Hallo,
folgendes ist passiert:
im Januar diesen Jahres wurde ich bei einer Verkehrskontrolle rausgezogen und auf Thc getestet(Urin und Blut?). Nach 3 Monaten kam der Bußgeldbescheid, 500 Euro 1 Monat Fahrverbot und Punkte.
Einspruch wurde eingelegt auf Raten des Anwalts nach folgenden Werten:
Thc 1,1ng/ml
THC-COOH 9,5 ng/ml.
Einspruch während Verhandlung zurückgezogen im Juni.
Fahrverbot endete Anfang September.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie lang darf die Führerscheinstelle eine Fahreignung anzweifeln?
Wie lang Zeit hat die Führerscheinstelle Zeit den Führerschein zu entziehen oder verjährt dies nicht?
Wie lang dauert es bis sich normal die Führerscheinstelle meldet??
Wie stehen die Chancen dass ich ohne Probleme der Führerscheinstelle davon komm?
In welchem Zeitraum darf sich Führerscheinstelle melden drogenfahrt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatWie lang darf die Führerscheinstelle eine Fahreignung anzweifeln? :
So lange sie Zweifel an der Fahreignung hat.
Urteil vom 09.06.2005 -
BVerwG 3 C 25.04
Die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV i.V.m. § 46 FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen.
https://www.bverwg.de/090605U3C25.04.0
In Ergänzung dazu
Urteil vom 09.06.2005 -
BVerwG 3 C 21.04
Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.
https://www.bverwg.de/090605U3C21.04.0
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Eine Antwort, die begeistert und dem Fragesteller mal wieder Nullkommagarnix weiterhilft.Zitat:ZitatWie lang darf die Führerscheinstelle eine Fahreignung anzweifeln? :
So lange sie Zweifel an der Fahreignung hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann Maßnahmen ergreifen, so lange die Tat verwertbar ist. Das sind im vorliegenden Fall also 5 Jahre ab Rücknahme des Einspruchs im Juni. Anders ausgedrückt: Die FEB kann noch bis Juni 2025 Maßnahmen ergreifen.
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