Hallo und guten Abend,
Ich benötige Hilfe bzgl eines "Ketten-Auffahrunfalls":
Ich wollte in unsere Hofeinfahrt abbiegen, hatte dies mit Blinken und Reduzierung der Geschwindigkeit eindeutig eingeleitet, als es hinter mir zu einem Auffahrunfall kam. Das Auto hinter mir bremste rechtzeitig, ein drittes Fahrzeug fuhr jedoch auf das zweite Auto auf.
Nachdem die Polizei den Vorgang protokolliert und ich jedem Beteiligten eine Visitenkarte hinterlassen hatte, verließ ich den Unfallort.
Nach neun Monaten erhielt ich ein Schreiben der Versicherung des dritten Fahrzeughalters: Um Regressansprüche anmelden zu können, solle ich ihnen mein KfZ-Kennzeichen und meine KfZ-Versicherungsnummer überlassen.
Der Berater meiner KfZ-Versicherung meinte am Telefon, ich hätte den Unfall sofort melden müssen (obwohl ich keinen Schaden habe??) ... da von meinem Fahrzeug möglicherweise eine Betriebsgefahr ausgegeangen sei. Meine Beiträge würden nachträglich hochgestuft... Ich bin völlig sprachlos!
Ich habe mich m.E. und nach Meinung des begutachtenden Politzisten ordnungsgemäß verhalten, keine Schuld am Auffahrunfall hinter mir, UND KEINEN Schaden an meinem Auto.
Ich habe meine Daten bislang nicht der dritten Versicherung mitgeteilt - die Dame hat kurz angemerkt, dass sie den Schaden zivilrechtlich einklagen können...
Weiss mir jemand Rat??
Grüße
Susanne
-- Editier von grüneWiese am 15.05.2017 23:01
"Ketten-Auffahrunfall" - erstes Auto ohne Schaden
Zitat :Ich habe meine Daten bislang nicht der dritten Versicherung mitgeteilt
Macht nichts, die bekommt sie auf Nachfrage von Deiner Versicherung.
Zitat :Der Berater meiner KfZ-Versicherung meinte am Telefon, ich hätte den Unfall sofort melden müssen (obwohl ich keinen Schaden habe??) ... da von meinem Fahrzeug möglicherweise eine Betriebsgefahr ausgegeangen sei. Meine Beiträge würden nachträglich hochgestuft.
Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung durchlesen, was da zu dem Thema drinsteht. Ich gehe davon aus, das sich da was entsprechendes finden lässt.
Zitat :Ich habe mich m.E. und nach Meinung des begutachtenden Politzisten ordnungsgemäß verhalten, keine Schuld am Auffharunfall hinter mir, UND KEINEN Schaden an meinem Auto.
Für die Meldepflicht irrelevant.
Vielen Dank für die erste Antwort (Harry van Sell)
Ich habe inzwischen nachgelesen in meinen Versicherungsbedingungen: "Anzeigepflicht: Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen." Was ich nicht getan habe, da, wie gesagt, mein Auto nicht involviert war und der Polizist mich als "Unbeteiligte" vom Unfallort entlassen hatte, ohne meine KfZ-Details aufzunehmen.
Hätte ich mich dennoch mit meiner Versicherung in Verbindung setzen müssen?
Und: Die Versicherung des vermeintlichen Unfallverursachers hat meine Namen (von meiner Visitenkarte) und meine Telefonnummer. Details zu meinem Kennzeichen/ Versicherung liegen ihnen nicht vor.
Bin ich verpflichtet, der Versicherung des Unfallverursachers meine KfZ-Details zu nennen?
Weiss jemand Rat? (Danke)
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Die feste Überzeugung, dass man selbst nur Unfallzeuge ist und daher eine Leistung der eigenen Versicherung nicht in Betracht kommt, führt dazu, dass nach meiner Auffassung in so einem Fall die Anzeigepflicht nicht verletzt ist.
Zitat:Bin ich verpflichtet, der Versicherung des Unfallverursachers meine KfZ-Details zu nennen?
Nach meiner Auffassung nein, jedoch läufst Du dann Gefahr, dass die Regressansprüche direkt gegen Dich gerichtet werden.
Hallo,
Da bin ich anderer Meinung als hh.Zitat:Bin ich verpflichtet, der Versicherung des Unfallverursachers meine KfZ-Details zu nennen?
Es gehört zu den Grundpflichten eines Unfallbeteiligten seine Daten zu nennen. Und dazu zählt imho neben Name und Anschrift des Fahrers auch das Kennzeichen und die Versicherung des Fahrzeuges (meist ist das natürlich trivial, denn das Kennzeichen hängt ja am Auto dran - und die Versicherung damit indirekt auch).
Der Geschädigte muss sich nicht damit abgeben, seine Forderungen nur gegen den Fahrer zu richten (von dem er im schlimmsten Fall gar nichts bekommt wenn er mittellos ist oder sonst was).
Ich frage mich aber warum noch nicht einmal die Polizei das Kennzeichen notiert hat (dann stände es im Unfallbericht). Kam der Vorwurf der Mitschuld an dem Unfall denn nicht direkt vor Ort?
Stefan
Ich würde das Schreiben der gegnerischen Versicherung an die eigene schicken und mitteilen wie die Polizeiaktion verlaufen ist sowie dass man nicht am Auffahren des dritten Fahrzeugs schuld ist, möglichst mit Skizze der Örtlichkeit und Angabe der Geschwindigkeitsbegrenzungen; der Hintermann ist nicht aufgefahren und wurde auch nicht draufgeschoben.
Vielen Dank für Eure Antworten reckoner und Retels!
Der Polizist hat mein Fahrverhalten als verkehrsgerecht beurteilt, den Unfall als "Kleinstunfall" eingestuft und deshalb weder meinen Namen noch mein Kennzeichen im Bericht notiert.
Ich habe übrigens noch einmal bei meiner KfZ-Versicherung angerufen und beim zweiten Mal eine völlig andere Information erhalten: Den Unfall hätte ich im August vergangenen Jahres gar nicht melden können, da ich weder beteiligt war (keine Erwähnung im Polizeibericht) noch einen Schaden an meinem Auto hatte.
Weiss jemand, wie eine Zivilklage an mich aussehen würde?
M E R C I
In der Regel so:
Erst kommen ein paar Schreiben vom Inkasso und/oder vom Anwalt.
Dann ein Schreiben vom Gericht (Mahnbescheid oder Klage).
Ist man nich teinverstanden mit demwas da drin steht, schreibt man entsprechend zurück. Dann kommt es zur Verhanslung an deren Ende es dann ein Urteil gibt.
-- Editiert von Harry van Sell am 19.05.2017 21:33
["Ketten"- Auffahrunfall: Ich selbst im ersten Auto/ ohne Schaden, drittes Fahrzeug fuhr auf zweites Fahrzeug auf - Polizei nahm mich nicht im Polizeibericht auf, verkehrsgerechtes Verhalten, Kleinstunfall]
Hallo nochmal,
Die Versicherung lastet mir aufgrund der Angaben des Unfallverursachers an, dass ich beim Abbiegen in unsere Hofeinfahrt nicht geblinkt haben soll und somit den Unfall mitverantwortet hätte.
Die Versicherung des Unfallfahrers hat den Schaden des zweiten Fahrzeugs, auf den aufgefahren wurde, vollständig übernommen und möchte nun eine Beteiligung durch mich erwirken.
Was ratet ihr mir?
Soll ich die Versicherungen erst mal miteinander verhandeln lassen?
oder sollte ich gleich einen Anwalt einschalten? (Schwierigkeit: Ich habe keine Verkehrs-Rechtschutzversicherung)
Merci für Eure Hilfe
Hallo,
Das wird die Versicherung niemals beweisen können (solange du dich nicht selber reinreitest, oder es eine DashCam gab*).Zitat:Die Versicherung lastet mir aufgrund der Angaben des Unfallverursachers an, dass ich beim Abbiegen in unsere Hofeinfahrt nicht geblinkt haben soll und somit den Unfall mitverantwortet hätte.
Der Unfallverursacher kann allenfalls sagen, dass er keinen Blinker gesehen hat, das kann aber auch andere Gründe haben (insbesondere, dass er woanders hingeschaut hat). Wie will er - als Dritter - überhaupt deinen Blinker gesehen haben? Da war doch bestimmt der Zweite direkt in seinem Sichtfeld.
Was sagt eigentlich der Zweite zu dem Vorwurf, du hättest nicht geblinkt? Der wäre nämlich durchaus ein guter Zeuge (und objektiv, weil er in jedem Fall völlig schuldfrei ist).
Natürlich. Du kannst eh nichts ändern, wenn deine Versicherung meint du hättest wirklich eine Mitschuld.Zitat:Soll ich die Versicherungen erst mal miteinander verhandeln lassen?
Ich würde einzig meiner Versicherung berichten, dass der Blinker betätigt war, Punkt.
Stefan
Zitat:oder sollte ich gleich einen Anwalt einschalten?
Die Einschaltung eines Anwalts bringt Dir gar nichts, weil Deine Versicherung ohne Dein Einverständnis regulieren kann.
Wenn es sich um einen Kleinschaden handelt, dann kann es sein, dass Deine Versicherung ganz einfach aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus reguliert, obwohl sie das nicht müsste. Die Überlegung ist dann einfach, dass der Aufwand, den Schaden abzuwehren höher ist als der Schaden selbst und Du hast dann das Nachsehen mit einem höheren SFR. Es kann sogar sein dass die gegnerische Versicherung auf so ein Verhalten Deiner Versicherung spekuliert.
Das kannst Du nicht mit Hilfe eines Anwalts beeinflussen, sondern bestenfalls dadurch, dass Du Deiner Versicherung mit Kündigung drohst für den Fall, dass sie den Schaden reguliert. Es besteht in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Ich würde daneben
a) fest dazu stehen, dass Du rechtzeitig geblinkt hast
b) darauf hinweisen, dass die Polizei Dich nicht als Unfallbeteiligten eingestuft hat
c) bei der Unfallaufnahme niemand behauptet hat, dass Du nicht geblinkt hättest.
d) da das Fahrzeug hinter Dir rechtzeitig zum Stehen gekommen ist, beim dritten Fahrzeug zu geringer Abstand, Unaufmerksamkeit oder beides vorgelegen haben muss
herzlichen Dank !!
Und jetzt?
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