Hallo, ich habe folgendes problem. Ich war gestern mit meinem pkw auf der autobahn unterwegs, hinter mir ein polizeiwagen. Wir sind zusammen auf die autobahn aufgefahren. Auf der autobahn ist der polizeiwagen nach links ausgeschert und mich zu überholen. Ich war am beschleunigen und vor mir war kein weiteres fahrzeug. Da ich am beschleunigen war konnte der polizei wagen mich nicht überholen und fuhr dann ca auf der selben geschwindigkeit neben mir her bis er mich dann schließlich überholt und rausgewunken hat. Ich erhielt eine mängelkarte für eine nicht zugelassene beleuchtung und für das nicht einscheren lassen eine strafe von 90€ + bearbeitungsgebühren und einem punkt. Nun ist meine frage ob dies rechtens ist.
Mfg
Ist das rechten? Polzeiwagen nicht einscheren lassen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatAuf der autobahn ist der polizeiwagen nach links ausgeschert und mich zu überholen. Ich war am beschleunigen :
Zitat:§ 5 Abs. 6 StVO
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Zitatfür das nicht einscheren lassen eine strafe von 90€ + bearbeitungsgebühren und einem punkt. :
Beim Überholenwerden beschleunigen kostet normal 30€ und beinhaltet keinen Punkt. Hier müsste man wissen was genau dir vorgeworfen wird. Ich tippe auf so Sachen wie Nötigung, was ich mir sehr gut vorstellen kann..
Zitat:Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Also kann niemand mehr auf die Autobahn auffahren, wenn sich dort Fahrzeuge befinden.
Denn das passiert auf dem Beschleunigungsstreifen ja regelmäßig, das man die Geschwindigkeit erhöht und andere an einem vorbeifahren (überholen).
@TE
Warst Du noch auf dem Beschleunigungsstreifen oder schon auf der Autobahn?
Irgendwie verstehe ich das mit dem "nicht einscheren lassen" nicht ganz.
Wenn ich auf der Autobahn fahre, habe ich Vorfahrt und der auf dem Beschleunigungsstreifen muss warten bis ich weg bin?
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ZitatAlso kann niemand mehr auf die Autobahn auffahren, wenn sich dort Fahrzeuge befinden. :
Wovon redest du?
ZitatWir sind zusammen auf die autobahn aufgefahren. :
Das heißt für mich, man befand sich schon auf der Autobahn
ZitatIrgendwie verstehe ich das mit dem "nicht einscheren lassen" nicht ganz. :
Ich habe das so verstanden:
Man fährt auf die Autobahn auf und befindet sich nun auf der rechten Fahrspur. Der andere Wagen will überholen, und setzt dafür auf die linke ode rmittlere Fahrspur. Der auf der rechten Fahrspur befindliche Wagen beschleunigt. Der Überholende will wieder auf die rechte Fahrspur zurück, der Überholende lässt diesen durch beschleunigen nicht zurück. Imho ist das Nötigung.
Bekomme die post in 4-6 wochen kann dann näheres dazu sagen.
Ich war schon auf der autobahn.. Sie meinten dass ich sie behindert hätte vor mir einzuscheren. Laut deren aussage hätte ich bremsen sollen bzw die geschwindigkeit nicht erhöhen sollen, sie einscheren lassen und sie dann überholen.
ZitatSie meinten dass ich sie : behindert hätte vor mir einzuscheren. Laut deren aussage hätte ich bremsen sollen bzw die geschwindigkeit nicht erhöhen sollen, sie einscheren lassen und sie dann überholen.
1: Ich glaube das Wort was gesucht wird ist Nötigung.
2: Siehe § 5 Abs. 6 StVO
Nötigung? Bitte?
Wo soll die Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels gewesen sein? Und welchen verwerflichen Zweck soll der TE vorsätzlich angestrebt haben?
Mal abgesehen davon steht Nötigung nicht im Bußgeldkatalog, das hätte eine Anzeige gegeben, über die dann ggf. ein Richter hätte entscheiden müssen.
Schließe mich JogyB an.
Wegen Nötigung kommt kein Bußgeld, da Nötigung keine OWi sondern eien Straftat ist. Außerdem ist keine Nötigung erkennbar.
Ist denn ganz sicher, dass die 90€ (nur) für den Fehler beim Überholen sind?
"Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht" kostet nämlich nur 30€ (BKat Nr. 26).
Der Fragesteller schreibt ja noch von einer nicht zugelassenen Beleuchtung - und da würden die 90€ gut passen.
z.B. "Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" kostet 90€ (BKat Nr. 214a.2)
Hallo,
also ganz ehrlich, wenn das Verhalten des TE als Nötigung durchgeht, dann würde es demnächst auf den Strassen eine Zweiklassengesellschaft geben, bei der die stärker Motorisierte Klasse dann fast einen Freifahrtsschein bekommen würde!!!
Wenn zwei utos hintereinander auf die Autobahn auffahren befinden sich beide Fahrzeuge in der Beschleunigungsphase! Diese ist jedoch nicht immer direkt abgeschlossen, sobald man sich auf der normalen Fahrspur befindet!
Soll man jetzt allen Ernstes sein eigenes Beschleunigen unterbrechen, nur weil ein Fahrzeug welches hinter einem ist (evtl stärker motorisiert ist oder das Gaspedal stärker durchtritt)?
Der TE befand sich laut seiner Angabe ja in einer Beschleunigungsphase, er hat nicht eine Beschleunigungsphase gestartet, während das Polizeifahrzeug ihn überholen wollte! Hätte er da erst angefangen mit beschleunigen, dann könnte man ihm dieses auch vorwerfen, so jedoch nicht.
Nichtmal das wäre hier angebracht, wenn ich den TE richtig verstanden habe...Zitat:"Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht" kostet nämlich nur 30€ (BKat Nr. 26).
Hallo,
warum sprecht ihr alle von Beschleunigungsstreifen, das war doch vorher und hatte mit dem Vorwurf rein gar nichts zu tun.
Und ob der §5 Abs. 6 StVO
auf Autobahnen überhaupt einschlägig ist (insbesondere beim Auffahren auf die Autobahn) möchte ich doch auch bezweifeln. Erst wenn es ins Rechtsüberholen übergeht ist es sicher verboten, aber aus anderem Grund.
Den Paragraph gibt es schließlich zum Schutz beim Überholen auf Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung, also da wo man auf die Gegenfahrbahn muss.
Es ist jedenfalls alltäglich, dass auf zwei Fahrbahnen nebeneinander genau gleich schnell gefahren wird, und ich sehe da eigentlich keine Pflicht für den Rechtsfahrenden, langsamer zu werden (von LKWs vielleicht mal abgesehen, und von wirklicher Nötigung, also dass der andere immer genau die Stellung hält).
Warum ist der Überholende nicht einfach schneller gefahren? Offenbar wollte er ja schneller, sonst wäre er ja nicht gleich nach links gewechselt.
Wenn beispielsweise vor mir ein Porsche auf die Autobahn auffährt, dann kann ich auch gleich auf die linke Spur und trotzdem zieht er mir weg - ich sehe nicht, dass er dann quasi auf mich warten müsste (wenn doch, was macht man dann beispielsweise, wenn ein LKW-Fahrer so frech ist und auch gleich nach links zieht, muss ich dann auf 80 runterbremsen?).
Nötigung liegt hier natürlich nicht vor, nicht mal ansatzweise.
Stefan
PS: Ich gehe aber davon aus, dass der Tatvorwurf so wie hier geschildert nicht stimmt, oder zumindest nicht vollständig ist.
Also ist der Polizist auch wieder so ein linksgeiler Nichtskönner gewesen. Ich hasse Fahrer, die sofort nach links gehen.
Eigentlich müsste man dem eine reinwürden, er hat überholt bei unklarer Verkehrslage.
Zitat:Also ist der Polizist auch wieder so ein linksgeiler Nichtskönner gewesen. Ich hasse Fahrer, die sofort nach links gehen.
1. beschleunigen auf der Auffahrt ( Beschleunigungsspur)
2. wechsel auf die Autobahn
3. links überholen wenn das Fahrzeug vor einem " langsamer" fährt.
4. Überholvorgang abschließen ( dies wurde jedoch anfangs verwehrt)
Was hat das ganze mit "Nichtskönner" zu tun? Umgedreht wird ein Schuh draus... langsames hinterher tuckeln .
Zitat:Eigentlich müsste man dem eine reinwürden, er hat überholt bei unklarer Verkehrslage.
Klar, ... bei so viel Gegenverkehr.
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