KfZ Kennzeichen

30. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
basti1904
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
KfZ Kennzeichen

Hallo und Guten Morgen,

Ich hoffe das ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, dann bitte richtig verschieben einfach.

Ich habe ein kleines Problem, und versuche das mal kurz schriftlich darzulegen:

Es läuft aktuell ein zugelassenes Fahrzeug auf meinem Namen, welches ich allerdings nicht abmelden konnte, da Halter und Besitzer zwei unterschiedliche Personen waren. Da mir aber der Fahrzeugbrief nicht vor lag, ist mir immer gesagt worden ich kann das Fahrzeug nicht abmelden.

Ich habe im März diesen Jahres, im Wahn des Guten, die Kennzeichen UND Zulassung zum Besitzer geschickt (ist mir nun schon mehrmals gesagt worden das es ein Fehler war, bitte nicht noch mal.), damit er das Fahrzeug abmelden soll endlich. Da ist allerdings bis heute nichts passiert. Er schiebt immer offene Forderungen seinerseits davor und eher schickt er das Zeug mir nicht zurück bzw Meldet es nicht ab. Ob berechtigt oder nicht ist aus meiner Sichtweise heraus jetzt erst mal zweitrangig, da er es nicht auf die Ketten bekommt dass das Fahrzeug nur abgemeldet werden soll. Ich soll zudem das Fahrzeug zu einer Niederlassung in meiner Nähe überführen, würde ich ja gerne machen, aber leider ist dies mit hoen kosten durch einen Abschleppdienst Verbunden und das Fahrzeug fährt von selber keinen Meter mehr (Kupplungsschaden).

Am Montag dieser Woche war der Vollzugsdienst des Landratsamtes bei mir um die Plaketen abzukratzen, konnten sie aber natürlich nicht machen hab die Kennzeichen ja nicht bei mir. Da auch kein Versicherungsschutz mehr besteht (gekündigt zum 31.12.2013) bin ich immer von ausgegangen das man es auch nicht ohne Fahrzeugbrief abmelden kann.

Darf er mir die Kennzeichen und Zulassung vorenthalten als Besitzer, oder, da ich ja Halter bin und mein Name drin steht in der Zulassung, muss er mir beides wieder aushändigen?

Welcher Fachanwalt ist für solch einen Fall zuständig? Verkehrsrechtler oder jemand anderes?

Liebe Grüße



-- Editiert basti1904 am 30.07.2014 08:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
als Besitzer


Meinst du Eigentümer oder ist das noch eine dritte Person? "Besitzer" (= "wer gerade die Sachherrschaft über das Auto hat") ist irrelevant.

quote:
da ich ja Halter bin und mein Name drin steht in der Zulassung, muss er mir beides wieder aushändigen?


Wenn er der *Eigentümer* ist, muß er dir als Halter gar nichts aushändigen.



-----------------
""

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

vielleicht solltest du erstmal darüber aufklären, wer der Besitzer überhaupt ist, also wie es dazu kam, dass ein Wildfremder(?) dein Auto hat?

An die Frage wer Eigentümer ist schließe ich mich übrigens an.

Und hast du den Besitzer (der Papiere) schon nachweisbar aufgefordert, entweder das Fahrzeug abzumelden oder aber die Kennzeichen und die Papiere wieder herauszugeben?

Ist bei dem Besitzer etwas zu holen? (sonst bleibst du womöglich auch auf zusätzlichen Kosten wie Anwalt, Gericht etc. sitzen)

quote:
Welcher Fachanwalt ist für solch einen Fall zuständig?
Ich würde "Eigentumsrecht" und/oder "Kaufrecht" sagen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
basti1904
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten.

Nur zum Verständnis, da die Kennzeichen mittlerweile der Zulassungsstelle vorliegen und nun alles seinen Weg gehen wird:

Der Besitzer ist in dem Fall der, dem ich das Fahrzeug mittels Kaufvertrag abkaufen wollte. Aus unachtsamkeit von mir habe ich aber erst zu spät bemerkt das er mich ordentlich über den Tisch ziehen wollte, entbindet mich natürlich jetzt nicht dafür noch eine Lösung finden zu müssen wegen den offenen Forderungen seinerseits.

Jedenfalls war bei Ihm der Fahrzeugbrief verblieben, und ich als Halter hatte die Zulassung (auf meinem Namen) und die amtlichen Kennzeichen, als ich das Fahrzeug auf mich ummelden lassen habe.

Das Fahrzeug wird nun Zwangsabgemeldet. der Gebührenbescheid wird mir dann ja irgendwann zugestellt.

Mein Anliegen aus dem Eröffnungspost hat sich somit erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

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