Kennzeichengröße Trike

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Kennzeichengröße Trike

Ich habe eine Frage zur Kennzeichengröße bei einem dreirädigen KFZ (Trike). Zitat aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3), Ausgestaltung der Kennzeichen

Zitat:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm

Die Zulassungsstellen bestehen darauf, dass das Kennzeichen die Maße 280x200mm hat. Da in der Verordnung aber nur von einem "Größtmaß" die Rede ist, stellt sich die Frage, ob ich ein Kennzeichen mit einer Breite von 180 oder 220mm verwenden darf. Wenn nicht, welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich es trotzdem verwende? Danke für die Hilfe.

-- Editiert von fragendmalnach am 20.10.2019 20:41

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wenn nicht, welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich es trotzdem verwende?
Wie willst du denn überhaupt ein solches Kennzeichen verwenden? Du bekommst dieses ja erst gar nicht vom Amt mit den erforderlichen Kennzeichnungen versehen...

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#2
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Online Anmeldung muss ich mir das Schild selber besorgen, ich bekomme lediglich die Plaketen zugesendet. Ausserdem stempeln einige Zulassungsbehörden auch die kleinen Schilder ab. Meine Behörde leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Bei der Online Anmeldung muss ich mir das Schild selber besorgen, ich bekomme lediglich die Plaketen zugesendet.


Hast Du denn eine so kurze Nummernkombination, dass die auf ein kleineres Kennzeichen passt?

Die Verwendung der Engschrift für so ein Kennzeichen ist jedenfalls nicht erlaubt.

-- Editiert von hh am 20.10.2019 23:59

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#4
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du denn eine so kurze Nummernkombination, dass die auf ein kleineres Kennzeichen passt?

Ja!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Bei der Online Anmeldung muss ich mir das Schild selber besorgen, ich bekomme lediglich die Plaketen zugesendet.
Dieses Vorgehen würde mich doch sehr wundern. Wie sollte Missbrauch sichergestellt werden?

Zitat (von fragendmalnach):
Ausserdem stempeln einige Zulassungsbehörden auch die kleinen Schilder ab. Meine Behörde leider nicht.
Was nützt es dir, wenn irgendeine Behörde irgendetwas macht? Für dich ist es wichtig, wie die für deinen Bezirk zuständige Behörde das ganze handhabt. Der Düsseldorfer kann sein Auto (noch) nicht in München zulassen.

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#6
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier kannst Du den Prozess bzgl. Online-Anmeldung nachlessen: Quelle 1 und Quelle 2
Wie dort beschrieben, bekommst Du nur die Plaketen und nicht das Kennzeichen zugesendet. D.h. Du musst Dir wie bisher auch Dein Kennzeichen selber prägen lassen. Eine Vorlage des abgestempelten Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde ist auch nicht vorgesehen. Falls Du andere Informationen (Quellangabe) hast, immer her damit.
Ich wollte mich dem Hinweis auf andere Zulassungsbehörden nur deutlich machen, dass Behörden die Verordnung entweder anders auslegen oder davon keine Kenntnis haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Zitat (von hh):
Hast Du denn eine so kurze Nummernkombination, dass die auf ein kleineres Kennzeichen passt?

Ja!


Dann lautet die Antwort:

Wenn die Kombination draufpasst und keine Engschrift verwendet wird, dann sind auch schmalere Kennzeichen zulässig.

Das schmalste Kennzeichen, das man bei Schilderherstellern bestellen kann wäre dann 200x200mm². Das erlaubt dann lediglich eine Kombination wie A-A 11, also max. 4 Zeichen davon 3 für die Erkennungsnummer. Bei einer Breite von 220mm dürfte das Unterscheidungszeichen 2 Buchstaben haben, also AA-A 11.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Hier kannst Du den Prozess bzgl. Online-Anmeldung nachlessen: Quelle 1 und Quelle 2
Wie dort beschrieben, bekommst Du nur die Plaketen und nicht das Kennzeichen zugesendet.
Da bin ich ja mal gespannt, wieviele Briefe mit Plaketten in Zukunft so "auf dem Postweg" verschwinden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

Dann lautet die Antwort:
Wenn die Kombination draufpasst und keine Engschrift verwendet wird, dann sind auch schmalere Kennzeichen zulässig.

Danke für die Antwort.
Es sollten aber mehr Zeichen möglich sein, da das Kennzeichen zweizeilig ist. Auch mein Trike-Kennzeichen mit 280x200mm hat zwei Zeilen. In der ersten Zeile die Stadt/Landkreis, in der zweiten Zeile die Buchstaben-Ziffern-Kombination. Zur Veranschaulichung ein Beispiel für Motorrad-Kennzeichen: Link

Noch eine Frage: wie sollte ich ein schmaleres Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde begründen?

-- Editiert von fragendmalnach am 21.10.2019 13:32

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#10
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Begründung für die vorgeschrieben Kennzeichengröße von 280x200mm für ein dreirädiges KFZ in der "Anlage 4 FZV, Abschnitt 2 Allgemeine Kennzeichen, Punkt 2. zweizeilige Kennzeichen" gefunden. Die Schriftgröße muss 75mm betragen, dies ist aus den Vorgaben für ein zweizeiliges Kennzeichen zu ersehen. Ein Motorradschild hat eine verkleinerter Schrift mit der Größe von 49mm. Damit sind die Vorgaben für die Schriftgröße nicht eingehalten. Also wenn ich das richtig interpretiere, ist somit die Auslegung der Zulassungsbehörde korrekt, dass für Trikes 280x200mm Schilder vorgeschrieben sind. Anscheinend kennen nicht alle Zulassungsbehörden diese Vorschrift und genehmigen Motorrad-Schilder.

-- Editiert von fragendmalnach am 21.10.2019 14:27

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