Hofeinfahrt halb zugeparkt, Abstand öffentl. Parkplatz zur Hofeinfahrt vergrößern?

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Hofeinfahrt halb zugeparkt, Abstand öffentl. Parkplatz zur Hofeinfahrt vergrößern?

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, meine Hofeinfahrt ist durch Hauswand und Zaun zur Nachbareinfahrt begrenzt. Direkt vor meinem Haus befinden sich entlang des Gehweges öffentliche Parkplätze. Diese enden bündig auf Höhe meiner Hauswand. Da Parkplätze in der Gegend auf Grund einer angrenzenden Berufsschule tagsüber knapp sind, parken die Berufsschüler jeden morgen die letzten Quadratmeter Parkfläche zu. Oft kommt es dabei vor, dass sie mit den Hinterrädern gerade noch innerhalb der eingezeichneten Parkfläche bleiben, jedoch steht dann bei längeren Autos wie z.B. Kombis der Kofferraum in meine Hofeinfahrt, so dass ich ohne erhebliches hin und her rangieren und erhöhtes Risiko wo anzustoßen kaum mehr rein oder raus komme. Ein Schild die Hofeinfahrt freizuhalten hat hier nichts gebracht, da die Parker ja aus ihrer Sicht auf einem öffentlichen Parkplatz "ordnungsgemäß" parken. Wie ich festgestellt habe enden die städtischen Parkplätze bei einigen Hofeinfahrten in vielleicht einem halben oder einem Meter Entfernung zur Hofeinfahrt, bei mir jedoch leider bündig zur Hauswand. Gibt es irgendwelche baulichen Vorschriften oder Normen welche festlegen wie Nahe ein öffentlicher Parkplatz an eine Hofeinfahrt heran reichen darf? Wenn die Stadt den öffentlichen Parkplatz nur um einen halben Meter verkürzen würde, würde mir das schon viel helfen, nur wie bekomme ich die Stadt dazu? Mit dem Ordnungsamt habe ich schon gesprochen, die helfen mir nicht, die meinten nur, wenn meine Einfahrt so blockiert wäre, dass ich nicht rein oder raus komme, dann könnte ich mich bei ihnen beschweren, sie würden dann geg. falls wenn mal eine städtische Bedienstete in der Nähe ist, mal ein Knöllchen ran hängen. Das hilft mir leider nicht, da die "Parksünder" ständig wechseln.
Meine Frage also, kann ich die Stadt dazu bewegen, den Parkplatz etwas zu verkürzen?
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten
Peter

-- Editiert von Pentane am 04.02.2019 10:51

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Bis zu 3x rangieren ist hinzunehmen. Knöllchen kannst auch du verteilen, dazu bedarf es keines städtischen Bediensteten.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
da die Parker ja aus ihrer Sicht auf einem öffentlichen Parkplatz "ordnungsgemäß" parken.


Das mag ja die subjektive Sicht des Parkers sein, tatsächlich reicht es aber nicht, dass die Räder auf der Parkfläche stehen. Vielmehr dürfen die Außenkonturen des Fahrzeugs nicht über die Parkstreifenbegrenzung hinaus ragen.

Zitat:
Meine Frage also, kann ich die Stadt dazu bewegen, den Parkplatz etwas zu verkürzen?


Das kommt auf einen Versuch an. Wir sind leider keine Hellseher.

Nach meiner Eischätzung würde aber die Verkürzung des Parkstreifens auch gar keine Wirkung haben. Das Einzige, was wirken würde, wäre das Aufstellen eines Begrenzungspfahls am Ende des Parkstreifens.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Gibt es irgendwelche baulichen Vorschriften oder Normen welche festlegen wie Nahe ein öffentlicher Parkplatz an eine Hofeinfahrt heran reichen darf?

Die allgemeinen Vorschriften lassen einen bündigen Abschluss zu.

Es gibt auch Urteile, die besagen das ein 2-3 maliges rangieren



Zitat (von Pentane):
da die Parker ja aus ihrer Sicht auf einem öffentlichen Parkplatz "ordnungsgemäß" parken.

Nö, tun diese nicht.

Also
1. Beweisfotos machen
2. anzeigen
3. abmahnen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung - alternativ: abschleppen lassen. Solche Aktionen - wenn man sie denn konsequent durchzieht - sprechen sich dann in der Regel unter den Schülern recht schnell rum.


Die etwas "herzaftere" Methode aus einem anderen land würde ich hier allerdings nicht empfehlen.
https://youtu.be/U7K4nBMwEpI


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bis zu 3x rangieren ist hinzunehmen. Knöllchen kannst auch du verteilen, dazu bedarf es keines städtischen Bediensteten.

Vielen Dank für die Info, ganz klar ist mir das aber noch nicht, wie kann ich "Knöllchen" selbst verteilen? Ich kann einen Zettel dran hängen mit der Bitte meine Einfahrt nicht zu behindern, aber was würde das nützen? Habe ich schon mehrfach getan, kostet die Falschparker nichts, bringt leider auch nichts, zumal es auch immer wieder andere Fahrzeuge sind. Das Schild "Einfahrt freihalten sonst droht Abschleppung" ist nicht zu übersehen.

Und wie könnte ich das Abmahnen lassen, durch Anwalt? Wie siht das dann mit dem Procedere und den Kosten aus? Muss ich dann mit einem Beweisfoto zum Anwalt rennen, und die Kosten erst mal vorstrecken?
Problem ist auch, wenn es mir zugemutet werden kann, 2-3 mal zu rangieren bis ich raus komme, wann ist dann der Punkt gekommen wo ich es abmahnen lassen kann, wenn das KFZ über die Begrenzungslinie ragt, oder erst dann wenn ich gar nicht mehr rein oder raus komme?
Ob ich raus komme oder nicht ist im Wesentlichen der Größe meines Autos und meiner Risikobereitschaft geschuldet. Bislang bin ich fast immer noch raus gekommen wenn ich links und rechts fast auf Anschlag gefahren bin, meine Freundin würde sich hier definitiv gar nicht mehr raus trauen. Daher echt meine Frage, ab wann kann ich abmahnen lassen, sobald das KFZ in meine Einfahrt ragt, also der Kofferraum über die Begrenzung des Parkplatzes steht, oder erst dann wenn nach 3 mal Rangieren selbst der beste Fahrer keine Chance mehr hat raus zu kommen?

-- Editiert von Pentane am 05.02.2019 15:32

-- Editiert von Pentane am 05.02.2019 15:34

-- Editiert von Pentane am 05.02.2019 15:36

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Vielen Dank für die Info, ganz klar ist mir das aber noch nicht, wie kann ich "Knöllchen" selbst verteilen?

Ganz einfach: Photo anfertigen, Vorfall dokumentieren und zur Anzeige bringen. Fertig.

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