Hallo zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich des möglichen Regresses der KFZ-Haftpflicht im Rahmen der Fahrerflucht.
Im Internet werden stets die Obliegenheitsverpflichtungen genannt und damit einhergehend mögliche Regressforderungen von 2.500 € bzw. 5.000 €.
Demnach ist zu unterscheiden ob die Pflicht vor bzw. nach Schadeneintritt verletzt wurde.
Wird erstere Pflicht gebrochen kann die Versicherung demnach bis zu 5.000 € zurückfordern, wird zweiteres gebrochen dann bis 2.500 €.
Bei Fahrerflucht (also Eintritt der Pflichtverletzung nach Schadeneintritt) sollte die die Versicherung demnach nur 2.500 € Regress fordern können. Anders wäre es bei einer Alkoholfahrt. (Pflichtverletzung vor Schaden, ergo 5.000 €)
Ist meine Schilderung richtig bzw. generell verpflichtend oder kann jede Versicherung die Thematik anders handhaben?
VG und besten Dank.
KFZ-Haftpflicht Regress Versicherung bei Fahrerflucht?
22. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2020 | 13:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht Regress Versicherung bei Fahrerflucht?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2020 | 16:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:Ist meine Schilderung richtig bzw. generell verpflichtend oder kann jede Versicherung die Thematik anders handhaben?
Das ist im Prinzip richtig, wenn auch nicht im Detail.
Die Möglichkeiten des Regresses durch die versicherung sind in den §§ 5 und 6 KfzPflVV geregelt. Danach gibt es für einen Regress in Höhe von 5.000€ eine Aufzählung der möglichen Verstöße.
Eine nach dem Schadeneintritt begangene Obliegenheitsverletzung kann nur zu einem Regress von 2.500€ führen. Wird diese Obliegenheitsverletzung jedoch vorsätzlich begangen und ist besonders schwer wiegend, dann ist ebenfalls ein Regress von 5.000€ möglich.
Jede Versicherung kann zwar weniger verlangen, aber nicht mehr. Allerdings nutzen alle mir bekannten Versicherungen den gesetzlichen Rahmen vollständig aus.
#2
Antwort vom 23. Juni 2020 | 10:00
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatWird diese Obliegenheitsverletzung jedoch vorsätzlich begangen und ist besonders schwer wiegend... :
Was bei Fahrerflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort regelmäßig beides zu bejahen ist, somit landet man wieder bei den 5000€.
Und jetzt?
Schon
266.545
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
36 Antworten