Klage gegen Bauunternehmer

22. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Klage gegen Bauunternehmer

Hey,

die A will auf ihrem Betriebsparkplatz einparken und fährt über ein von Bauarbeitern liegen gelassenen mobiles Halteverbotsschild sodass ihr Wagen beschädigt wird.

Sie teilt den Schaden dem Bauunternehmen mit. Daraufhin meldet sich nur die Sachversicherung des BU und lehnt die Ansprüche ab.
Die A ist rechtsschutzversichert und will auf jeden Fall klagen, unabhängig von einem eventuellem Mitverschulden.

Wen muss sie verklagen? Können ihr Kosten entstehen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn A eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat entstehen durch die Klage keine Kosten. Dann sollte A sich aber auch von einem Anwalt beraten lassen und diesen ggf. mit der Klageerhebung beauftragen.

Unberührt davon bleibt das Kostenrisiko für den entstandenen Sachschaden am Schild.

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Und gegen wen ist die Klage zu richten?

a) das Bauunternehmen
b) den einzelnen Mitarbeiter (wohl kaum, da nicht bekannt
c) die Haftpflichtversi der BU
d) gegen a) UND b)...

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo ratlos44,

gegen a)

MfG Stefan

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