Hallo Community,
Ich habe einen Strafzettel für das Parken auf einem gesperrten Bereich auf einem Parkdeck erhalten, weil ich dadurch einen Fußgängerbereich blockiert habe. Ich streite nicht ab, dass diese Aussage falsch ist. Ich habe es auch getan und folglich die Strafe bezahlt.
Da mir kommuniziert wurde, dass es sich hierbei um Privatparkplätze handle, sei es "Okay" auf diesem durchgestrichen markiertem Platz zu parken.
Gemäß dem Strafzettel wird mir vorgeworfen, §49 der StVO verstoßen zu haben. Dass wiederum auf diesem Parkplatz die StVO gültig ist, steht lediglich an der Ausfahrt des Parkplatzes.
Ist es legitim zu argumentieren, dass zu Beginn der Nutzung des Parkdecks dem Parkenden nicht ersichtlich ist, dass die StVO an diesem Parkbereich gültig ist? Ist die StVO immer gültig, sofern es nicht anders beschrieben ist oder besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Schöne Grüße =)
Ist der Strafzettel im folgenden Fall gerechtfertigt?
14. März 2020
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Frage vom 14. März 2020 | 19:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Strafzettel im folgenden Fall gerechtfertigt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. März 2020 | 19:24
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
von wem kam denn eigentlich das Knöllchen?
Sofern es sich um eine offizielle Ordnungswidrigkeit gehandelt hat dürfte da aber kaum noch was dran zu ändern sein (weil du bereits gezahlt hat).
Immer wenn es ein Grundstück für die Allgemeinheit ist (etwa ein Supermarktparkplatz, nicht aber dein Vorgarten).Zitat:Ist die StVO immer gültig,
Für Parkregelungen gilt das aber nicht unbedingt, insbesondere darf eine Behörde keine Knöllchen auf Privatgrundstücken verteilen.
Stefan
#2
Antwort vom 14. März 2020 | 20:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die rasche Antwort. Na dann bin ich um 20 Euro erleichtert :D
Und jetzt?
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