Ich werde eine Strafe mit 1,03 mg / l AAK erhalten

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541690-27
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich werde eine Strafe mit 1,03 mg / l AAK erhalten

Hallo .. Essen Ich hatte Polizeikontrolle und hatte Tests auf Alkohol und es stellte sich heraus, dass AAK 1,03 mg / l beträgt und gleichzeitig habe ich den Spiegel in einem anderen Auto beschädigt. Wie kann ich in diesem Moment eine Strafe bekommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Das kann man Ihnen sagen, sobald die BAK bekannt ist - die kann nämlich deutlich höher sein als die AAK...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

1,03 mg/l entspricht ungefähr 2 Promille .Man kann die BAK nach ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen. Angaben zur Sache sollte man dabei allerdings nicht machen.

Wenn eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vorgeworfen werden sollte, dann ist mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 30-40 Tagessätzen und einer Entziehung der Fahrerlaubnis für ca. 12-14 Monate zu rechnen.

Es gibt Richter, die bei einer BAK von (deutlich) mehr als 2‰ allerdings eine vorsätzliche Tatbegehung unterstellen. Dann wären es 10-20 Tagessätze und ca. 2 Monate mehr.

30 Tagessätze entsprechen dabei dem Nettolohn eines Monats.

Innerhalb von 15 Jahren ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nur nach bestandener MPU möglich. Mit der Vorbereitung auf die MPU sollte man zeitnah beginnen.

Eine neue Fahrerlaubnis kann man frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen.




Nachfrage:
Du schreibst einerseits von einer "Polizeikontrolle", und andererseits von einem abgefahrenen Spiegel (Unfall). War es nun eine Kontrolle, bei der sich herausgestellt hat, dass Du einen Unfall hattest und möglicherweise Unfallflucht begangen hast, oder handelte es sich um eine polizeiliche Unfallaufnahme?

Im Falle einer Unfallflucht stimmt meine obige Prognose nicht mehr.

-- Editiert von Demonio am 19.03.2020 14:15

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#3
 Von 
go541690-27
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich nur 60 Meter entfernt angehalten, weil es auf der Hauptstraße keinen Ort gab, an dem ich anhalten konnte, um zu überprüfen, wer ich auf den Spiegel geschlagen habe, um festzustellen, um welchen Schaden es sich handelt, und die Person hinter mir hat sofort die Polizei gerufen. Dann haben sie mich überprüft.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

OK, dann dürfte keine Unfallfucht vorgeworfen werden können. Somit bleibe ich bei meiner oben genannten Prognose.

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#5
 Von 
go541690-27
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann die Polizei in meinem Fall meinen Führerschein sofort stoppen und nicht ohne gerichtliche Anordnung zurückgeben?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Na sicher doch - das kann sie immer, wenn zu erwarten ist, dass der FS entzogen wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn der Führerschein nicht freiwillig abgegeben und somit beschlagnahmt wurde, dann muss ein Richter zeitnah über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entscheiden. Bei dem Wert der AAK ist die richterliche Entscheidung allerdings vorhersehbar. Die Rückgabe des Führerscheins ist daher praktisch ausgeschlossen.

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#8
 Von 
go541690-27
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ist es möglich, dass jede Person anders ist. Ich sprach mit einem Kollegen, der fast 2 Promil hatte und ihn auch sofort stoppte, aber nach 2 Wochen Führerschein zurück bekam und nach 1,5 Jahren bekam er nur ein Urteil vom Gericht, dass er den Führerschein geben muss und hat ein Verbot von 6 Monaten und MPU.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ist doch Einerlei.
Die aktuelle Zeit ohne Führerschein wird später angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

ist es möglich, dass jede Person anders ist. Nein: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111a.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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