Hallo,
Folgender Fall :
- Entzug der FE 2009 wegen Alk + THC
- Unterlagen von damals nicht vorhanden !
wie geht man am besten vor ?
meine Idee wäre einen Termin bei der FSS zu vereinbaren um konkrete Angaben bzw. Vorgaben zur Wiedererlangung zu erhalten. Ist das unverbindlich bzw. Option der 15jährigen Verjährung (Ziel : ein bestimmtes Datum erhalten wann die 15 Jahre genau vorbei sind !) soll erhalten bleiben - kann man das so angehen ?
mfg
Herangehensweise Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
5. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2018 | 14:58
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 20x hilfreich)
Herangehensweise Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2018 | 15:35
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Sie können bei der FsSt ja mal fragen ob Sie Akteneinsicht bekommen, ohne einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen.
Aber ist doch eigentlich klar.
Sie stellen den Antrag auf Neuerteilung einer FE.
Sie werden Abstinenznachweise für Drogen benötigen (mindestens 6 Monate besser 1 Jahr).
Sie werden Ihre Einstellung zum Alkohol geändert haben.
Entweder durch Abstinenz oder Kontrolliertes Trinken (je nach Ausgangslage).
Damit könnte man eine MPU bestehen.
#2
Antwort vom 5. Januar 2018 | 15:52
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 20x hilfreich)
Also bleibt eigendlich nur Akteneinsicht auf Kulanz (ohne Antrag) da sonst die Verjährung von vorne beginnt wenn man diese Option erhalten möchte ?
mfg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Januar 2018 | 17:22
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatAlso bleibt eigendlich nur Akteneinsicht auf Kulanz :
Eigentlich nicht.
Der damalige (dauerhafte!) Entzug der FE spricht für eine MPU.
Es bleiben also 2 Möglichkeiten:
1. Antrag auf Neuerteilung stellen und die dann geforderten Auflagen erfüllen
2. Bis mindestens 2024 warten
Und jetzt?
Schon
267.791
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten