In BiH (Bosnien, Hercegowina)geblitzt mit Vaters Auto

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
SK1010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
In BiH (Bosnien, Hercegowina)geblitzt mit Vaters Auto

Hallo zusammen,
hoffe jemand kennt sich etwas aus und kann mir evtl.weiterhelfen.
Ich wurde in Herzegowina mit dem Auto meines Vaters im Sommer geblitzt. Er lebt dort und das Auto ist somit auch in Herzegowina gemeldet.

Wurde innerorts (erlaubt 60) mit 105 km/h geblitzt. Kam von einer Hochzeit und wer die Strassen und Dörfer da unten kennt, der versteht auch warum, wieso und weshalb man so fährt ;-)

Deshalb diesbezüglich bitte auch keine Standpauken halten, schon klar das es mir recht geschieht und bla bla.

Laut Recherche 400KM (ca.200€), 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.

Vater gibt natürlich an das ich es war.
Weiss jemand wie das abläuft? Bin in Deutschland geboren und wohnhaft.
Danke schonmal.

-- Editiert von SK1010 am 13.10.2019 00:31

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von SK1010):
Laut Recherche 400KM (ca.200€ ;) , 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.
Ja, in Deutschland wäre das die Folge. Dein Verstoß war aber in BiH. Da dürften dann andere Sanktionen drohen.

Fraglich ist auch, ob Du nach dort geltendem Recht überhaupt mit diesem Fahrzeug fahren durftest, weil das Fahrzeug in BiH zugelassen ist, Du dort aber keinen Wohnsitz hast.

Die Fragen müsstest Du aber einer rechtskundigen Person, oder einem entsprechenden Forum in BiH stellen.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
raglich ist auch, ob Du nach dort geltendem Recht überhaupt mit diesem Fahrzeug fahren durftest, weil das Fahrzeug in BiH zugelassen ist,

Ich kenne die spezielle Situation in BiH nicht, das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass die touristisch Anmietung von Fahrzeugen bereits verboten wäre. Das kann ich mir nicht so recht vorstellen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass die touristisch Anmietung von Fahrzeugen bereits verboten wäre.


Nicht zwangsläufig.
Es gibt ja immer noch den Unterschied zwischen gewerblicher Vermietung und privater Überlassung.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es gibt ja immer noch den Unterschied zwischen gewerblicher Vermietung und privater Überlassung.

Mir fiele spontan kein Gesetz ein, welches dort unterscheidet. Kannst du da ein Beispiel nennen, gerne D/A/CH oder vergleichabre?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Weiss jemand wie das abläuft?


Wahrscheinlich erhältst Du irgendwann einen Bußgeldbescheid aus BiH.

Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du den bezahlst oder nicht. Leztlich kann nämlich BiH das Bußgeld in Deutschland nicht vollstrecken. Das Fahrverbot würde ohnehin nur für BiH gelten.

Solltest Du Dich entscheiden, das Bußgeld nicht zu bezahlen, so solltest Du aber in den nächsten Jahren nicht mehr nach BiH reisen, da es ansonsten bei der Einreise Probleme geben könnte.

Zitat (von Demonio):
Ja, in Deutschland wäre das die Folge.


400KM würde ich aber als Strafe aus BiH einordnen, da es sich bei der Konvertiblen Mark (KM) um die bosnische Währung handelt.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
400KM würde ich aber als Strafe aus BiH einordnen, da es sich bei der Konvertiblen Mark (KM) um die bosnische Währung handelt.
Das ist natürlich ein überzeugendes Argument. Habe nur 200€, 2 Punkte und Fahrverbot gesehen, was eigentlich zu Deutschland gepasst hätte. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich aber auch noch ein Unterschied in der Fahrverbotsdauer.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Mir fiele spontan kein Gesetz ein, welches dort unterscheidet. Kannst du da ein Beispiel nennen, gerne D/A/CH oder vergleichabre?


Mir ist auch kein entsprechendes Gesetz bekannt, bedeutet nun aber nicht, dass es das nicht geben könnte.
"Gesetz zum Schutz der Autovermieter und des öffentlichen Personentransports".... :???:
Vergleichbar hilft nicht wirklich, wenn dann müsste man in den Gesetzbüchern von BiH nachsehen, dessen Verständnis bei mir allerdings an der Sprachbarriere scheitert.

-- Editiert von spatenklopper am 14.10.2019 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von NaibaF123):
Mir fiele spontan kein Gesetz ein, welches dort unterscheidet. Kannst du da ein Beispiel nennen, gerne D/A/CH oder vergleichabre?


Mir ist auch kein entsprechendes Gesetz bekannt, bedeutet nun aber nicht, dass es das nicht geben könnte.
"Gesetz zum Schutz der Autovermieter und des öffentlichen Personentransports".... :???:
Vergleichbar hilft nicht wirklich, wenn dann müsste man in den Gesetzbüchern von BiH nachsehen, dessen Verständnis bei mir allerdings an der Sprachbarriere scheitert.

-- Editiert von spatenklopper am 14.10.2019 15:45


Ne das war jetzt auch mehr so eine persönliche Interesensfrage. Natürlich mag es sowas geben, Länder haben die verrücktesten Gesetze, aus Perspektive des europäischen Rechtsempfinden. Ich hielte es bloß für eher unwahrscheinlich. Zumal ich BiH als ein Land einstufe, in welchem die Lösung dieses Problems wohl in der rechten Gesäßtasche zu finden wäre. Aber das ist eine andere Geschichte...

-- Editiert von NaibaF123 am 14.10.2019 17:23

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#9
 Von 
SK1010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Ich werde das Bußgeld auf jeden Fall bezahlen und dafür gerade stehen.
Fahren darf ich mit dem Auto, auch wenn ich nicht in BiH gemeldet bin.
Bin mit dem Auto ja auch schon nach D gefahren usw, trotz Polizeikontrolle, Zoll etc.nie Probleme gehabt.
Werd ich dann "nur" ein Fahrvebot für BiH bekommen oder gilt es für D auch.
Hab nen deutschen Führerschein, lebe in D, falls sich das jemand fragen sollte :-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Bin mit dem Auto ja auch schon nach D gefahren usw, trotz Polizeikontrolle, Zoll etc.nie Probleme gehabt.


Auch wenn Du es kaum glauben wirst, aber das war bis 2015 in Deutschland verboten. Bis dahin durften Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nur von Personen mit Wohnsitz im Ausland gefahren werden. Inzwischen ist das allerdings erlaubt, wenn das Auto sich nur vorübergehend in Deutschland befindet.

Zitat:
Werd ich dann "nur" ein Fahrvebot für BiH bekommen oder gilt es für D auch.


Das Fahrverbot gilt in D nicht. Wenn ein Ausländer in D einen derartigen Verstoß begeht, dann würde das Fahrverbot im Heimatland des Fahrers auch nicht gelten. Daher verzichtet D in so einem Fall im Regelfall auf die Verhängung des Fahrverbotes und verdoppelt stattdessen das Bußgeld.

Wie BIH mit so einem Fall umgeht ist mir jedoch nicht bekannt.

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