Im Überholverbot überholt und rote Ampel überfahren

13. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michi1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Überholverbot überholt und rote Ampel überfahren

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen Unfall mit einem anderen PKW.

Ich fuhr auf einer Hauptstrasse auf der Überholverbot ist. Plötzlich kam aus einer Strasse von rechts ein PKW raus gefahren und nahm mir damit die Vorfahrt. Ich musste stark abbremsen. Da der Wagen dann sehr langsam fuhr wollte ich ihn überholen, trotz Überholverbotes. Doch dies machte der andere PKW mir unmöglich, indem er beschleunigte. An einer roten Ampel kamen wir beide dann nebeneinander zum stehen (ich stand verbotener Weise noch neben ihm, da ich ihn eigendlich überholen wollte!).

Der Fahrer des anderen PKW öffnete seine Tür und traf dabei meinen PKW an der Seite. Dann tratt der Fahrer noch gegen mein PKW. Vor Schreck bin ich dann weiter gefahren, obwohl die Ampel noch Rot war. Ich habe nicht wirklich nachgedacht in dem Moment, leider! Beim Fahren schrammte seine Tür dann nochmal an meinem Wagen. Die Tür des anderen PKW wurde ebenfalls beschädigt.

Ich und der andere PKW Fahrer fuhren dann zur Polizei, die sich die Sache angeschaut hat und aufgenommen hat.

Mir ist völlig klar das ich verbotener Weise im Überholverbot überholt habe und auch (ungewollt) eine rote Ampel überfahren habe. Aber nun wirft die Polizei mir noch eine Straßenverkehrsgefährdung vor! Das wollte ich doch nun wirklich nicht.

Kann mir jemand sagen was mich in dem Fall erwarten kann? Wie sollte ich mich verhalten? Anwalt? Noch hat keiner der beteiligten eine Aussage gemacht. Der andere PKW Fahrer will das auch nicht tun, da sein Schaden von meiner Versicherung übernommen wird.

Wie würde es laufen wenn keiner eine Aussage dazu macht?

Würde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

MfG.
Michi1981

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Da solltest Du unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Straßenverkehrsgefährdung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit (§ 315c StGB ). Wenn Dir die Verkehrsgefährdung nachgewiesen werden kann, dann drohen Führerscheinentzug, Geldstrafe und in extremen Fällen auch Freiheitsstrafe.

Ihr habt doch beide bereits eine Aussage zu dem Vorfall zu Protokoll gegeben.

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#2
 Von 
Michi1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, eine Aussage hat keiner von uns beiden gemacht. Der andere PKW Fahrer will das auch nicht tun, wenn er seinen Schaden von meiner Versicherung erstezt bekommt.

Nun ist es auch so bei mir, das ich seit kurzer Zeit eine Arbeitsstelle habe, für die ich unbedingt den Führerschein benötige. Wie sieht es in so einem Fall aus? Spielt das mit eine Rolle? Ich meine, ich komme ohne PKW nicht zur Arbeit. Weder mit Bus oder Bahn, noch zu Fuss.

Für welchen Zeitraum könnte der Führerschein in meinem Fall den entzogen weden?

In welchen Fällen kann es wirklich eine Gefängnisstrafe geben? Ich meine ich bin noch nie in der Richtung auffällig geworden und einen Personenschaden gab es auch nicht.

Ich weiss ich stelle viele Fragen auf einmal, aber ich weiss echt nicht weiter. Ich bin froh seit kurzem wieder Arbeit zu haben. Und wenn ich deswegen jetzt auch noch meinen Job verliere weiss ich nicht was ich machen soll.

MfG.
Michi1981

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Mit einer Gefängnisstrafe musst Du nicht rechnen.

Bezüglich der möglichen Dauer des Fahrverbotes und der Höhe der Geldstrafe kann ich aber keine verlässliche Auskunft geben. Das hängt auch von Details ab, z.B. wie weit es von der Kreuzung bis zur Ampel war.

Mit einem geschickten Anwalt kommst Du vielleicht sogar ganz um die Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung herum.

Dann gibt es vielleicht statt eines Führerscheinentzugs nur ein Fahrverbot von einem Monat für das Überfahren der roten Ampel.

Ihr habt auch beide bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht oder seid Ihr von Dritten angezeigt worden? Schließlich muss es doch einen Grund geben, warum jetzt die Polizei Dir Straßenverkehrsgefährdung vorwirft. Von irgend jemandem müssen sie die Story ja haben.

Ob es jetzt noch sinnvoll ist, die Aussage zu verweigern, solltest Du mit einem Anwalt besprechen, der bei der Sachlage aus meiner Sicht zwingend erforderlich ist. Der Anwalt kann auch Akteneinsicht vornehmen.

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#4
 Von 
Michi1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

also zur Polizei bin ich selber gefahren, der andere PKW Fahrer fuhr mir hinterher. Nachdem wir beide die Sachen dort den Beamten vorgetragen hatten, einigten wir uns zuerst darauf das die Sache nicht "offiziell" aufgenommen wird. Das war aber dann später doch nicht möglich, laut Polizei. Und so kam die Anzeige automatisch.

Aber keiner von uns beiden hatte eine "offizielle" Aussage gemacht. Jeder hat zwar seinen Standpunkt geschildert, aber niemand hat irgendwas unterschrieben.

Was genau heisst den Fahrerlaubnisentzug und was Führerschein-Sperre? Wo liegt der Unterschied, und was würde in diesem Fall zutreffen?

Würde das Verfahren eventuell sogar von vorn herein eingestellt werden wenn keiner eine Aussage macht?

Vielen Dank aber erstmal für die Antworten!

MfG.
Mich1981

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ihr habt eine Aussage gemacht, auch wenn ihr nichts unterschrieben habt. Die Polizisten haben Eure Aussage sicher protokolliert und werden bezeugen, was ihr ausgesagt habt.

Es gibt den Unterschied zwischen Fahrverbot (§ 25 StVG ) und Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 , 69a StGB ).

Ein Fahrverbot wird für max. 3 Monate ausgesprochen. Nach Ablauf der 3 Monate bekommt man seinen alten Führerschein automatisch zurück.

Bei einem einem Entzug der Fahrerlaubnis (=Führerscheinentzug) ist der Führerschein weg und man bekommt ihn nicht automatisch zurück. Man kann aber nach Ablauf der Sperrzeit einen neuen Führerschein beantragen. Die Dauer der Sperrzeit beträgt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Die Behörde entscheidet nach Ablauf der Sperrzeit, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob noch Prüfungen erforderlich sind (Z.B. MPU oder neue Führerscheinprüfung).

Für die Straßenverkehrsgefährdung wird die Fahrerlaubnis entzogen (min. 6 Monate). Für das Überfahren der roten Ampel gibt es ein Fahrverbot (1 Monat).
Der große Unterschied liegt daran, dass es sich im ersten Fall um eine Straftat handelt und im zweiten Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

Du solltest unbedingt einen Anwalt einschalten, da nicht genau bekannt ist, was die Polizisten von Eurer Aussage protokolliert haben und nur ein Anwalt Akteneinsicht nehmen kann.

Der Unfallgegner darf im Übrigen die Aussage gar nicht verweigern, da er wahrscheinlich nicht beschuldigt wird. Er hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, außer er beschuldigt sich dann selbst. Wenn er jetzt trotzdem die Aussage verweigert, kann dies wiederum zu Zwangsmaßnahmen gegen ihn führen. Ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass er im Zweifel bei seiner Zusage bleibt, die Aussage zu verweigern.

-- Editiert von hh am 15.06.2004 12:04:44

-- Editiert von hh am 15.06.2004 12:09:26

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#6
 Von 
Michi1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich nun bei einem Anwalt informiert. Der sieht die "Gefährdung des Straßenverkehrs" als eher unspektakulär an und ist optimistisch das ich Gut aus der Sache raus komme.

Jetzt muss ich leider erstmal abwarten was als nächstes kommt.

Aber eines sagte mir mein Anwalt noch dazu: Es ist dem Staatsanwalt/Richter völlig egal ob man auf den Führerschein angewiesen ist! Wenn die der Meinung sind, ich seie eine "Gefahr für den Straßenverkehr" dann müssen Sie die Algemeinheit schützen. Das sehe ich auch ein, aber ich glaube doch nun wirklich nicht, das ich aufgrund eines verbotenen Überholmanövers eine Gefahr für andere Autofahrer oder Menschen bin. Zumal da vorher noch nie eine Anzeige wegen sowas oder etwas ähnlichem bekommen habe.

Das will mir nicht in den Kopf. Es gibt in Deutschland 4 Mio. Arbeitslose, ich war bis vor kurzem einer davon. Die müssen doch Abwägen was vorgefallen ist und was ein Führerscheinentzug für weitreichende Folgen haben kann. Wenn ich den Lappen länger als 3 Monate her geben muss, kann ich auch gleich meinen Job kündigen.

Gibt es in so einem Fall keine Möglichkeit zu beweisen das man keine "Gefahr" darstellt? Blöde Frage, ich weiss! Ich zerbrech mir nur leider Tag und Nacht den Kopf über diese Geschichte.

Vielleicht hat ja jemand von euch mal etwas ähnliches erlebt, und kann aus eigener Erfahrung berichten wie solche Strafenmaßstäbe angesetzt werden.

Ich bin echt für jede Antwort dankbar! Vielen Dank auch für alle Antworten bis jetzt!

MfG.
Mich1981

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