Unfall zwischen KFZ (A) und (B); Quote: 80:20; A hat nur teilkasko; RA (C) auf Seiten des A (nicht rechtschutzversichert) wird sofort eingeschaltet und erreicht außergerichtlich die Quote nach einigen Querelen, da zunächst von einem 100%-Verschulden des A ausgegangen wurde. Reparaturkosten des A an seinem KFZ: 5000€; Reparaturkosten des B an seinem KFZ: 4000€; beide hatten Gutachten für ihre jeweiligen Schäden in jeweiliger Höhe von 600€ eingeholt.
C will nun abrechnen; gegen wen kann er wieviel genau in Rechnung stellen?
merci
ratlos44
KFZ-Unfall, Quotelung; RA-Kosten
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Also .. .zunächst find ich es merkwürdig, das RA C nicht weiß - wie er anhand der Quotelung von 80/20 abzurechnen hat?
Er ist doch Experte auf diesem Gebiet ... oder?
M E müsste es doch wie folgt sein:
A hat "nur" haftpflicht, daher keine VollkaskoRegelung - dumm und nach Nachteil für A - aber egal:
Die Gegen. Vers. müsste 80% des Schadens von A zahlen .. und die andere Vers. 20% des Schadens von B - ebenso müsste es sich mit den RA-Kosten verhalten ( aber vielleicht werden auch diese unabhängig von der Quote betrachtet) ... D A S weiss aber i d R ein RA!
Dies ist nur meine Einschätzung - und ich bin kein RA (hatte nur einige Semester Wirtschaftsrecht)
Aber der RA sollte am besten wissen was er wie abrechnnen kann
mmmh....die Frgestellung hier erfolgte nicht aus Sicht des RA, sondern objektiv - insofern paßt: ""Also .. .zunächst find ich es merkwürdig, das RA C nicht weiß - wie er anhand der Quotelung von 80/20 abzurechnen hat? Er ist doch Experte auf diesem Gebiet ... oder?"" nicht so ganz.
Im Weiteren ist die Quote 80:20 zu Lasten des A! nicht umgekehrt, wie offensichtlich verstanden - und die abschließende Frage war: "C will nun abrechnen; gegen wen kann er wieviel genau in Rechnung stellen?"
Dies konntest du mir leider nicht beantworten:-)
Ich ergänze mal die Frage: Wie hoch ist in dem Beispiel der Erledigungs-/Streitwert, aus dem C dem A die Rechnung schreibt? Kann C hier zB noch eine 1,5 Einigungsgebühr dafür verlangen, dass er eine niedrigere Quote erreichen konnte (ursprünglich waren a und B und auch deren Versicherungen von 100% zu Lasten des A ausgegangen)??
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