KFZ-Haftpflicht Regress Versicherung bei Fahrerflucht?

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maxolo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht Regress Versicherung bei Fahrerflucht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage hinsichtlich des möglichen Regresses der KFZ-Haftpflicht im Rahmen der Fahrerflucht.

Im Internet werden stets die Obliegenheitsverpflichtungen genannt und damit einhergehend mögliche Regressforderungen von 2.500 € bzw. 5.000 €.

Demnach ist zu unterscheiden ob die Pflicht vor bzw. nach Schadeneintritt verletzt wurde.

Wird erstere Pflicht gebrochen kann die Versicherung demnach bis zu 5.000 € zurückfordern, wird zweiteres gebrochen dann bis 2.500 €.

Bei Fahrerflucht (also Eintritt der Pflichtverletzung nach Schadeneintritt) sollte die die Versicherung demnach nur 2.500 € Regress fordern können. Anders wäre es bei einer Alkoholfahrt. (Pflichtverletzung vor Schaden, ergo 5.000 €)

Ist meine Schilderung richtig bzw. generell verpflichtend oder kann jede Versicherung die Thematik anders handhaben?

VG und besten Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Ist meine Schilderung richtig bzw. generell verpflichtend oder kann jede Versicherung die Thematik anders handhaben?


Das ist im Prinzip richtig, wenn auch nicht im Detail.

Die Möglichkeiten des Regresses durch die versicherung sind in den §§ 5 und 6 KfzPflVV geregelt. Danach gibt es für einen Regress in Höhe von 5.000€ eine Aufzählung der möglichen Verstöße.

Eine nach dem Schadeneintritt begangene Obliegenheitsverletzung kann nur zu einem Regress von 2.500€ führen. Wird diese Obliegenheitsverletzung jedoch vorsätzlich begangen und ist besonders schwer wiegend, dann ist ebenfalls ein Regress von 5.000€ möglich.

Jede Versicherung kann zwar weniger verlangen, aber nicht mehr. Allerdings nutzen alle mir bekannten Versicherungen den gesetzlichen Rahmen vollständig aus.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wird diese Obliegenheitsverletzung jedoch vorsätzlich begangen und ist besonders schwer wiegend...


Was bei Fahrerflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort regelmäßig beides zu bejahen ist, somit landet man wieder bei den 5000€.

0x Hilfreiche Antwort

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