KFZ-Unfall, Quotelung; RA-Kosten

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
KFZ-Unfall, Quotelung; RA-Kosten

Unfall zwischen KFZ (A) und (B); Quote: 80:20; A hat nur teilkasko; RA (C) auf Seiten des A (nicht rechtschutzversichert) wird sofort eingeschaltet und erreicht außergerichtlich die Quote nach einigen Querelen, da zunächst von einem 100%-Verschulden des A ausgegangen wurde. Reparaturkosten des A an seinem KFZ: 5000€; Reparaturkosten des B an seinem KFZ: 4000€; beide hatten Gutachten für ihre jeweiligen Schäden in jeweiliger Höhe von 600€ eingeholt.
C will nun abrechnen; gegen wen kann er wieviel genau in Rechnung stellen?
merci
ratlos44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinimek
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Also .. .zunächst find ich es merkwürdig, das RA C nicht weiß - wie er anhand der Quotelung von 80/20 abzurechnen hat?
Er ist doch Experte auf diesem Gebiet ... oder?
M E müsste es doch wie folgt sein:
A hat "nur" haftpflicht, daher keine VollkaskoRegelung - dumm und nach Nachteil für A - aber egal:
Die Gegen. Vers. müsste 80% des Schadens von A zahlen .. und die andere Vers. 20% des Schadens von B - ebenso müsste es sich mit den RA-Kosten verhalten ( aber vielleicht werden auch diese unabhängig von der Quote betrachtet) ... D A S weiss aber i d R ein RA!
Dies ist nur meine Einschätzung - und ich bin kein RA (hatte nur einige Semester Wirtschaftsrecht) ;)
Aber der RA sollte am besten wissen was er wie abrechnnen kann :pc:

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

mmmh....die Frgestellung hier erfolgte nicht aus Sicht des RA, sondern objektiv - insofern paßt: ""Also .. .zunächst find ich es merkwürdig, das RA C nicht weiß - wie er anhand der Quotelung von 80/20 abzurechnen hat? Er ist doch Experte auf diesem Gebiet ... oder?"" nicht so ganz.
Im Weiteren ist die Quote 80:20 zu Lasten des A! nicht umgekehrt, wie offensichtlich verstanden - und die abschließende Frage war: "C will nun abrechnen; gegen wen kann er wieviel genau in Rechnung stellen?"
Dies konntest du mir leider nicht beantworten:-)
Ich ergänze mal die Frage: Wie hoch ist in dem Beispiel der Erledigungs-/Streitwert, aus dem C dem A die Rechnung schreibt? Kann C hier zB noch eine 1,5 Einigungsgebühr dafür verlangen, dass er eine niedrigere Quote erreichen konnte (ursprünglich waren a und B und auch deren Versicherungen von 100% zu Lasten des A ausgegangen)??

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