Kein eindeutiges Behindertenparkplatz - auto abgeschleppt

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518634-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein eindeutiges Behindertenparkplatz - auto abgeschleppt

Hallo,

Gestern nachmittags 29.06.2019 habe ich auf ein nicht eindeutig gekennzeichnetes behinderten Parkplatz geparkt und mein Auto wurde abgeschleppt. Gesamtkosten von abschleppen und Strafzettel 500€. Hier meine Rechtfertigung warum ich irrtümlich auf diesen Parkplatz geparkt habe:

1. die Kennzeichnung auf dem Boden ist fast wie nicht vorhanden, da die Farbe der Markierung nicht mehr zu sehen ist. Hier ein BIld:
https://drive.google.com/file/d/16GcOa0l1GnPFMofXYLxY5H_e_w-pKhSQ/view

2. gleich neben den Schild vom behinderten Parkplatz ist eine vorübergehende Halteverbotsschild, wo darauf steht dass am dem 01.07.2019 man nicht parken darf. Ich habe mich auf das Halteverbots Schild fokussiert und das Schild von Behindertenparkplatz nicht gesehen , wie gesagt weil mehr Fokus auf das Halteverbotsschild gegeben habe. HIer ein BIld:
https://drive.google.com/file/d/1RkDtIK9i0NQPZcHeTI9LQ2DqIgsswdCm/view?usp=sharing


Jetzt meine Frage : ich bin der Meinung, dass ich diesem Fehler begegnet habe, da das Parkplatz nicht eindeutig gekennzeichnet war (auf dem Boden keine Markierung) und da das Halteverbotsschild dafür getragen hat, dass ich das andere Schild ignoriere.

Ich bin der Meinung ist ein Fehler von der Stadt, da dort kann man leicht irrtümlich Falschparken.

Kann ich hier Einspruch einlegen? Wie hoch sind die Chancen, dass ich hier recht habe ? Oder, dass ich kein Recht habe ?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

-- Editiert von fb518634-10 am 30.06.2019 09:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat:
Kann ich hier Einspruch einlegen?
Ja, das kann man immer.
Zitat:
Wie hoch sind die Chancen, dass ich hier recht habe ?
So um die 0,0 bis 0,1%. Der Behindertenparkplatz ist überdeutlich ausgeschildert. Auf dem Boden hätte es keiner (weiteren) Markierung bedurft. Auch die weiteren Ausflüchte ändern nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich kann nur das erste Bild anschauen, aber das genügt schon.

Zitat:
da das Parkplatz nicht eindeutig gekennzeichnet war
Der ist sehr deutlich gekennzeichnet!

Zitat:
und da das Halteverbotsschild dafür getragen hat, dass ich das andere Schild ignoriere.
Kann eine gewagte Aussage darstellen!

Zitat:
Ich bin der Meinung ist ein Fehler von der Stadt, da dort kann man leicht irrtümlich Falschparken.
Das ist deutlich und unmissverständlich als Behindertenparkplatz zu erkennen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120099 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von fb518634-10):
Ich habe mich auf das Halteverbots Schild fokussiert und das Schild von Behindertenparkplatz nicht gesehen

Dann gilt "selber schuld".
Der verantwortliche Fahrzeugführer hat alle Schilder zu beachten und muss sich dafür notfalls sogar zu Fuß vom Fahrzeug weg zu bewegen.

Diese Ausrede wird also nicht funktionieren.



Zitat (von fb518634-10):
Kann ich hier Einspruch einlegen?

Ja, lohnt aber nicht, macht das ganze nur noch teurer.



Zitat (von fb518634-10):
Wie hoch sind die Chancen, dass ich hier recht habe ?

0%



Zitat (von fb518634-10):
Oder, dass ich kein Recht habe ?

100%


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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