Ich war einem BMW Fahrer im Weg

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich war einem BMW Fahrer im Weg

Ich habe auf der Autobahn einen Unfall gebaut. Nachdem ich auf gänzlich mit allen vier Reifen auf die linke Spur wechselte, hämmerte mir ein BMW hinten drauf. Mein Kopf donnerte auf das Lenkrad, ich erfuhr dadurch einen leichten Gedächtnisverlust, der mir dann ein paar wichtige Momente raubte, den ich selbst gar nicht richtig mitbekam. Nun, knapp ein einhalb Jahre später, sagt das Gutachten, dass es anders war, als geschildert. Jetzt kommt der BMW Fahrer straflos davon und ein weiteres Unfallopfern bekommen eine Empfehlung für ein Ermittlungsverfahren an die Staatswaltschaft wegen Falschaussage. Ist das unser Rechtssystem?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du hast also beim Spurwechseln einen Unfall verursacht? Dann bist du offensichtlich auch zu Recht schuldig, denn gem. §7 StVO darfst du die Spur nur wechseln, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Was hältst du denn Entlastendes dagegen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Ist das unser Rechtssystem?
Ja.

Zitat (von angeldbh):
und ein weiteres Unfallopfern bekommen eine Empfehlung für ein Ermittlungsverfahren an die Staatswaltschaft wegen Falschaussage.
Welches weitere Unfallopfer???
Zitat (von angeldbh):
Nun, knapp ein einhalb Jahre später, sagt das Gutachten, dass es anders war, als geschildert
Du meinst wahrscheinlich: Anders als von DIR geschildert.
Zitat (von angeldbh):
Jetzt kommt der BMW Fahrer straflos davon
Warum denkst du das??? Ein Gutachten ist noch lange kein Urteil.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab den Unfall nicht beim Spurwechsel verursacht. Der Unfall geschah nach dem Spurwechsel, als der längst vollendet war.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Mein Kopf donnerte auf das Lenkrad

Ungewöhnlich. Der plötzliche Impuls überträgt sich vom BMW auf dein Auto. Aufgrund der Gesetze der Massenträgheit hätte der Kopf eher auf die Kopflehne prallen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Ich hab den Unfall nicht beim Spurwechsel verursacht. Der Unfall geschah nach dem Spurwechsel, als der längst vollendet war.
Das spielt nur eine geringe Rolle. Wichtig ist, ob der BMW die Situation hätte Erkennen müssen und vermeiden können. Wenn er wesentlich schneller als die Richtgeschwindigkeit unterwegs war, kommt zudem eine Teilhaftung für ihn in Frage. Reiße ich plötzlich mein Lenkrad um, habe ich den Spurwechsel binnen Millisekunden vollendet. Erlaubt ist das deswegen noch lange nicht.

-- Editiert von Guruhu am 14.03.2019 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie lange war er denn abgeschlossen? Solange der Unfall unmittelbar nach dem Spurwechsel passiert, ändert sich an der Schuldfrage eigentlich nichts. Aus dem ersten Beitrag geht ja schon hervor, dass dies der Fall ist, denn sonst wäre es ja ein normaler Auffahrunfall

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Spurwechsel hat etwa 15 Sekunden gedauert und hatte eine Wegstrecke von zirka 600 Meter. Das Steuer wurde nicht abrupt herumgerissen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Nachdem ich auf gänzlich mit allen vier Reifen auf die linke Spur wechselte, hämmerte mir ein BMW hinten drauf.

Diese "nachdem" ist ausgedrückt in Sekunden wie viel genau?



Zitat (von angeldbh):
Nun, knapp ein einhalb Jahre später, sagt das Gutachten, dass es anders war, als geschildert.

Geschildert von wem? Demjenigen der sich wegen Gedächtnisverlust nicht mehr komplett erinnert?


Und was genau sagt das Gutachten? Von wem wurde es warum genau erstellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wie lange war er denn abgeschlossen?

Würde mich auch Interessieren.

Zitat (von angeldbh):
Der Spurwechsel hat etwa 15 Sekunden gedauert und hatte eine Wegstrecke von zirka 600 Meter. Das Steuer wurde nicht abrupt herumgerissen.

Nach den Angaben, musst Du ja mit mindestens 144 km/h unterwegs gewesen sein.
Und für einen Spurwechsel 15 Sekunden zu brauchen ist schon Fahrlässig.

Aus meiner Sicht selber Schuld, wenn es eine Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung war.
Den Überholenden Verkehr nicht beachtet und/oder bei den Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt.

Den Inhalt des Gutachtens würde ich auch gerne sehen.



-- Editiert von Chili Mann am 15.03.2019 02:13

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Der Spurwechsel hat etwa 15 Sekunden gedauert und hatte eine Wegstrecke von zirka 600 Meter. Das Steuer wurde nicht abrupt herumgerissen.


Das ist kein Spurwechsel, sondern unsinniges Rumgeeier zwischen zwei Fahrspuren.
Ist es so schwer hier mal konkret die Rückfragen zu beantworten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also bisher sprechen alle Informationen des TE für sein überwiegendes oder sogar alleiniges verschulden und das ohne tatsächliche Details oder gar Auszüge aus dem Gutachten zu kennen.

Die Rückfragen zum Gutachten sind noch offen - ich vermute hier geht es um ein unfallanalytisches Gutachten, vermutlich vom Gericht angeordnet?!

Übrigens um alle 4 Reifen auf eine andere Spur zu bringen bedarf es theoretisch keine ganze Sekunde - das sagt nichts über die Schuldfrage aus.
15Sekunden für einen Spurwechsel spricht eher dafür ungeeignet zu sein ein Fahrzeug zu führen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der BMW Fahrer, der in diesen 15 Sekunden nicht mit der Geschwindigkeit abbremste, tatsächlich schuldlos?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Vielleicht hat er ja gebremst.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Eine solche Frage kann man nicht in einem Meinungsforum klären.

Der BMW-Fahrer wird den Vorfall garantiert anders darstellen und scheinbar läuft hier schon seit mind. einem Jahr ein Rechtsstreit und du hast einen Anwalt? Dann halte dich an den, der kennt die Fakten und Details.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Ist der BMW Fahrer, der in diesen 15 Sekunden nicht mit der Geschwindigkeit abbremste, tatsächlich schuldlos?
Evtl. ja, evtl. nein. Kommt halt auf die genaue Situation an. Diese beschreibst du aber leider nicht. Eine sehr wichtige Frage an dich blieb bisher unbeantwortet. Wie viele Sekunden nach abgeschlossenen Spurwechsel erfolgte der Unfall? Nach nur 1 Sekunde oder nach 60 Sekunden???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

@angeldbh
So, ich bin der BMW-Fahrer, nicht in deinem Unfall sondern bei einem ähnlichen Unfall.

Damals bin ich auch einem Spurwechsler hinten drauf gefahren. Angeblich war ich noch 500 m weg, als er die Spur gewechselt hat.

Die 500 m waren völlig unglaubwürdig, denn keiner hält dann ohne abzubremsen drauf und knallt dem Fahrzeug vor einem hinten rein. Also war mein Fahrzeug wesentlich näher, als er den Spurwechsel vollzog.

Ebenso klingt deine Geschichte für den Leser hier unglaubwürdig. Wer braucht denn für einen Spurwechsel 15 Sekunden und wenn, wie hat der BMW-Fahrer reagiert, mit der Lichthupe? Wenn ja, warum hast du dann den Spurwechsel abgebrochen nicht?

Hast du eigentlich mit dem Blinker den Spurwechsel angezeigt?


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Und: wie genau hat man die 15s gemessen bzw. ermittelt. Das ist ja schon eine ziemlich genaue Aussage. Ich gebe zu: wenn ich nicht explizit im Kopf versuche "mitzuzählen" könnte ich ad-hoc nicht mal eben so 15s im Nachhinein abschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Der Spurwechsel hat etwa 15 Sekunden gedauert und hatte eine Wegstrecke von zirka 600 Meter. Das Steuer wurde nicht abrupt herumgerissen.


Zitat:
Mein Kopf donnerte auf das Lenkrad, ich erfuhr dadurch einen leichten Gedächtnisverlust, der mir dann ein paar wichtige Momente raubte, den ich selbst gar nicht richtig mitbekam.


Oben gen. blieb aber genau in Erinnerung!

Bei Zeitangaben kann man sich leicht vertun, vor allem nach eine Gedächtnisverlust.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 15 Sekunden sind von einer weiteren Zeugin bezeugt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich kenne das auch, dass manche Autofahrer ganz langsam zum Überholen die Spur wechseln, dabei erfolgt fast grundsätzlich der Spurwechsel nicht gleichmäßig, sondern erst langsam und wird dann immer schneller. Blinken tuen diese Art von Spurwechsler grundsätzlich auch nicht.

Da der TE meine Fragen nicht beantwortet, gehe ich mal von folgenden Sachverhalt aus:
Der TE hat wie oben beschrieben den Spurwechsel durchgeführt. Da er nicht geblinkt hat, war anfangs für den BMW-Fahrer nicht erkennbar, dass der TE auf die linke Spur wechseln wollte. Vielmehr ist der BMW-Fahrer davon ausgegangen, dass der TE aus Unachtsamkeit die Spur nicht gehalten hat. Als der BMW-Fahrer dann merkte, dass der TE immer weiter rüber fährt, hat der BMW-Fahrer deutlich, vielleicht sogar in aggressiver Form die Lichthupe betätigt. Statt nun aber den Spurwechsel abzubrechen hat der TE den Spurwechsel beendet, aber jetzt zügiger. Als BMW-Fahrer erkannte, dass der TE trotz Warnung den Spurwechsel nicht abbricht, ist er voll in die Bremsen gegangen, aber es war leider schon zu spät.

Mit diesen rethorischen Trick bekomme dann doch meine Antworten. Für den TE empfiehlt sich, den von mir geschilderten Sachverhalt widerlegen. Tut er das hingegen nicht, ja dann seht der geschilderte Sachverhalt als geben und somit als Fakt dar.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Um eine objektive Einschätzung scheint es hier überhaupt nicht zu gehen. Der TE stellt selbst keine Fragen und trägt im Gegenzug auch nicht wirklich zur Klärung des Sachverhalts bei. @TE: Um was genau geht es dir in diesem Thread eigentlich?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Um auf 15 Sekunden zu kommen, muss man mit zählen.

Das Zeitgefühl täuscht in der Regel. Man meint es ist eine Minute vergangen und derweil mögen es nur zwischen 15 und 25 Sekunden gewesen sein.

Hatte ich selbst bei einem beruflichen Meeting erlebt. Keiner kam die 60 Sekunden vom Gefühl her.

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Einer war zu schnell und der andere Fahrer hat Fehler beim Spurwechsel vollzogen.

Woher nimmst die Information her, dass der BMW zu schnell war, weil es bei einem BMW immer so ist?


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Nachdem ich auf gänzlich mit allen vier Reifen auf die linke Spur wechselte, hämmerte mir ein BMW hinten drauf.


Glück, dass man noch schreiben kann.

Ich sehe es täglich mehrfach so ->

"Nachdem ich mit allen 4 Reifen von der Beschleunigungsspur auf die recht Fahrbahn gewechselt war (mit 45 km/h) hämmerte mir der 40 Tonner hinten drauf. Und der hat gar nicht gebremst, obwohl ich doch 1,20 m vor ihm eingeschert bin"......

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Wenn jemand auffährt, war er wohl zu schnell und zu schnell für die Situation, ganz einfach.

Über manche Ansichten hier kann ich mich nur wundern.

Zitat (von ClauKoCel):
Bist wohl auch so einer?

...nun, dann vermute mal, dass du, erwartest, dass du jederzeit die Spur wechseln kann, denn der auf der linken Spur darf ja nur so langsam fahren, dass kein Unfall möglich ist und wenn der so langsam fährt, ist für dich ja der Spurwechsel problemlos möglich.

Jetzt weiß ich auch, was so manch ein Autofahrer denkt, wenn er von der Beschleunigungsspur rücksichtlos auf die Autobahn auffährt. Der auf der rechten Spur hat dafür zu sorgen, dass keine unklare Verkehrslage entstehen kann und das geht nur, wenn der das Fahrzeug auf der Beschleunigungsspur reinlässt. Gehörst du auch zu solchen Autobahnauffahrern?


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):


Wenn jemand auffährt, war er wohl zu schnell und zu schnell für die Situation, ganz einfach. Unklare Verkehrslage, zu viel Verkehr, eine Auffahrt usw. Such dir was aus. Bist wohl auch so einer?


Gemäß StVO hat der Fahrer der sich auf dem durchgängigen Fahrstreifen befindet, Vorfahrt. Der Spurwechsler hingehen hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Wie kommt man angesichts der klaren Rechtslage zu solch hahnebüchenen Aussagen?
Ein (Mit-)Verschulden des BMW-Fahrers kommt nur in Betracht, wenn der Unfall für ihn vermeidbar war, d.h der Spurwechsel müsste bereits deutlich vor dem Aufprall vollendet gewesen sein. Dazu schweigt der TE aber beharrlich

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
angeldbh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von ClauKoCel):


Wenn jemand auffährt, war er wohl zu schnell und zu schnell für die Situation, ganz einfach. Unklare Verkehrslage, zu viel Verkehr, eine Auffahrt usw. Such dir was aus. Bist wohl auch so einer?


Gemäß StVO hat der Fahrer der sich auf dem durchgängigen Fahrstreifen befindet, Vorfahrt. Der Spurwechsler hingehen hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Wie kommt man angesichts der klaren Rechtslage zu solch hahnebüchenen Aussagen?
Ein (Mit-)Verschulden des BMW-Fahrers kommt nur in Betracht, wenn der Unfall für ihn vermeidbar war, d.h der Spurwechsel müsste bereits deutlich vor dem Aufprall vollendet gewesen sein. Dazu schweigt der TE aber beharrlich


Ich war zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem durchgängigen Fahrstreifen und kein Spurwechsler mehr und gemäß StVO hat jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug so schnell zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit beherrscht.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von angeldbh):
Ich war zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem durchgängigen Fahrstreifen und kein Spurwechsler mehr und gemäß StVO hat jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug so schnell zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit beherrscht.


Dieser Satz ist für sich alleine genommen zwar richtig, auf die Situation bezogen aber möglicherweise falsch.
Die Vorrangverletzung muss kausal und unabwendbar zum Unfallereignis geführt haben. War dies der Fall, ist der spätere Ort der Kaltverformung nebensächlich.

Warum stellst Du hier überhaupt Fragen, wenn Du eh eine eigene Meinung hast und keine gegenteiligen gelten lassen willst. Sowas ergibt doch keinen Sinn.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12