Kennzeichen Missbrauch

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
go383626-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kennzeichen Missbrauch

Hallo erstmal und ja es war saudumm was ich gemacht habe.

Vorgestern hatte ich an meinem T4 Multivan auf dem Weg zur Arbeit einen Turboschaden. Nach viel hin und her hab ich das Ding über 250km in meine Werkstatt schleppen lassen. Da auf die schnelle kein Ersatzteil lieferbar war habe ich ein extrem dumme Entscheidung gefällt. Da ich im Besitz eines zweiten T4 Multivans bin habe ich gestern die Kennzeichen an diesen gerschraubt und bin nach Büchen zur Arbeit gefahren. Kurz vorm Ziel bei einer Pause auf einem Autobahnparkplatz hielt neben mir ein Streifenwagen an und die Beamten führten eine Verkehrskontrolle durch wobei der ****** nach Kontrolle der FIN heraus kam. Wer kann mir in etwa sagen was mich erwartet lohnt sich in diesem eindeutigen Fall ein Anwalt? Wie gesagt mir ist mein Fehler bewusst hab es halt wegen der Arbeit getan auch wenn das keine Begründung ist. Habe die letzte Nacht im Fahrzeug verbracht und warte immer noch auf nen Freund mit Kurzzeitkennzeichen damit ich hier wieder wegkomme und wenigstens morgen arbeiten kann. Ich bin also jetzt schon gestraft auch wenn das wohl später keine Rolle spielt.





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

uuuuhhh... das war echt doof. :-/

Da ja zum Glück nichts passiert ist, bleibt wohl noch Urkundenfälschung und Bewegen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz übrig.

Ich tippe mal auf saftige Geldstrafe, wenn Du Dir bislang nichts zuschulden kommen lassen hast.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wenn du Glück hast, wird nur nach "§ 22 Kennzeichenmissbrauch" gegen dich ermittelt werden.
Allerdings ist § 22 ein Auffangtatbestand zur Urkundenfälschung und wird deshalb kaum berücksichtigt.
Daher ist es wahrscheinlicher, dass du wegen § 267 Urkundenfälschung belangt werden wirst.

Und § 267 sieht deutlich höhere Strafen als § 22 vor.

Zitat:
lohnt sich in diesem eindeutigen Fall ein Anwalt?


Abwägungssache, ein Beratungsgespräch kann nicht schaden, eventuell ist durch "Verhandlungsgeschick" eine Milderung zuerreichen. Dafür ist es jetzt aber noch zu früh. Ich würde erstmal anwarten, wass jetzt genau vorgeworfen wird.

-- Editiert spatenklopper am 12.02.2014 15:16

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Da das Kfz nicht zugelassen war, dürfte auch noch Steuerhinterziehung dazu kommen...

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