Hilfe Strafbefehl ????

28. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hennigsdorf
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe Strafbefehl ????

Sie befuhren am Tattage mit dem genannten Fahrzeug
die G. Brücke in O..
Obwohl Sie wussten, dass dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h begrenzt ist, fuhren Sie so dicht auf den PKW des Betroffenen Zeugen auf und machten diesem Handzeichen, um Ihn dazu zu nötigen, mit einer höheren Geschwindigkeit als der zulässigen zu fahren.


Nach dem Sie den vor Ihnen fahrenden Zeugen auf der G. Allee kurz hinter der Tankstelle überholt hatten und eingeschert waren, machten Sie ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung.
Aufgrund derer Ihr PKW quer auf der Fahrbahn stand, obgleich Sie wussten, dass der hinter Ihnen fahrende Zeuge dadurch eine Gefahrenbremsung einleiten muss und Sie durch Ihr Fahrmanöver seine Gesundheit sowie die Unversehrtheit seines PKW gefährden.

** Bemerkt sei hier, dass die Tankstelle vor der Brücke ist**
** und sich der Vorfall in der Zeit von 9-10 Uhr vormittags ereignet hat**

Vergehen nach §§ 240 Abs. 1, Abs. 2; 315 b Abs. 1 Nr.2 Strafgesetzbuch

Nun meine Frage in dem Strafbefehl ist eine nicht unerhebliche Geldstrafe verhängt worden. Zu dem kommt aber noch was ich jetzt nicht so richtig nachvollziehen kann dass der Richter ohne eine Aussage von mir auch einen Entzug meiner Fahrerlaubnis angeordnet hat für die Dauer von 12 Monaten.

Hier hat die Staatsanwaltschaft lediglich die Aussage des Betroffenen.
Zu mal es einen Zeugen gibt der die Aussage in nur einem Punkt des Betroffenen Zeugen übereinstimmen lässt.

1) Wie kann ich mich nun gegen den Strafbefehl währen?
2) Ist nach dieser Lage es rechtlich einen solchen Strafbefehl zu erlassen?
3) Mein Arbeitgeber den ich derzeit ständig fahre, da er keinen Führerschein besitzt hat bereits mitgeteilt das er auch als Zeuge zur Verfügung stehen wird, damit dem Gericht bewiesen werden kann, das das angegebene Fahrverhalten nicht zu meinem Fahrverhalten passt was er mitbekommen hat. (seid Nov. 01 fahre ich Ihn bereits) . Bringt diese Aussage etwas um die Sperre von 12 Monaten aufzuheben und den Entzug abzuwenden?
4) Wer kann mir eventuell Urteile diesbezüglich nennen die man hier im Internet nachlesen kann, die relevant für solch einen beschriebenen Fall sind.
Was kann man eventuell noch dagegen machen?

Der angegeben Fall ist ähnlich relevante Sachen sowie Strassen und Orte wurden geändert.

Für Ihre Beiträge bin ich sehr dankbar

Mit Freundlichen Grüßen

Michael

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Ein Strafbefehl kann auf der Grundlage einer Zeugenaussage erlassen werden. Da es auf das konkrete Verhalten ankommt, wir Ihnen die Aussage Ihres Arbeitgebers nicht viel weiterhelfen.

Mit freundlichen Güßen

Calsow
Rechtsanwalt

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