Knöllchen - Korrekt?

27. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
ed-o-mat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Knöllchen - Korrekt?

Hallo zusammen,

ich habe ein Knöllchen bekommen, weil ich "angeblich" im absoluten Halteverbot geparkt habe.

Die Situation sieht wie folgt aus:
An der Straße (Einbahnstraße) ist ein Schild (abs. Halteverbot), dann folgt eine Ausfahrt von einem beschrankten Parkplatz (abgesenkter Bordstein) und dahinter folgt dann ein "Parkverbot" (Anwohnerparken, wozu ich berechtigt bin).

Hier eine Skizze:
http://img189.imageshack.us/img189/750/3eja.jpg

Ich habe jetzt VOR dem Parkverbotschild geparkt, allerdings HINTER der Einfahrt für dem Parkplatz (grün markiert). Habe ich das Knöllchen zurecht bekommen?

EDIT: Laut Wikipedia gelten die Zeichen "... in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung..." Also nicht in meinem Fall?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Grüße,
Ed

-----------------
""

-- Editiert ed-o-mat am 27.10.2013 17:43

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

der Parkplatz der Uni ist keine Einmündung

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
der Parkplatz der Uni ist keine Einmündung
Volle Zustimmung.

Aber steht da wirklich ein VZ 283-50 (Haltverbot, ohne Pfeile)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ed-o-mat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau so ein Schild steht da. Warum sollte nicht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ja, genau so ein Schild steht da. Warum sollte nicht?
Weil so ein Schild ohne Pfeile keinen genauen Raum definiert und es daher ungwiss ist, wie weit es gilt (imho eher nicht bis über die Uni-Zufahrt hinaus).

Gibt es denn vorher noch ein VZ 283-10? Oder irgendwelche anderen Schilder? (manchmal bekommen wir hier nämlich nur Teilberichte, und dann kommt es fast zwangsläufig zu falschen Einschätzungen)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nein, wieso denn? Der Geltungsbereich des absoluten Haltverbots ist doch genau definiert.
Na eben nicht, es reicht nicht unbedingt, irgendwo in einer Straße ein VZ 283-50 aufzustellen, um die gesamte Straße zu erreichen.
Denk dir mal - fiktiv - den grünen Bereich nicht als 5m lang, sondern als 500m, meinst du dann immer noch, dass er komplett von dem VZ 283-50 betroffen wäre?

Einem aus der anderen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer* ist es nicht zuzumuten, hunderte Meter weiter nach Schildern zu suchen.

*passt hier übrigens nicht, ist ja eine Einbahnstraße

Aber OK, ich gebe mich geschlagen, der Bereich hier ist wahrscheinlich kurz genug. Außerdem hatte ich mich etwas durch die Darstellung im Bild irritieren lassen, die Schilder stehen bestimmt quer und nicht längs der Fahrbahn (das wäre nämlich noch ein Sonderfall, brauchen wir hier aber nicht zu diskutieren).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Denk dir mal - fiktiv - den grünen Bereich nicht als 5m lang, sondern als 500m, meinst du dann immer noch, dass er komplett von dem VZ 283-50 betroffen wäre?

Einem aus der anderen Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer* ist es nicht zuzumuten, hunderte Meter weiter nach Schildern zu suchen.


und das würde Deiner Meinung nach anders, wenn in dem Schild ein Pfeil wäre? ;-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Besen1987
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

ich glaube ja

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

Besen1987, du solltest dich nochmal informieren, was die pfeile auf solchen schildern bedeuten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen