Innerorts rechts überholen Unfall Vorfahrt

13. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Innerorts rechts überholen Unfall Vorfahrt

Ich bräuchte bitte Hilfe zur Klärung der Schuldfrage bei folgenden Unfallhergang.
PKW X kommt aus Seitenstraße A ( 30 er Zone ) und will geradeaus die Hauptstraße überqueren. Die Hauptstraße hat in jede Richtung einen Fahrstreifen. Die Fahrstreifen sind relativ breit, es könnten 2 PKWs nebeneinander stehen. Ca. 150 m rechts hinter Seitenstraße A ist eine Ampel an der die Auto sich zum rechts Abbiegen oder zum Links Abbiegen bzw. geradeaus fahren einordnen „können" ( keine Markierung vorhanden) . Nun kommt als der PKW X aus der Seitenstraße und wartet, dass er die Hauptstraße überqueren kann. Es herrscht dichter Verkehr. Die Straße ist vereist. Es bildet sich ein Rückstau von der Ampel und ein PKW Y lässt eine Lücke um den Kreuzungsbereich freizuhalten. Der Fahrer von PKW X schaut nun also nach rechts um zu sehen ob von dort jemand kommt. Es ist frei. Plötzlich überholt ein Transporter den PKW Y RECHTS !!! und fährt PKW X seitlich ins Auto ( Vorderer Bereich der Motorhaube, Radkasten). Die Wucht des Aufpralls ist so groß das PKW X um 90 Grad gedreht wird.
Die Polizei sagt, PKW X sei schuld, weil er dem Transporter die Vorfahrt genommen hat. Das sieht der Fahrer von PKW X nicht so.
Nun meine Fragen:
Darf der Transporter den PKW Y überhaupt rechts überholen?
PKW X war nach dem Unfall (inkl. der Drehung) immer noch in der Seitenstraße, so dass es doch möglich wäre, dass der Transporter den PKW noch in der Seitenstraße gerammt hat.
Leider weiß der Fahrer von PKW X nicht mehr ob er zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits angefahren war und wenn, ob er sich dann schon auf der Hauptstraße befand. Zudem kommt das sich in dem Transporter der 3 Sitzplätze hat, 4 Personen befanden. Das bedeutet das die Sicht des Fahrers möglicherweise eingeschränkt war oder er vielleicht nicht bremsen konnte. Er könnte auch beim überholen mit der Geschwindigkeit auf der winterlichen Straße leicht die Kontrolle verloren haben..... Das hat die Polizei nicht bemerkt oder nicht bemerken wollen. Das ist dem Fahrer von PKW auch erst beim warten auf den Abschleppwagen und beim betrachten der Unfallstelle alles so richtig bewusst geworden.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

kannst du mal eine Skizze machen? Vorher möchte ich mich nicht festlegen und schon gar nicht falsch spekulieren.

Jedenfalls kann ich schon mal sagen, dass auch innerorts links zu überholen ist (§5 Abs.1 StVO ).
Die freie Fahrstreifenwahl innerorts und auch das dann erlaubte Rechts-schneller-als-links-fahren haben damit nichts zu tun, das gilt nur bei mehreren Fahrstreifen.

Es kommen einige Verstöße in Betracht, etwa:
- Überholen in einer unklaren Verkehrssituation
- Rechts überholen
- Einfahrt in eine versperrte Kreuzung (das bringt X aber wohl nichts, denn er muss trotzdem Vorfahrt achten)

Ich denke, eine Mitschuld des Transporterfahrers ist gut möglich.

MfG Stefan

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#3
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Hier die Skizze:


Das ist so etwas klein. Über den Link siehtman es besser:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=3d7c70-1355470711.jpg

-- Editiert steffi_bln am 14.12.2012 08:42

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

quote:
Darf der Transporter den PKW Y überhaupt rechts überholen?


in dieser Straße jedenfalls nicht, da

quote:
Die Hauptstraße hat in jede Richtung einen Fahrstreifen.


ändert aber nichts daran, dass die Aussage

quote:
Die Polizei sagt, PKW X sei schuld, weil er dem Transporter die Vorfahrt genommen hat.


richtig ist. Der gesamte Verkehr, der sich auf der Hauptstraße befindet, hat Vorrang vor den nachrangigen Straßen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

OK, mit der Skizze wird es deutlicher, schön gemacht, danke.
Scheinbar wartet der Stau vor der in 150m kommenden Linksabbiegerampel, die anderen Fahrzeuge überholen dann nicht, sondern sie fahren an den anderen vorbei (und das ist auch rechts erlaubt, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und es nicht irgendwie sonst - etwa durch Straßenmarkierungen - verboten ist).

Eine Mitschuld ist zwar immer noch möglich, etwa weil der Transporter überbelegt war und der Fahrer deshalb die Situation nicht richtig überblicken konnte, oder weil er entsprechend der Verkehrssituation mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war, ich würde das aber die Versicherungen klären lassen (aber natürlich alles im Unfallbereicht erwähnen).

Bist du Vollkaskoversichert? Wenn ja, dann kann es dir egal sein, es ändert nichts, ob du 70%, 80% oder 100% Schuld hast (und auf 0% wird es ganz sicher nicht gehen).

MfG Stefan

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#6
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Es handelt sich bei der Ampel nicht um eine Linksabbieger Ampel. Es ist eine Ampel für alle Richtungen ohne Markierungen auf der Fahrbahn. Man kann sich so gesehen auch mittig hinstellen und dann hinfahren wohin man will. Wenn ein LKW oder Bus dort steht ist ja auch kein Platz für die "zweite Spur".

Mein Problem besteht ja auch dadrin, dass ich nicht weiß ob ich überhaupt schon losgefahren war oder ob ich vorher, mit dem Vorderteil des Autos, schon ein Stück auf der Straße war.Ich musste ja gucken was von rechts kommt. Es ging so schnell. Es wäre auch möglich das der Transporter mich entweder teilweise auf der Hauptstraße stehend oder sogar noch in meiner Seitenstraße gerammt hat.PKW Y hat ja nicht direkt an der Mittelline gestanden und mit dem Abstand den der Transporter zum überholen ja auch braucht, kann er durchaus die Einmündung der Nebenstraße zum überholen gebraucht haben.Wie gesagt, stand mein Auto danach immer noch in der Seitenstraße.

Ja, das Auto ist Vollkaskoversichert. Da spielt eine (Teil-) Schuld des anderen sowieso keine Rolle?



-- Editiert steffi_bln am 14.12.2012 13:01

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

quote:
Der Fahrer von PKW X schaut nun also nach rechts um zu sehen ob von dort jemand kommt. Es ist frei.


Wenn der Verkehr noch vor der Ampel stand, ist der geschilderte Unfallhergang so nicht möglich.
Der Fahrer des PKW X konnte nur dann nach rechts schauen, wenn er mit seinem Fahrzeug vollständig die Seitenstrasse verlassen hatte und sich zumindest mit seinem Fahrzeug so weit durch die Lücke nach vorne getastet hatte, dass er freie Sicht nach rechts hatte.
Von dem Standpunkt des Fahrzeuges auf der Skizze konnte der Fahrer jedenfalls unmöglich sehen, was von 'rechts' kommt, da die Sicht durch die wartenden Fahrzeuge verdeckt war. Vorderer Bereich der Motorhaube, Radkasten können jedenfalls so nicht beschädigt worden sein.


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#8
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist unsinn. Es war Morgens und die Autos hatten Licht an. Ich bin durchaus in der Lage zwischen den wartenden Auto durchzuschauen ob Rechts ein Auto kommt.Das hat einige Zeit in Anspruch genommen.Wenn ich mich durch die Lücke nach vorne getastet hätte, wäre der
Schaden am Kofferraum. Ausserdem hätte ich ja dann auf der Hauptstr. gestanden und somit niemanden die Vorfahrt nehmen können.

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#9
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 290x hilfreich)

Hallo,

es wäre vielleicht ganz gut, wenn man auch ein "echtes Bild" der Straße sehen könnte. Ich verstehe die Schilderung oder aber die Straßenart nicht so ganz. Es soll eine Straße mit einer Spur in jede Richtung sein, es können aber locker zwei Autos pro Spur nebeneinander stehen? Klingt für mich irgendwie unlogisch und sowas habe ich auch noch nie gesehen. Ist es vielleicht eine zweispurige Straße ohne Markierungen? Wollte PKW Y links in die Straße biegen und hat geblinkt? Dann dürfte der Transporter ihn natürlich rechts überholen.

Und dann kann ich mich nur meri anschließen: Du müsstest wesentlich weiter im Kreuzungsbereich gestanden haben als angegeben, da sonst gar keine komplette Einsicht möglich gewesen wäre.


pro_forma

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

-- Editiert pro_forma am 14.12.2012 14:43

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ja, das Auto ist Vollkaskoversichert. Da spielt eine (Teil-) Schuld des anderen sowieso keine Rolle?
Nur wenn sich deine Schuld auf 0% drücken läßt oder der von dir zu tragende Schaden so niedrig wäre, dass sich ein Zurückkaufen lohnt (bzw. du bei der Vollkasko die Versicherung gar nicht in Anspruch nimmst),
würde es dir etwas bringen, du würdest nämlich dann nicht hochgestuft.

Eine Quote unter 50% kann ich mir aber nach jetzigem Kenntnisstand nicht vorstellen, ich tippe eher auf 70% bis 80%.

quote:
Und dann kann ich mich nur meri anschließen: Du müsstest wesentlich weiter im Kreuzungsbereich gestanden haben als angegeben, da sonst gar keine komplette Einsicht möglich gewesen wäre.
Nein, dem kann ich mich nicht anschließen. Wir wissen doch gar nicht, wie die Sichtverhältnisse sind, vielleicht ist die Ecke unbebaut und man kann schon 50m vor der Kreuzung alles überblicken?
Außerdem, ob sie nun rechts alles sehen konnte oder nich, ist doch gar nicht die Frage, sie hätte ja an der Mittellinie nochmals anhalten können (das nennt man "sich in die Kreuzung vortasten").

MfG Stefan

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#11
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 290x hilfreich)

Steffi scheint ja aus Berlin zu kommen, dann sollte man die Kreuzung bei Street View ja eigentlich sehen können - so könnten wir das besser einschätzen.

@ reckoner: Naja, wenn die Straße dermaßen dicht ist, fährt man erst gar nicht auf die Kreuzung auf, da man nicht vorhersehen kann, wann eine Weiterfahrt eventuell möglich sein könnte. Bleibt man dann dort einfach stehen, würde man den Verkehr blockieren. Man meint zwar immer, man könne "durch Autos hindurchblicken", kommt jedoch ein Krad angerollt, so kann man dieses mal ganz leicht übersehen. Gerade durch so eine Leichtsinnigkeit entstehen solche Unfälle ja schließlich.

pro_forma

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Also, ich hätte an der Mittellinie nochmal nach rechts geschaut,ob wirklich keiner kommt. Wenn ich von meinem Standort einen hätte sehen können, hätte ich nicht losfahren wollen. Soviel zum unwichtigen Aspekt der Sache...
PKW Y hat nicht geblinkt.
Habe einen Link per PM gesendet. Ich möchte das vorsichtshalber nicht für jeden veröffentlichen.

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#13
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 290x hilfreich)

Wirklich eine sehr komische Straße. Die meisten denken wohl, dass sie da nebeneinander fahren dürfen. Ich sehe aber keinen Grund, wieso man das machen sollte, da es eindeutig eine einspurige Fahrbahn ist. Auch daran zu erkennen, dass man ein paar Meter weiter hinten noch rechts parken darf. Der Transporter hätte demnach nicht einfach rechts überholen dürfen, nur weil die Fahrbahn etwas breiter ist. An der folgenden Kreuzung steht auch nur eine "einfache" Ampel und keine gesonderte Abbiegeampel o.ä, was dies zusätzlich bekräftigt. Die Fahrzeuge haben sich also an der Ampel hintereinander und nicht nebeneinander einzuordnen. Die gegenüberliegende Straße ist ebenfalls einspurig.

Meines Erachtens hat der Transporter eindeutig eine Mitschuld, da er auf einer einspurigen Fahrbahn nicht rechts hätte überholen dürfen. Wenn links die Fahrzeuge stehen, kann man auch nicht einfach rechts zügig vorbeiziehen und muss, wenn überhaupt, entsprechende Vorsicht walten lassen (wenn man schon einen Fehler macht).

Natürlich bist du scheinbar etwas zu schnell in Richtung Kreuzungsbereich gefahren und hättest langsamer heranfahren sollen. Die Fahrzeuge können natürlich die gesamte Breite der Fahrbahn ausnutzen.

Mich wundert die ganze Sache aber auch etwas, da diese Kreuzung wirklich sehr, sehr übersichtlich ist (auch wenn dort viele Autos stehen sollten).

Grüße
pro_forma

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Natürlich bist du scheinbar etwas zu schnell in Richtung Kreuzungsbereich gefahren und hättest langsamer heranfahren sollen


Ich habe dort schon ca. 3 Minuten gestanden und gewartet.

Ansonsten sehe ich es auch so, dass es eine Spur ist. Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo steffi,

danke für das Bild und die genaue Ortsbeschreibung.

Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass der Stau quasi auf der - zugegeben nicht vorhandenen - Linksabbiegerspur stand, und wenn das klar erkennbar war, durfte auch rechts vorbeigefahren werden (allerdings mit der nötigen Vorsicht, klar - das ist einer der Punkt, die deine Quote nach unten drücken könnten).
Ähnliches Beispiel auf der selben Straße (ich meine den Teil zwischen Unfallort und Ampel): Jemand möchte einen der quer zur Fahrbahn liegenden Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite nutzen, blinkt links, ordnet sich auch links ein (also nah an der Mittellinie) und wartet auf eine Lücke im Gegenverkehr. An diesem Fahrzeug dürfte auch rechts vorbeigefahren werden.

Ausdrücklich verwende ich nicht das Wort "überholen", da es in meinen Augen nur ein Vorbeifahren ist (das ist ein gewaltiger Unterschied).

Weiterhin bleibe ich dabei, dass dich die Hauptschuld trifft, tut mir leid. Und wie gesagt, wenn sich der Schaden im "Nicht-rentablem-rückkauf-bereich" befindet, kann es dir egal sein, deine Höherstufung bleibt - unabhängig von deiner Quote oder der Schadenshöhe - identisch.

MfG Stefan

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