Hallo zusammen,
ich habe ein Knöllchen bekommen, weil ich "angeblich" im absoluten Halteverbot geparkt habe.
Die Situation sieht wie folgt aus:
An der Straße (Einbahnstraße) ist ein Schild (abs. Halteverbot), dann folgt eine Ausfahrt von einem beschrankten Parkplatz (abgesenkter Bordstein) und dahinter folgt dann ein "Parkverbot" (Anwohnerparken, wozu ich berechtigt bin).
Hier eine Skizze:
http://img189.imageshack.us/img189/750/3eja.jpg
Ich habe jetzt VOR dem Parkverbotschild geparkt, allerdings HINTER der Einfahrt für dem Parkplatz (grün markiert). Habe ich das Knöllchen zurecht bekommen?
EDIT: Laut Wikipedia gelten die Zeichen "... in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung..." Also nicht in meinem Fall?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Grüße,
Ed
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-- Editiert ed-o-mat am 27.10.2013 17:43
Knöllchen - Korrekt?
27. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2013 | 17:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Knöllchen - Korrekt?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2013 | 17:56
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 112x hilfreich)
der Parkplatz der Uni ist keine Einmündung
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#2
Antwort vom 28. Oktober 2013 | 17:43
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Volle Zustimmung.
der Parkplatz der Uni ist keine Einmündung
Aber steht da wirklich ein VZ 283-50 (Haltverbot, ohne Pfeile)?
Stefan
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 20:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, genau so ein Schild steht da. Warum sollte nicht?
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#4
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 21:02
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Weil so ein Schild ohne Pfeile keinen genauen Raum definiert und es daher ungwiss ist, wie weit es gilt (imho eher nicht bis über die Uni-Zufahrt hinaus).
Ja, genau so ein Schild steht da. Warum sollte nicht?
Gibt es denn vorher noch ein VZ 283-10? Oder irgendwelche anderen Schilder? (manchmal bekommen wir hier nämlich nur Teilberichte, und dann kommt es fast zwangsläufig zu falschen Einschätzungen)
Stefan
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 22:18
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Na eben nicht, es reicht nicht unbedingt, irgendwo in einer Straße ein VZ 283-50 aufzustellen, um die gesamte Straße zu erreichen.
Nein, wieso denn? Der Geltungsbereich des absoluten Haltverbots ist doch genau definiert.
Denk dir mal - fiktiv - den grünen Bereich nicht als 5m lang, sondern als 500m, meinst du dann immer noch, dass er komplett von dem VZ 283-50 betroffen wäre?
Einem aus der anderen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer* ist es nicht zuzumuten, hunderte Meter weiter nach Schildern zu suchen.
*passt hier übrigens nicht, ist ja eine Einbahnstraße
Aber OK, ich gebe mich geschlagen, der Bereich hier ist wahrscheinlich kurz genug. Außerdem hatte ich mich etwas durch die Darstellung im Bild irritieren lassen, die Schilder stehen bestimmt quer und nicht längs der Fahrbahn (das wäre nämlich noch ein Sonderfall, brauchen wir hier aber nicht zu diskutieren).
Stefan
#7
Antwort vom 31. Oktober 2013 | 11:46
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
Denk dir mal - fiktiv - den grünen Bereich nicht als 5m lang, sondern als 500m, meinst du dann immer noch, dass er komplett von dem VZ 283-50 betroffen wäre?
Einem aus der anderen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer* ist es nicht zuzumuten, hunderte Meter weiter nach Schildern zu suchen.
und das würde Deiner Meinung nach anders, wenn in dem Schild ein Pfeil wäre? ;-)
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#8
Antwort vom 5. November 2013 | 01:02
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 9x hilfreich)
ich glaube ja
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#9
Antwort vom 5. November 2013 | 02:51
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 112x hilfreich)
Besen1987, du solltest dich nochmal informieren, was die pfeile auf solchen schildern bedeuten.
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