Guten Tag, ich hätte gerne eine Einschätzung zu meinen Verfahren weil ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt war und mir das Strafmaß absolut nicht vorstellen kann.... Es geht um eine Fahrerflucht Sachschaden ca 1000 Euro Strafverfahren wegen unerlaubten entfernen vom Unfall
Ort.... Ich habe den Aufprall gemerkt und habe keinen Schaden erkannt wie sich in nachhinein herausstellte ist trotzdem ein schaden entstanden nun ist die Hauptverhandlung eröffnet worden....Der Prozess findet vorm Jungergericht statt hat jemand Erfahrung mit so etwas und könnte ein schätzen was auf mich zukommt ?
-- Editiert von Moderator am 22.06.2019 19:47
-- Thema wurde verschoben am 22.06.2019 19:47
Könnte das jemand Einschätzen ????(Jugendstrafrecht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Der Prozess findet vorm Jungergericht statt Was vermutlich daran liegt, dass Sie zum Tatzeitpunkt 18 bis 20 waren. Es muß also nicht zwingend Jugendstrafrecht angewandt werden.
und könnte ein schätzen was auf mich zukommt ? Das kommt wieder darauf an, ob Jugendstrafrecht angewandt wird oder nicht - entsprechend gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe und als Nebenfolge wahrscheinlich 3 Monate Fahrverbot.
Danke für die Antwort, Jugendstrafrecht wird angewandt. Ist das Fahrverbot üblich da ich beruflich an meinen Führerschein gebunden bin ? Erachtet ihr das als Gang und gebe das man abgeben muss ?
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Mit einem Fahrverbot wärest Du noch gut bedient. Die Fahrerlaubnis könnte auch entzogen werden.
Die Fahrerlaubnis könnte auch entzogen werden. Kaum - dazu bedarf es eines bedeutenden Sachschadens. Der ist bei 1.000 Euro noch nicht gegeben: https://www.anwalt.org/fahrerflucht/#Welche_Strafe_wird_fuer_Fahrerflucht_verhaengt
Ist das Fahrverbot üblich da ich beruflich an meinen Führerschein gebunden bin ? Ja - das gibt es bei Unfallflucht immer, wenn der Führerschein nicht entzogen wird (bei bedeutendem Sachschaden oder bei Personenschaden).
Woher willst Du das wissen? Bei einem Heranwachsenden entscheidet das der Richter gegen Ende der Verhandlung. Lediglich wenn Du zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt gewesen sein solltest, dann stünde jetzt bereits fest, dass Jugendstrafrecht angewendet werden wird.ZitatJugendstrafrecht wird angewandt :
Andere Gerichte haben einen bedeutenden Schaden auch schon bei Schadenshöhen unterhalb von 1500€ bejaht. Zudem wissen wir nicht, wie hoch sich der Schaden tatsächlich belaufen wird. Die vom TE genannten ca. 1000 € können ja u.U. erst einmal eine grobe erste Einschätzung sein. Daher habe ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden könnte.Zitatdazu bedarf es eines bedeutenden Sachschadens. Der ist bei 1.000 Euro noch nicht gegeben: :
Vermutlich wurde aber die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen, was natürlich dafür sprechen könnte, dass sie auch im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht entzogen werden wird. Nur ist das halt auch nicht mit absoluter Sicherheit vorherzusagen.
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