Klage? Falschparken blockiert LKW-Fahrer

18. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
VzX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage? Falschparken blockiert LKW-Fahrer

Hallo,

Kurze Einleitung:

Meine Straße ist eine kleine Seitenstraße. Viele Autos parken mit 2 Rädern halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße.

So auch ich.
Gestern habe ich und ca. 10 Autos einen Strafzettel über 15€ bekommen. Ich hab ihn an der Windschutzscheibe stecken gelassen, weil ich keine Zeit hatte, das Auto weg zu fahren.


Jetzt der eigentliche Zwischenfall:

Als ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg geparkt habe, stand noch kein Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Ich habe mir in dem Moment noch gedacht "Das sollte kein Problem sein, man kann locker noch durch die Straße fahren."

Heute parkt ein Kleinbus auf der gegenüberliegenden Seite. Und irgendwann später will ein LKW mit Anhänger durch meine schmale Straße fahren(?), und kommt nicht durch.
Auch keine Chance zu wenden, wegen dem Anhänger.
Der LKW-Fahrer ruft die Polizei wegen Abschleppen.

Über das Festnetz meiner Eltern, Handy meines Bruders usw. schafft es die Polizei, mich im Büo zu erreichen.
Ich entschuldige mich und sage, dass ich schnell aus dem Büro kann und das Auto weg fahren kann, dauert 30min höchstens.

Ich ins Taxi und zur Stelle des Geschehens gefahren.

Mein Auto wurde zum Glück nicht abgeschleppt und der LKW-Fahrer hat nettterweise die 45min. in seiner Kabine gewartet.


Jetzt steigt er auf einmal aus und schnauzt mich an, dass das noch Folgen haben wird und er eine zivilrechtliche Klage gegen mich einleiten wird.


Kann er das überhaupt?


Mein (spärliches) Juraverständnis sagt mir "Nein", aber wie hoch sind seine Chancen da irgendwelche Ansprüche gegen mich durchzusetzen?


Vielen Dank!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Kann er das überhaupt?

Selbstverständlich



quote:
aber wie hoch sind seine Chancen da irgendwelche Ansprüche gegen mich durchzusetzen?

Das dürfte ganz von der Güte seiner Argumente abhängen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das Parken auf dem Gehweg kann imho unbeachtet bleiben, entscheidend für den LKW-Stau war, dass nicht mindestens eine Fahrbahnbreite von 3m freigehalten wird.

Nun ist die Frage, wer das verursacht hat, also wer zuletzt geparkt hat. Da du von einem Knöllchen vom Vortag schreibst, wäre das ein Indiez dafür, dass du es nicht warst.

Außerdem könnte man über eine Schadenminderungspflicht nachdenken, was sollte der LKW denn liefern? Hätte er eine andere Fahrt/andere Lieferung vorziehen können?

Fazit: Ich sehe auch kaum Chancen, dass er dir seine Wartezeit in Rechnung stellen kann.

quote:
also standest du bis auf die 2 schlappen volkommen konform mit der stvo WENN da keine anderen schilder das gegenteil behaupten.
Selbst das dürfte egal sein.
Auch wenn jemand im völligen Parkverbot steht, müssen die 3m Durchfahrtsbreite gewährleistet werden. Ggf. resultiert daraus, dass dann ein temporäres Parkverbot auf der gegenüberliegenden Seite entsteht (siehe StVO §12 Abs.1 Nr.1).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Außerdem könnte man über eine Schadenminderungspflicht nachdenken, was sollte der LKW denn liefern? Hätte er eine andere Fahrt/andere Lieferung vorziehen können?

Der Lkw steckte doch fest? Da war nix mit vorziehen anderer ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Lkw steckte doch fest? Da war nix mit vorziehen anderer ...
So eindeutig steht das aber nicht im Eingangsbeitrag. Dort steht nur, dass er nicht durchkam und nicht wenden konnte.
Vielleicht hätte er einfach rückwärts wieder herausfahren können/müssen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ist man eigentlich dazu verpflichtet, sich sogar ein Taxi zu nehmen nur, um die Straße freizumachen?

Ich meine 30 Minuten hin, 30 Minuten zurück + Taxi macht insgesamt eine Menge Kosten, die ich nicht so ohne Weiteres auf mich nehmen würde.


Andere Baustelle:
Warum wurde denn der Fahrer des Kleinbusses (vermutlich ein Nachbar?) nicht angesprochen, seinen Kleinbus wegzufahren?


Aber in Zukunft einfach mit allen 4 Reifen auf der Straße parken und solche Geschichten ignorieren...

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

So eindeutig steht das aber nicht im Eingangsbeitrag
Stimmt. Da sind meine Erfahrungen mit eingeflossen.
Ein LKW mit Anhänger in einer schmalen Straße rückwärts zu bewegen ist sehr problematisch wenn nicht sogar unmöglich.

Sofern er alleine war, fehlt ihm auch der Einweiser, dann wäre rückwärts fahren sowie so nicht drin.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ist man eigentlich dazu verpflichtet, sich sogar ein Taxi zu nehmen nur, um die Straße freizumachen?

Nein, aber dann wird halt geräumt.



quote:
Warum wurde denn der Fahrer des Kleinbusses (vermutlich ein Nachbar?) nicht angesprochen, seinen Kleinbus wegzufahren?

War nicht erreichbar?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Nein, aber dann wird halt geräumt.


Das dann aber zum Nulltarif. Eine Stunde Arbeitszeit + Taxi (hin und zurück?) kostet auch ne Stange Geld.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das dann aber zum Nulltarif.
Nee, eben nicht, der TE stand ja unzweifelhaft - etwas - falsch.

Erst wenn beide - jeweils für sich allein genommen - richtig geparkt hätten, wäre es schwieriger (keine Ahnung, wie - und vor allem, auf wessen Kosten - das dann geregelt wird).

quote:
Da sind meine Erfahrungen mit eingeflossen.
Da kann ich nur zustimmen, einfach ist das nicht. Ich persönlich fahre sehr selten mit Anhänger, da kann sich jeder vorstellen, wie das dann rückwärts aussieht (eigentlich geht das gar nicht, muss ich zugeben).
In der Theorie ist es ganz einfach (immer das Gegenteil tun, dabei aber viel weniger stark einschlagen), aber praktisch klappt das irgendwie doch nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Nee, eben nicht, der TE stand ja unzweifelhaft - etwas - falsch.

Er wird aber nicht deshalb abgeschleppt, weil er mit 2 Reifen auf dem Gehweg war, sondern weil die Straße von beiden Seiten beparkt war.
Er war aber als erster da und muss deshalb nichts zahlen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen