Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung

Hallo liebes Forum,

heute habe ich eine Vorladung vom lokalen Polizeiposten bekommen und zwar mit dem Betreff "Im Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, u.a.". Und zwar vermute ich wegen Folgendem:
Ich habe ein Kfz abgemeldet und dieses abgemeldet (am selben Tag der Abmeldung, also regulär versichert gefahren) auf einen großen Parkplatz eines größeren Geschäftshauses gestellt. Ich habe alte Kennzeichen (abgemeldet, mit abgekratzten Stempeln/TÜV-Plaketten - so wurden die von der Zulassungsstelle nach der Abmeldung mitgegeben) auf das Auto draufgemacht, die allerdings nie auf dieses abgemeldete Auto zugelassen waren, um zu vermeiden, dass in das Auto eingebrochen oder es sonst wie vandalisiert wird. Das Auto stand dort einige Wochen. Letztes Wochenende habe ich das Auto verkauft und der Käufer hat das Auto direkt mitgenommen. Heute nun bekomme ich dieses Schreiben, also an sich reichlich spät.

Was würde mir in einem solchen Fall drohen (nicht vorbestraft, Ersttäter)? Wie soll ich mich verhalten, also sollte ich mich beim lokalen Polizeiposten vorstellen oder lieber einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für Ratschläge, Tipps und weitere Anmerkungen!

-- Editiert jLOW am 05.06.2013 01:14

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
also an sich reichlich spät.

Und?

quote:
Was würde mir in einem solchen Fall drohen

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs und ggf. auch Urkundenfälschung, wobei Letztere auf den ersten Blick wohl nicht gegeben sein dürfte. Im Falle einer Verurteilung werden auch 6 Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.

Die Einschaltung eines Anwalts wäre hier sicherlich ratsam.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Werde mir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen.

Vorerst habe ich den Vorladungs-Termin per Mail an den lokalen Polizeiposten abgesagt (ist insgesamt sehr kurzfristig, scheint es mir: am Di. wurde das Schreiben eingeworfen, am Donnerstag soll ich persönlich mittags schon erscheinen) und mitgeteilt, dass ich mich kommende Woche melde.

Leider habe ich natürlich auch keine Rechtsschutz-Versicherung. Habe gestern bei der ARAG eine Privat-Rechtschutzversicherung abgeschlossen -- soweit ich das überblicken kann, ohne Wartezeit für Verkehrsrecht. Ich hoffe, das klappt wenigstens. Und natürlich gilt es jetzt noch einen ordentlichen Anwalt zu finden...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
soweit ich das überblicken kann, ohne Wartezeit für Verkehrsrecht. Ich hoffe, das klappt wenigstens
Ist für den schon laufenden Fall jedoch irrelevant, da das "Vergehen" vor Versicherungsabschluss stattfand...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist das tatsächlich so? Ich dachte, das geht ab dem Zeitpunkt, ab dem der Rechtsanwalt beauftragt wird... ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann mir jemand eigentlich grob den preislichen Rahmen der Strafe angeben, wenn es zu einer Verurteilung kommt (also sehr grob: 100€/1000€/2000€...)? Abgesehen von den 6 Punkten, die sind mir erst einmal egal, habe bisher noch nie überhaupt einen Punkt gehabt.

Also lohnt sich preislich der Rechtsanwalt überhaupt? Denn wie hoch sind meine Chancen mit Rechtsanwalt einer Verurteilung zu entgehen? Ich denke der Sachverhalt an sich ist ziemlich eindeutig.
Das ist jetzt eben alles dumm gelaufen - da wäre es wahrscheinlich billiger und vorallem stressfreier gewesen, das Auto ohne Kennzeichen abzustellen bzw. das Auto einfach zugelassen auf der Straße stehen zu lassen. Vorallem war es nur ein Winterauto, also entsprechend ein Auto mit Wert nur um die 1000€. Und deshalb jetzt so ein Ärger. Insgesamt an sich sehr unverhältnismäßig, aber das Gesetz gibt es eben mit entsprechender Strafe.

Vielen Dank!

-- Editiert jLOW am 05.06.2013 11:52

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort!

Aber grundsätzlich bleibt die Frage, ob sich ein Anwalt überhaupt lohnt oder nicht, denn der Sachverhalt ist wie ganz oben beschrieben eigentlich eindeutig - da gibt es keine Möglichkeit sich "rauszureden": das Kfz stand auf dem Parkplatz mit abgemeldeten Kennzeichen, auf die das Kfz nie zugelassen war. Im Endeffekt war das extrem dumm, aber so ist es jetzt und wenn darauf eine saftige Strafe steht, dann sehe ich für mich zumindest jetzt nicht, wie ich da auch mit Anwalt ansatzweise "rauskomme"... vielen Dank für Kommentare, Anmerkung und Tipps!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Wenn der Fall eindeutig ist, lohnt sich ein Anwalt finanziell selten, denn er wird nur selten die Strafe so weit drücken können, daß man inklusive seiner Gebühren in der Summe besser steht.

Ein Anwalt lohnt sich für einen Schuldigen nur dann, wenn eine konkrete Strafmaßnahme existenzgefährdend ist (etwa wenn es um Führerscheinentzug geht oder eine Strafe gerade so hoch ausfällt, daß sie im Führungszeugnis landen würde).

-- Editiert JuBiPe am 05.06.2013 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Der letzten Aussage ist nachhaltig zu widersprechen. Oftmals lässt sich durch anwaltliche Hilfe weitaus eher eine Einstellung erreichen, als ohne. Auch beim Strafmaß wirkt sich sowas häufiger aus.

Eine Kosten-/Nutzenrechnung auf monetärer Basis verbietet sich im Strafrecht ohnehin, da allein der Umstand einer Vorstrafe, ggf. gepaart wie im hiesigen Fall mit reichlich Punkten, allein in Geld nicht zu fassen ist, aber teils von erheblicher Bedeutung.

Und Einstellungspotential, von Beweisfragen mal abgesehen, sehe ich hier durchaus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

quote:
um zu vermeiden, dass in das Auto eingebrochen oder es sonst wie vandalisiert wird.

warscheinlichste Einstufung der Ermittler: Schutzbehauptung
Denn wenn ich ein Auto beschädigen/zerstören will oder dort einbrechen will, achte ich auf ganz andere Sachen. Aber definitiv nicht darauf ob da noch Kennzeichen drauf sind oder der TÜV nicht abgelaufen ist ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jLOW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mit der Schutzbehauptung ist gut zu wissen.

Die Kennzeichen draufzumachen war jetzt im Nachhinein wirklich, ich sags mal ugs., "saudumm". Ich bin im Endeffekt überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das überhaupt in die Richtung Urkundenfälschung gehen könnte. Ansonsten hätte ich das natürlich nie im Leben gemacht - der ganze Ärger wegen eines 1000€ Autos das ein paar Wochen auf einem Privatparkplatz eines großen Einkaufhauses stand. Das Schlimmste mit dem ich gerechnet hatte, war dass das Auto abgeschleppt wird. Ich weiß nun, dass es dieses Gesetz gibt, allerdings finde ich es äußerst unverhältnismäßig, was das Strafmaß für meine Situtation angeht: 6Punkte und eine saftige Geldstrafe - andere fahren total betrunken Auto, begehen Fahrerflucht und bekommen teils weniger Punkte. Klar, darüber ist nicht zu diskutieren. Aber hätte ich das Auto ohne Kennzeichen dort stehen gehabt, wäre es vermutlich "nur" abgeschleppt worden.

Grundsätzlich frage ich mich sowieso wie die Polizei direkt auf mich kommt, da die Kennzeichen, die auf dem Kfz waren (und nie für dieses Kfz registriert waren), auf meinen Vater registriert waren. Das Auto stand auf dem Parkplatz ziemlich hinten und direkt neben einem großen Container, vor einer riesigen Hecke. Im Endeffekt kann ich mir nur vorstellen, dass die Polizei auf mich kam, durch die alte Umweltplakette, die noch an der Windschutzscheibe klebt, auf der das alte tatsächliche Kennzeichen stand. Dazu müsste die Polizei aber direkt auf den Parkplatz gefahren sein und sich das Auto sehr intensiv aus direkter Nähe angeschaut haben.

Wahrscheinlich ist es tatsächlich doch besser einen Anwalt anzuheuern, auch wenn ich die Kosten selber tragen muss -- dieser kann aber vermutlich ersteinmal Akteneinsicht bekommen und dann weiß man schon mehr -- also vorallem was die Polizei überhaupt beweisen kann.

Auf der Vorladungs-"Einladung" stand allerdings auch, dass ich den Fahrzeugschein für das Kfz mit den abgemeldeten Kennzeichen mitbringen sollte (also nicht für das eigentlich abgestellte Kfz).

Jedenfalls ist es nun sehr ärgerlich: so eine Sache beschäftigt und belastet mich natürlich, zudem der ganze zeitliche und finanzielle Aufwand -- und das alles wegen sowas :( . Es wäre schön gewesen, hätte sich die Polizei da mal ein bißchen human gezeigt und vllt erst einmal eine Verwarnung ausgestellt hätte oder sonstwie Kontakt mit mir aufgenommen hätte ohne direkt gleich offizielle Ermittlungen einzuleiten...

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen