Hohe Rechnung nach leichtem Unfall ohne Polizei

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Rechnung nach leichtem Unfall ohne Polizei

Hallo,

ich habe eine Frage. Vor einiger Zeit hatte ich ein kleiner Unfall ohne Personenschaden gebaut. Mein Auto war ohne irgendwelche Spuren. Bei dem anderen Auto hat sich ich nur den Scheinwerfer gebrochen. Wir haben das mit dem Fahrer ausgemacht, dass wir keine Polizei anrufen und das selbst regeln. Er hat vermutet dass die Reparatur max. 150 EUR kosten wird (Er hat gesagt, dass er eine Ähnliche Reparatur vor eine Woche hatte...)

Jetzt bekomme ich nach 3 Wochen von dem anderen Fahrer (eigentlich von seiner Firma...) eine Rechnung von einem Autoservice über 750 EUR.

Die Frage ist was kann ich als näcshtes tun? Er kann nicht beweisen dass die Schäden so hoch waren, ich auch nicht dass niedriger waren ....Augenzeugen gibts 1 aus seiner Seite und 1 auf meiner....

Vielen Dank für alle Tipps!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Waren Sie Schuld an dem Unfall?

Handelt es sich um eine Rechnung für eine durchgeführte Reparatur? Stimmen die aufgeführten Teile mit dem Verlauf des Unfalles und dem Schadensbild überein.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja ich war leider Schuld.

Die Rechung ist für eine durchgeführte Reparatur, aber die ausgeführte Teile und Arbeitsaufwand m. E. entsprechen nicht die Schäden die durch den Unfall zustande gekommen sind, sondern viel mehr.

Wüste ich dass er so was plannt hätte ich die Polizei gerufen, damit sie den Unfall aufzeichnen....Jetzt kann ich leider nichts beweisen....Er aber auch oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo br0kera,

vorneweg: die Polizei ist nicht fuer die Schadensregulierug zustaendig. Sie haette also auch keine 'Beweise' gesichert, sondern Dir nur einen Strafzettel verpasst, wenn anzunehmen ist, dass Du der Unfallverursacher bist.
Dir bleibt eigentlich nichts anderes uebrig, als z.B. bei einer Werkstatt Deines Vertrauens den Schadenshergang zu schildern und den Kostenvoranschlag des Gegners zu zeigen. Evtl. erkennt man dort, dass zu viel in Rechnung gestellt wurde. Allerdings, wenn nicht Arbeiten an einer ganz anderen Stelle am Auto in Rechnung gestellt sind, schaetzte ich die Chancen auf eine 'Korrektur' der Rechnung eher gering ein (als (leidgepruefter) Laie, der Deine Situation schon auf beiden Seiten erlebt hat).
Oder Du laesst Deine Versicherung streiten (wobei bei dem Betrag werden die sich nicht viel Muehe machen).
Nebenbei: ich wuerde meinen, dass die Rechnung legitim sein kann, wenn gleich die Werkstatt in so einem (Versicherungs)Fall den max. Stundensatz annimmt und evtl. die Arbeitszeiten hochrundet. Und auch ein aeusserlich kleiner Schaden kann einen hohen Reparaturaufwand bedeuten (ja, nicht alle Werstaetten nutzen solche Situationen aus!).

Gruss
Agenor

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#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

es gibt doch sicherliche eine kfz-haftpflichtversicherung...;)
in so einem fall ist die doch zu ständig.
wenn ich meine ich bezahl den schaden selbst, dann bezahl ich. wenn nicht, solls die haftpflicht über nehemen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Jau,

ja es gab eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die leider nur übernehmen würde wenn ich die Polizei angerufen hätte. Da ich das nicht gemacht habe (weil der andere Fahrer, gemeint hatte es würde ca.150 EUR kosten...), kann ich von der Versicherung nichts erwarten.

Leider hatte die Versicherung auch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 750 EUR :( .

Ich verstehe schon was passiert ist,ja, die Werkstatt hat das Moment ausgenutzt und alles hoch-gedreht. Ausserdem haben die wirklich Kosten drinne, die eigentlich nicht durch mir verursacht wordne sind.

Noch eine Sache was mir dabei nicht gefällt ist da ich noch die MwSt. der Rechnung bezahlen muss, obwohl der Andere Fahrer eigentlich eine Firma ist, und kriegt die sowieso wieder zurück!

Wäre es ok wenn ich einen Einspruch da lege. Oder versuche dass er mich irgendwo in der Mitte dieser Rechnung trifft? Oder gar einfach sagen, hei ich war doch nicht Schuld (ich habe es nicht vor, da es unfair ist, aber sein Verhalten ist auch mir gegenüber nicht Fair ....)....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Haftpflicht zahlt auch wenn der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei der Haftpflicht nicht. Ob die Mwst. zu ersetzen ist kommt darauf an ob es ein Geschäftswagen oder ein Privatwagen ist. Beim Privatwagen ist auch ein Geschäftsmann nicht vorsteuerabzugsberechtigt und die Mwst. ist zu ersetzen. Beim Geschäftswagen hingegen nicht.

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#7
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

vielen Dank! Ihr seid hier alle sehr schnell :)

Es mag sein dass bei normaler Haftpflicht-Versicherung die Bedingungen so sind wie du sagst. Bei mir war das leider ein gemieteter Transporter von einem Möbeldiscounter. Da stand in den Bedingungen das über die Polizei und die Selbstbeteiligung....

Es war ein Geschäftswagen...Von daher denke ich, ich hätte da vollkommen Recht wenn ich zu midest die MwSt nicht bezahlen würde....


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

OK. Bei einem Mietwagen ist das etwas anders. Die Versicherung muss den Schaden aber dennoch begleichen. Alles andere sind Bestandteile des Mietvertrages.

Wegen der Mwst. wäre halt zu prüfen ob der Unfallgegner wirklich, und auch bei diesem Wagen, vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn ja ist die Mwst. nicht zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hei das klingt super.

Heisst dass das obwohl ich keine Polizei geholt habe, tritt die Kfz- Haftpflicht in Kraft? Jetzt bleibt mir nur beim Vermieter nach der Versicherungsfirma zu fragen...Und dann werden wahrscheinlich meine Probleme anfangen. Die Vermieter-Firma wird meinen: "Ja, sich haben den Unfall nicht gemeldet....blabla"

Wie kann ich sonst der Versicherer des Autos herausfinden?

Vielen Dank nochmal. Ihr seid klasse!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Die Versicherung kann man über das Kennzeichen erfragen beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer Tel.: 0180 25026. Im übrigen könnte sich das auch im "Kleingedruckten" (bei manchen Firmen) finden lassen.

Der Selbstbehalt bedeutet nur, dass die Versicherung im Falle eines Schadens NACH Regulierung den Schaden bis zu diesem Betrag von Ihnen erstattet verlangen kann.

Der Geschädigte kann sich an Sie oder die Versicherung oder den Halter des Fahrzeugs wenden. Sie haften alle nebeneinander.

Die Regulierungshoheit hat aber die Versicherung, d.h. Anerkenntisse etc. sollten Sie nicht abgeben, sonst gibt es Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
br0kera
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen DAnk für die Nummer.

Kann mir die KfZ-Haftpflicht Versicherung die ÜBernahme der Kosten absagen, da ich den Unfall weder der Polizei noch dem Vermieter gemeldet habe? ICh kann jetzt leider den Mietvertrag nicht finden, um zu schauen was da die einzelheiten waren......

Ist es auch ein Problem, dass es ca. 1 Monat vergangen ist?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Die Versicherung ist erstmal für die Schadensregulierung zuständig.
Davon zu unterscheiden ist der Regress, d.h. die Forderung, die die versicherung dann an Sie stellt. Das wäre zum einen der vereinbarte Selbstbehalt und ggf. bei einem Verstoß gegen sonstige Vereinbarungen ein höherer Regreß. Das muß man sich im Einzelfall dann wirklich sehr genau ansehen -geht hier im Forum nicht.
Die Verletzung der Obliegenheit einer unverzüglichen Schadensmeldung kann Auswirkungen haben, muss es aber nicht.

Die Verjährung beträgt 3 Jahre, in dem Zeitraum kann sich der Geschädigte an die Versicherung wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Dass der vereinbarte Selbstbehalt sich auch auf einen Haftpflichtschaden bezieht, kann ich mir nicht vorstellen. Die 750€ gelten wahrscheinlich nur für Schäden am Mietfahrzeug selbst.

Wenn Du entgegen dem Mietvertrag nicht die Polizei geholt hast, macht das die Versicherung auch nicht leistungsfrei. Ob so eine Klausel auch bei Bagatellschäden greift, würde ich zudem bezweifeln.

Eher schon problematiasch ist, dass bereits 1 Monat seit dem Unfall vergangen ist und die Versicherung keine Möglichkeit mehr hat, den gegnerischen Schaden zu begutachten. So etwas ist aus meiner Sicht einer Verletzung einer Obliegenheitspflicht. Wie die Versicherung das wertet, ist aber offen.

Dennoch würde ich empfehlen, die Versicherung des Verleihers umgehend einzuschalten. Das Schlimmste, was Dir passieren kann, ist dass Du am Ende doch auf dem Schaden sitzen bleibst.

Da der Unfall durchaus noch zu verdeckten Schäden geführt haben kann und die Werkstatt als einziger Zeuge für den tatsächlichen Schaden herhalten kann, sehe ich kaum Chancen, auf dem Privatweg die Schadensumme zu reduzieren.

1x Hilfreiche Antwort

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