Ich habe heute eine schriftliche Verwarnung bzgl. Parken auf dem Radweg erhalten. An dem entsprechenden Tag habe ich zwar auf der entsprechenden Strasse gehalten, aber nicht auf dem Radweg und weiterhin mein Fahrzeug gar nicht verlassen. Ich bin mir absolut sicher, dass mein "Vergehen" weder von einer Polizei-streife noch von einer Politesse aufgenommen wurde. Vielmehr vermute ich eine Privatperson, die mein Fahrzeug argwöhnisch beobachtete, eine entsprechende Mitteilung an die Behörde .
Nun meine Frage: Kann jede x-beliebige Person angebliche Falschparker bei den Behörden "anschwärzen oder muss die Ordnungswidirgkeit nicht von einer entsprechenden Amtsperso festgestellt werden. Des weiteren hatte ich mein Fahrzeug gar nicht verlassen. Ich hätte also auf einer entsprechenden Weisung sofort reagieren können.
Hat es Sinn gegen die Verwarnung schriftlich vorzugehen?
Vorab vielen Dank
Knöllchen wegen Verleumdung
15. Januar 2003
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Frage vom 15. Januar 2003 | 01:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Knöllchen wegen Verleumdung
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