Hatte vorhin meinen ersten Autounfall, wie geht es jetzt weiter?

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Hatte vorhin meinen ersten Autounfall, wie geht es jetzt weiter?

Hallo,

ich bin vorhin langsam die Spielstraße runtergerollt. Leider hat mich die ausparkende Dame nicht gesehen und ist mir vorne draufgefahren. Ich hab zwar das Auto schon zum stillstand gebracht aber sie hat nicht realisiert das ich da stehe. Hatte warscheinlich keinen Piepser.
Nun gut das war das erste mal für mich..

Sie hat die Mutter angerufen und danach die Polizei informiert. Nach der ganzen Sache sitze ich nun hier und frage mich was ich jetzt überhaupt tun sollte. Ich habe keine Rechtschutzversicherung," ja die wollte ich eigentlich bald abschließen".
Der Schaden wird wohl unter 750,- liegen Bargatellgrenze. Soll ich jetzt auf die Meldung der gegnersichen Versicherung warten das sie die Haftung übernehmen. Mir einen Anwalt besorgen auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Muss ich Vorleistung für diesen leisten?
Zur Werkstatt sollte ich ja auch um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Weis jemand den genauen Ablauf und ob der Anwalt einfach so beuftrag weren sollte oder übehaupt?

MFG

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Du solltest die telefonisch an die gegnerische Versicherung wenden. Falls Du nicht weißt, welche das ist, kannst Du die über den Zentralruf der Autoversicherer über das Kennzeichen in Erfahrung bringen.
Dann rufst Du die Versicherung an und lässt dich mit der Schadensreguiierung verbinden. Normalerweise geht das alles ziemlich reibungslos. Möglicherweise bekommst Du auch schon eine Werkstatt genannt und die Versicherung vereinbart für Dich schon den Termin und evtl. Ersatzfahrzeug.
Anwalt brauchst Du zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Möglicherweise bekommst Du auch schon eine Werkstatt genannt und die Versicherung vereinbart für Dich schon den Termin und evtl. Ersatzfahrzeug.
Darauf muss man sich aber nicht einlassen, man kann selber entscheiden, wo man sein Fahrzeug reparieren lassen möchte.
Wahrscheinlich will die versicherung auch einen Gutachter senden, auch auf den sollte mnan sich nicht einlassen und selber einen bestellen, bzw von seiner eigenen Werkstatt machen lassen.

Solltest du eine Werrkstatt deines Vertrauen haben, wende dich an diese, die wickeln dass dann meisst für Dich ab.
Wird ein Anwalt benötigt zahlt diesen die gegnerische Versicherung...

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bezzi):
Du solltest die telefonisch an die gegnerische Versicherung wenden. Falls Du nicht weißt, welche das ist, kannst Du die über den Zentralruf der Autoversicherer über das Kennzeichen in Erfahrung bringen.
Dann rufst Du die Versicherung an und lässt dich mit der Schadensreguiierung verbinden. Normalerweise geht das alles ziemlich reibungslos. Möglicherweise bekommst Du auch schon eine Werkstatt genannt und die Versicherung vereinbart für Dich schon den Termin und evtl. Ersatzfahrzeug.
Anwalt brauchst Du zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.


Das Wort zum Mittwoch von den Versicherungsgesellschaften. :devil:



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Solltest du eine Werrkstatt deines Vertrauen haben, wende dich an diese, die wickeln dass dann meisst für Dich ab.
Wird ein Anwalt benötigt zahlt diesen die gegnerische Versicherung...


Genau so!


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb514002-45):
Der Schaden wird wohl unter 750,- liegen Bargatellgrenze.
Wer hat das wie festgestellt? Ein Blechschaden unter 1000€ ist inzwischen doch eher selten.

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#5
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von fb514002-45):
Der Schaden wird wohl unter 750,- liegen Bargatellgrenze.
Wer hat das wie festgestellt? Ein Blechschaden unter 1000€ ist inzwischen doch eher selten.


Das wurde so salop von der Polizei und Unfallverursacher gennant. Als Laie bin ich natürlich auf diesen Zug aufgesprungen.
Gestern ist Plastik von der Innenaufhängug runtergebröckelt, Lüftung hat etwas komisch gestunken und wer weis ob die Achse verschoben wurde usw.
So eine Vermutung mit ... ach das ist ja nicht so schlimm kleiner Blechschaden ist schnell gesagt.

Der Schädiger hat mich gestern infromiert das er der Versicherung vorerst nicht den Unfall melden wird und ich eine KVA machen solle. Er überlegt sich dann ob er es über die Versicheung oder Privat abwickelt.

Zudem werde ic herstmal Einsicht in das Unfallprotokoll nehmen und mich bei der ADAC Erstberatung melden.
Heute noch mich mit dem Sachverständigen in Verbindung setzten zwecks eines Kurzgutachtens. Das ist nämlich mehr wert als ein Kostenvoranschlag. Das große Gutachten kann man ja immer noch machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb514002-45):
Der Schädiger hat mich gestern infromiert das er der Versicherung vorerst nicht den Unfall melden wird und ich eine KVA machen solle. Er überlegt sich dann ob er es über die Versicheung oder Privat abwickelt.

Bei solchen Spielereien wäre dann für mich der Zeitpunkt gekommen, einen schönen Tag zu wünschen, und den Schaden selbst der gegn. Versicherung zu melden.

Was hat die Gegnerin denn ggü. der Polizei zu Protokoll gegeben? Hat sie ihre "Schuld" eingestanden? Problematsisch könnte sich erweisen, dass die Dame ihnen vorne drauf gerollt ist. Will sie sich daran plötzlich nicht mehr erinnern, könnte, unter Würdigung der Gesamtumstände durchaus eine Teilhaftung ihrerseit in Frage kommen. Bspw. wenn sie nicht nachweisen können bereits gestanden zu haben beim Aufprall.

Die Erstberatung ist in jedem Fall nicht verkehrt und, soweit ich weiß, bei den Automobilclubs bzw. deren Vertragsanwälten ohnehin kostenlos.

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#7
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:

Der Unfallverursacher hat mit mir Kontakt über eine Nachrichtnapp, es wird mir ständig mitgeteilt das Sie Bilder von den Schäden wollen und Unfallbilder. Ich wohne 100m weiter weg, ich bot an vorbeizukommen und den Unfallbericht gemeinsam auszufüllen. Dies wurde abgelehnt stadessen möchten sie mich anrufen und alles weitere wegen der Versicherung abklären.
Irgendwie kommt mir hier gerade die Dämmerung entgegen, wird hier versucht Informationen zu sammeln oder mir eine Teilschuld anzuhengen. Was bringt es den einem Verusacher, mir als Opfer noch etwas anzuhengen.
Erst wird man Opfer, dann wird noch hinterhergetreten oder getrickst.
Aus dem freundlichen Ton wurde inzwischen ein recht fordernter und rauer.

Mir ist klar das die gegenerische Versicherung Bilder und Berichte haben möchte. Muss ich diese Bilder weitergeben, wird mir das evtl. noch zur Last gelegt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb514002-45):
wird mir das evtl. noch zur Last gelegt?

Da hier niemand in den Kopf des Unfallgegners einsehen kann, kann vermutlich auch niemand eine Antwort dazu mitteilen. Wurde mittlerweile die gegnerische Versicherung über den Unfall informiert und entsprechende Schadenfeststellung durch (Kurz-)Gutachten bzw. KVA beziffert?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von fb514002-45):
wird mir das evtl. noch zur Last gelegt?

Da hier niemand in den Kopf des Unfallgegners einsehen kann, kann vermutlich auch niemand eine Antwort dazu mitteilen. Wurde mittlerweile die gegnerische Versicherung über den Unfall informiert und entsprechende Schadenfeststellung durch (Kurz-)Gutachten bzw. KVA beziffert?


Ich habe heute beide Versicherungen per Online Schadensmeldung informiert, und war bei einem Sachverständigen in der Werkstatt zum Termin vereinbaren. Er meinte gleich das es über die 1000,- geht und vereinbarte einen Termin in 8 Tagen. Richtiges Gutachten!
Frontstoßstange müsste gewechselt werden da sie schon doch zu sehr gelitten hätte, genauso wie die Stoßdämpferhalterung.. diese ist gebrochen. Vl. auch noch andere Dinge
Was so alles bei geringer Geschwindigkeit passieren kann..




-- Editiert von fb514002-45 am 24.05.2019 19:29

-- Editiert von fb514002-45 am 24.05.2019 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde jetzt die Kominikation gegenüber des Unfallverursachers einstellen.

Wie bereits geraten über den Zentalruf der Autoversicherer 0800-250 260 0 die Versicherung des Verursachers erfragen. (Auto Kennzeichen reicht).
Dort dann mithilfe des Kennzeichen, Namen (wenn bekannt) und Tagebuchnummer der Polizei (damit ist der Einsatz etc. Nachvollziehbar).
Den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.
Keine Angebote der gegnerischen Versicherung und Verursacher annehmen, wie Werkstatt oder Gutachter.
Immer selber Gutachten erstellen lassen, die Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Am besten zum Anwalt, wenn man sich unsicher ist. Aber unbedingt den Schaden wie beschrieben melden!
Ein Anwalt ist übrigens Kostenlos, wenn man keine Schuld hat. Die Kosten des Anwaltes muss die Gegnerische Versicherung zahlen.

Und noch ratsam, sowas wie: ich melde den Schaden nicht, will erst mal wissen was das kostet und vielleicht selber bezahlen ist eine Hinhaltetaktik.
Der Verursacher hat nach der Meldung und Regulierung immer von seiner Versicherung die Möglichkeit selber zu zahlen. Das sollte nicht das Problem des Geschädigten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von fb514002-45):
Muss ich diese Bilder weitergeben, wird mir das evtl. noch zur Last gelegt?


Nein!

Zitat (von fb514002-45):
Mir ist klar das die gegenerische Versicherung Bilder und Berichte haben möchte.


Das bekommen sie alles mit dem Gutachten.

Zitat (von fb514002-45):
Ich habe heute beide Versicherungen per Online Schadensmeldung informiert


Und dabei sollte man es belassen - den Rest macht der Fachmann.


Zitat (von fb514002-45):
und war bei einem Sachverständigen in der Werkstatt zum Termin vereinbaren.


Frag ihn dann, ob er dir einen Anwalt empfehlen könnte. Die wissen in der Regel, welcher RA die
Ansprüche auch vernünftig durchsetzen kann.

Zitat (von fb514002-45):
mir eine Teilschuld anzuhengen.


Stell doch mal eine Skizze des Unfalles ein - dann kann man sich ein Bild machen.

Zitat (von fb514002-45):
Was bringt es den einem Verusacher, mir als Opfer noch etwas anzuhengen.


Das du (deine Versicherung) einen Teil seines Schaden bezahlst.

Zitat (von fb514002-45):
Aus dem freundlichen Ton wurde inzwischen ein recht fordernter und rauer.


Kommunikation einstellen.


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Stell doch mal eine Skizze des Unfalles ein - dann kann man sich ein Bild machen.


Ich bin von oben langsam runtergerollt, als ich 2m vor ihr war hatte ich gesehen das sie mich nicht sieht ..weil sie gerade am Baby rumgemacht hatte "Beifahrersitz Fußraum", danach hat sie sich nicht mal geschaut und ist rausgefahren mit Wucht. Ich konnte den Wagen in dieser Position vorher zum stehen bringen und mir das Spektakel anschauen. Für Hupen war keine Zeit im Affekt. Jedenfalls hat sich mich danach erstmal angepöbelt den Wagen hat sie noch vorher in die Bucht zurück gefahren.
Sie fasselt noch .. das ich zu schnell runtergefahren sei oder das sie den Müll gerade einwarf und ich sie beim parken getroffen hätte als ich runter gerollt wäre. Glaub kaum das Sie eine erliche Haut ist, man sieht ja schon das sie unter Schock sogar war.. aber trotzdem eiskalt. Ich hoffe sie unterstellt mir sowas in den Berichten nicht.
Ich hab nur Bilder nach dem Unfall wo ich auf der Straße stehe und ihr Auto wieder in der Bucht ist.

https://www.bilder-upload.eu/bild-42980a-1558766096.png.html

mein Deutsch ist heute morgen nicht gut, erstmal Kaffee ;-)

-- Editiert von fb514002-45 am 25.05.2019 08:48

-- Editiert von fb514002-45 am 25.05.2019 08:49

-- Editiert von fb514002-45 am 25.05.2019 08:55

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

wie hoch würdet ihr den Schaden Versicherungstechnisch/Gutachter schätzen? Also kein Smart Repair usw.
Ist ein Peugeot 207 Schräghecklimousine. Das Plasikt kommt von innen.
Ich hab den Wagen mal kurz beim SV vorgeführt, er meint enicht unter 1000,- und schon hoch auf die 2000,- , ist das realistisch?

https://www.bilder-upload.eu/bild-ff8807-1559035128.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-7bacf4-1559035271.jpg.html

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Kommt darauf an, wovon das Plastik ist.

Plastik von irgendeiner Verkleidung: Stoßstange lackieren und Plastikteile tauschen ~ 800 - 1000€
Plastik von der Stoßstange: Stoßstange tauschen und in Wagenfarbe lackieren ~ 1500 - 2500€, keine Ahnung was ne Stoßstange bei Peugeot kostet.

Als Vergleich die Hintere für einen Mazda 6 Kombi liegt bei 2300€.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kommt darauf an, wovon das Plastik ist.

Plastik von irgendeiner Verkleidung: Stoßstange lackieren und Plastikteile tauschen ~ 800 - 1000€
Plastik von der Stoßstange: Stoßstange tauschen und in Wagenfarbe lackieren ~ 1500 - 2500€, keine Ahnung was ne Stoßstange bei Peugeot kostet.

Als Vergleich die Hintere für einen Mazda 6 Kombi liegt bei 2300€.


ist die vordere Stoßstange links, vermutung das die Halterung gebrochen ist besteht auch.
Ich bin von einem Kombi getrofen worden und 20-30 cm zur Seite geschoben worden. Diese Stelle war sozusagen der Knackpunkt.

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#16
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:

es wurde ein Gutachten erstellt auf meine Anweisung durch einen unabhängigen Gutachter.
....
Kurios ich habe Post von der gegenerischen Versicherung bekommen.
Es wird mir mitgeteil:

Die Schäden an Ihrem Fahrzeug lassen sich mit denen am Fahrzeug unseren Kunden nicht zuordnen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer und Erreichbarkeit mit, wir werden eine Fahrzeug Gegenüberstellung veranlassen.

Was soll das jetzt bedeuten? Soll ich jetzt erstmals zu einem Anwalt, bisher habe ich den nicht aufgesucht!

-- Editiert von fb514002-45 am 14.06.2019 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb514002-45):
Was soll das jetzt bedeuten? Soll ich jetzt erstmals zu einem Anwalt, bisher habe ich den nicht aufgesucht!
Würde ich empfehlen. Noch ist das Kind (vermutlich) mit dem Kopf über Wasser

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