...auch hier hört man die tollsten Geschichten: Unsere Tochter ist 9 Jahre alt, 135cm groß und die Sitzerhöhung hat die Bezeichnungsklasse ECE 44/04.
Darf Sie nun vorne (mit Airbag) mitfahren oder nicht, streng rechtlich!? ...und bitte eine Quellenangabe.
Gruß
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Kind vorne im Kfz?
14. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2011 | 10:13
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 90x hilfreich)
Kind vorne im Kfz?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. September 2011 | 10:56
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
§21 STVO, Satz 1a.
Fazit: Wenn das Auto Gurte hat, darf sie vorn sitzen.
Bei Airbag gehe ich davon aus.
Wenn du allerdings keine Gute hast, gilt Satz 1b. Wobei sich die Frage ergibt, wie du da den Sitz festbekommst;)
-- Editiert quiddje am 14.09.2011 11:00
#2
Antwort vom 14. September 2011 | 12:14
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 90x hilfreich)
Gurte sind vorhanden. Gruß
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#3
Antwort vom 15. September 2011 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Nur rückwärts gerichtete Kindersitze (z.B. Babyschalen) dürfen nicht auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn ein Airbag aktiv ist (§ 35a Abs. 8 StVZO). Alle anderen Kindersitze dürfen auch auf dem Beifahrersitz verwendet werden.
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