Kommt nach dem Bußgeld von der Polizei noch eine Strafe?

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mqx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommt nach dem Bußgeld von der Polizei noch eine Strafe?

Hallo,

Ich wurde vor ca. 3 Monaten von der Polizei angehalten. Als sie einem Drogentest machten war dieser Positiv auf Thc und ich wurde mitgenommen zum Blut abnehemen. 1 Monat später bekam ich dann ein Anhörungsschreiben wo ich die Aussage verweigerte. Gestern habe ich dann einen Brief bekommen das bei mir 5,7ng/ml im Blut gefunden wurden und 790€ bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte bekomme. Daraufhin meinte ein Kumpel zu mir das wenn ich meinen Führerschein abgebe nochmal eine Strafe bekomme und einen MPU machen muss. Stimmt das? Bitte um schnelle Antwort

-- Editiert von Mqx am 13.12.2019 10:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Bei 5,7ng/ml ist die MPU quasi gesichert.

Zitat (von Mqx):
Stimmt das?


Ja.

-- Editiert von spatenklopper am 13.12.2019 11:08

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Mqx):
Stimmt das?
Nein. Jedenfalls nicht so wie Du hier geschrieben (und Dein Kumpel evtl. gesagt).hast.

Sofern Du keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst, erlangt er 14 Tage nach Zustellung seine Rechtskraft. Dann musst Du den geforderten Betrag zahlen und innerhalb der gesetzten Frist (bei Ersttätern 4 Monate) das Fahrverbot antreten. Weitere Strafen im Sinne des Gesetzes wird es nicht geben.

Aber:

Eine Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen begründet Fahreignungszweifel. Daher wird es tatsächlich auch noch böse Post von der Führerscheinstelle geben. Was genau in dem Schreiben stehen wird lässt sich anhand der hier vorliegenden Informationen nicht genau voraussagen. Zudem ist es aufgrund eines Urteils des BVerwG vom April dieses Jahres etwas ungewiss wie die Behörden reagieren. Folgende 3 Möglichkeiten kommen in Betracht:

1.) Es wird ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform verlangt. Dabei kommt es zu einem Gespräch mit dem Arzt und zur Abgabe von entweder Urinprobe(n) oder einer Haarprobe zur Anlayse. Dabie gilt, dass einmaliger Probierkonsum für die Fahreignung unbedenklich ist. Gelegentlicher Konsum ist mit einer Fahrerlaubnis nur vereinbar, wenn zwischen Konsum und der Teilnahme am motorisierten Straßenvervehr zuverlässig getrennt werden kann. Regelmäßiger (fast täglicher) Konsum ist mit einer Fahrerlaubnis unvereinbar, und die Fahrerlaubnis ist zuentziehen.

2.) Es wird eine MPU angeordnet um die Konsumform zu analysieren und um festzustellen, ob zukünftig zuverlässig zwischen Konsum und der Teilnahme am motorisierten Straßenvervehr getrennt werden kann. Bezüglich Konsum und Fahreignung gilt das oben bereits Geschriebene.

3.) Die Blutanalyse belegt, dass keine Fahreignung besteht. Dann wird nach einer vorherigen schriftlichen Anhörung, verbunden mit dem Angebot freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, die Fahrerlaubnis entzogen.


Sollte die Fahrerlaubnis entzogen oder freiwillig darauf verzichtet werden, dann muss vor einer Neuerteilung innerhalb der nächsten 15 Jahre eine MPU bestanden werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Folgende 3 Möglichkeiten kommen in Betracht:


Bei einem Wert von 5,7 mg/ml gibt es nur noch die dritte Option.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei einem Wert von 5,7 mg/ml gibt es nur noch die dritte Option.
Das ist nicht richtig.

0x Hilfreiche Antwort

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