Keine Fahrerlaubnis in DE nötig - stimmt das?

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Fahrerlaubnis in DE nötig - stimmt das?

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/auserst-wissenswert-man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Laut diesem Beitrag, ist es in Deutschland rechtlich gesehen nicht nötig einen Führerschein zu machen, um ein Auto Straffrei fahren zu dürfen. Ist das was in dem Artikel steht wahr oder nur Schönträumerei?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Mit "totaler Schwachsinn" noch sehr wohlwollend umschrieben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Mit "totaler Schwachsinn" noch sehr wohlwollend umschrieben.


danke :-) genau meine Rede

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
danke :-) genau meine Rede


Nö. Du teilst deren Unfug noch in einem Forum.

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#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kein Ahnung was im Verlinkten Artikel steht, habe es nicht gelesen. Aber man kann in Deutschland straffrei ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein lenken: Auf abgesperrten, dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglichen Arealen wie z.B. Verkehrsübungs- und Campingplätzen.

O.k. Doch noch gelesen. Die armen Tropfe sind ja nicht mal in der Lage die Kommentarfunktion zu pflegen und betreuen. Ein elementaren Fehler hat die Argumentationskette der Clowns. Wenn die Paragraphen in der StVZO weggefallen sind und nun in der FeV zu finden sind, man diese aber nicht anerkennt weil man die erlassende Behörde ablehnt, dann ist aber auch der Wegfall der Paragraphen in der StVZO nicht rechtswirksam, da diese von eben genau der selben Behörde gestrichen wurde. Ergo gelte wenn dann, die alte StVZO-Fassung. D.h. wer keinen rechtmäßig ausgestellten Führerschein gemäss Muster I auf Seite 1241 des RGBl I vorweisen kann, hat auf den Deutschen Reichsstrassen nichts verloren. Ausser man hat sein Wohnsitz im Reichsausland, berechtigen natürlich auch ausländische Führerscheine nicht zum lenken von Kraftfahrzeugen im Deutschen Reich. Als im Ausland wohnhafter Kraftfahrzeuglenker muss man aber natürlich zusätzlich einen Internationalen Führerschein gemäss Anlagen D und E des Pariser Abkommen über Kraftfahrze***erkehr von 1926 vorweisen können. Auch wenn es sich um einen Schein von einem EU, EWR, oder EFTA Mitgliedsland handelt. Die Muster des Internationalen Führerscheins gemäss Genfer oder Wiener Abkommen sind dementsprechend auch nicht gültig, da von den zuständigen Reichs Institutionen diese Abkommen gar nie rechtskräftig ratifiziert wurden.


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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Ist das was in dem Artikel steht wahr oder nur Schönträumerei?


Ist wahr! Aber nur, wenn Du einen Reichspersonenausweis besitzt und auch nur auf den Straßen außerhalb der BRD GmbH bewegst.

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