Folgende Situation: Betroffener A fährt zu einem Gebäude um dort etwas zu erledigen. Er macht sich auf den Rückweg und verlässt den Parkplatz. 30 Meter vor dem Parkplatz ist ein Überholverbotsschild, an welchem er also nicht vorbei kommt. Betroffener überholt und wird dabei erwischt.
Wie Gestaltet sich nun die Rechtslage? Er gibt zu überholt zu haben, wusste aber nichts von einem Überholverbot, da er an diesem nicht vorbeigekommen ist.
Viele Dank für die Antwort
Keine Möglichkeit Verkehrsschild einzusehen.
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 22:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Möglichkeit Verkehrsschild einzusehen.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 12:06
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatWie ist er denn auf den Parkplatz gekommen? :
Ich tippe mal per Auto über die Straße aus der Fahrtrichtung, für die kein Überholverbot gilt?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#4
Antwort vom 14. Juni 2018 | 14:11
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
ZitatDa ist halt die Frage ob das von der Gegenrichtung galt oder nicht. Weiterhin natürlich auch, ob das Überholverbot nicht durch sonstige Merkmale (durchgezogene Linie) erkennbar war. :
... oder ob er es aufgrund Ortskenntnis auch so kannte / hätte kennen müssen, ohne dieses mal daran vorbei gefahren zu sein.
#5
Antwort vom 14. Juni 2018 | 15:12
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatÜberholverbot nicht durch sonstige Merkmale (durchgezogene Linie) :
Wie lange hält sich eigentlich noch dieser Irrglaube, dass eine durchgezogene Linie das Überholen untersagt?
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#7
Antwort vom 14. Juni 2018 | 15:55
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatWie lange hält sich eigentlich noch dieser Irrglaube, dass eine durchgezogene Linie das Überholen untersagt? :
Das ist kein Irrglaube sondern in Zeichen 295 folgendermaßen verbindlich geregelt:
Zitat:Ge- oder Verbot
1.
a) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
b) Trennt die durchgehende Linie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren.
c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
d) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.
2.
a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.
b) Wer ein Fahrzeug führt, darf die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.
c) Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
3.
a) Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen 340) überfahren werden.
b) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.
c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Erläuterung
Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen.
Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
#8
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:18
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zitat:
Wie lange hält sich eigentlich noch dieser Irrglaube, dass eine durchgezogene Linie das Überholen untersagt?
Keine Ahnung, aus welchem Land Sie kommen, aber in Deutschland gilt bei durchgezogenen Linien Überholverbot.
Bußgeld/Ordnungsgeld:
- Verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren ... beim Überholen = 30 €
- Vebotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte, da die Strecke nicht eingesehen werden konnte / die Verkehrslage unklar war = 150 € + 1 Punkt
- Vebotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte, da die Strecke nicht eingesehen werden konnte / die Verkehrslage unklar war ... mit Gefährdung = 250 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
#9
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie lange hält sich eigentlich noch dieser Irrglaube, dass eine durchgezogene Linie das Überholen untersagt? :
Wie Du an meinen Vorpostern sieht, wird sich dieser Irrglaube wohl noch recht lange halten ...
Natürlich gilt Zeichen 295 Anlage 2 §45 StVO noch immer.
Nur untersagt Zeichen 295 Anlage 2 §45 StVO nicht das überholen, nur weil die Linie auf dr Strße ist.
Mal sehen, wer von den anderen als erstes auf die Lösung kommt ... Kleiner Tipp: präziser Sprachgebrauch ist in den Falle hilfreich ...
#10
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:48
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatKeine Ahnung, aus welchem Land Sie kommen, aber in Deutschland gilt bei durchgezogenen Linien Überholverbot. :
Hää?? Nein. Nochmals genau lesen was Sie da zitiert haben und was da ganz genau verboten ist. Tipp: Man muss mal ein bischen weiter denken. Damit meine ich nicht in die Ferne sondern in Sinne von breit. Breit nicht in Sinne von betrunken sondern von Platz. Platz genug um ...
-- Editiert von FareakyThunder am 14.06.2018 17:51
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#12
Antwort vom 14. Juni 2018 | 18:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWenn du mir jetzt ernsthaft erzählen willst, dass es natürlich legal ist zu überholen wenn man beim Überholvorgang die durchgezogene Linie nicht überfährt, :
Wir haben einen Gewinner. Das Fleißsternchen geht an cable
Schlittenfahrten mache ich übrigens nur in St. Petersburg.
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#14
Antwort vom 14. Juni 2018 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Da müsste wegen der mildernden Umstände noch auf Bewährung gehen
#15
Antwort vom 14. Juni 2018 | 21:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAnsonsten habe ich hin und her überlegt, aber mir ist schleierhaft wie ich jemanden überholen soll, ohne die durchgezogene Linie zu überqueren. :
Stelle Dir zwei motorisierte Zweiräder mit großem Nummernschild vor. Von der Breite würde es passen, dass das zweite Fahrzeug überholt - zulässigerweise überholt.
Berry
#16
Antwort vom 15. Juni 2018 | 08:12
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:Stelle Dir zwei motorisierte Zweiräder mit großem Nummernschild vor. Von der Breite würde es passen, dass das zweite Fahrzeug überholt - zulässigerweise überholt.
...und Motorräder darf man sowieso -auch trotz des Zeichens "Überholverbot"- ganz zulässigerweise überholen
#17
Antwort vom 15. Juni 2018 | 09:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ansonsten habe ich hin und her überlegt, aber mir ist schleierhaft wie ich jemanden überholen soll, ohne die durchgezogene Linie zu überqueren.
Ich kenne zahlreiche Stellen, bei denen sich auf beiden Seiten der durchgezogenen Linie zwei Fahrspuren befinden. Warum sollte da das Überholen nicht möglich oder gar verboten sein?
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