Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich, wenn man wegen einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Ordnungswidrigkeit bezahlen soll, als Beweismittel aber nichts angegeben
ist! und nur ein Zeuge mit Verwaltungsangestellter X.
Kein Foto anbei und wenn kein Beweismittel angegeben wird, wie wurde dann überhaupt eine Messung gemacht?
Gruß liqui
Kein Beweismittel
13. März 2010
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Frage vom 13. März 2010 | 16:24
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Beweismittel
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. März 2010 | 22:26
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
Vorliegend handelt es sich vermutlich um ein Verwarngeldangebot. Dabei können, müssen aber nicht, Beweismittel erwähnt werden. Das Verwarngeld muss nicht bezahlt werden. Wenn es nicht bezahlt wird folgt ein Bußgeldbescheid. Dieser kostet zusätzlich 23,50€ Gebühren und Auslagen. Darin sollten dann auch Beweismittel aufgeführt sein. Ansonsten steht es dem Betroffenen frei Akteneinsicht in den Räumen der Behörde zu nehmen. Dafür empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
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