen, dass es überhaupt eine Benutzung gab.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ehrlich gesagt sehe ich das (zumindest rein rechtsstaatlich) genau anders herum.
Wenn die Benutzung verboten ist, dann muss nicht der Angeklagte die nicht-Benutzung nachweisen sondern im Gegenteil muss der Ankläger nachweisen, dass es überhaupt eine Benutzung gab.
Beweis des ersten Anscheins... Erfahrungsgemäß werden die wenigsten Geräte in die Hand genommen, weil die sich so toll anfühlen.

0x Hilfreiche Antwort

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