Hi zusammen,
habe ein Frage bezüglich einem Verkehrsunfall. Letzte Woche ist mir ungebremst (mit ~ 50km/h) einer ins Auto gerasst, stand ich bereits an der roten Ampel. Er sah nicht hin und hat mich übersehen, seine Aussage. Er wollte es dann ohne Polizei machen, nachdem ich aber recht durchgeschüttelt + gut 8-10 Meter in die Kreuzung geschoben wurde und das Auto gut 30cm kürzer ist, rief ich die Polizei. Die kamen sofort und nahmen den Unfall auf.
Nachdem ich zuhause war, gut 30min gings mir ziemlich schlecht und bekam Kopfschmerzen, meine Partnerin hat mich ins Krankenhaus gebracht und die haben gleich die HWS untersucht. Resultat war, dass die Nackenmuskulatur gezerrt ist und daher auch die Bewegungsschwierigkeiten, Kopfschmerzen und Übelkeit kommen. Erhielt eine Überweisung an den HA/FA, Schmerztabletten und Muskelentspannungstabletten.
Muss sagen, die sind nicht übel :-)
Zum Auto:
Heck ist kaputt, Airbags leuchten, Spur stimmt irgendwie nicht mehr. Nach Meinung eines befreundeten Mechanikers ist der Wagen wohl Schrott.
Wie verhalt ich mich jetzt richtig? Habe seit dem Unfall nichts von der Versicherung des Verursachers noch von ihm selbst gehört.
Soll ich hier lieber Rechtsbeistand aufsuchen der mich vertritt / unterstützt? Bin beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen. Die Schmerzen sind da eher weniger relevant, war ja keine Absicht vom Verursacher.
Wer trägt außerdem die Kosten des Anwalts? Habe erst bei der neuen Versicherung Rechtschutz mit dazugenommen. Bei der alten war ich leider etwas zu nachsichtig :-(
Würd mich freuen, wenn mir jemand ein paar Tipps hierzu hat.
Danke schonmal Vorab!
Grüße + Guts Neus
Hilfe bei Verkehrsunfall
2. Januar 2012
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Frage vom 2. Januar 2012 | 13:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei Verkehrsunfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2012 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Du kannst die ganze Abwicklung einen Anwalt erledigen lassen, dessen Kosten muß auch die Gegnerische Versicherung tragen.
Melde den Schaden ersteinmal der Gegnerischen Versicherung, das andre kann alles dein Anwalt erledigen.
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