Kosten Einspruch Bussgeldbescheid

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Einspruch Bussgeldbescheid

Hallo,

habe heute einen Bussgeldbescheid erhalten. Welche zusätzlichen Kosten entstehen, wenn ich Einspruch einlege, der von Bussgeldstelle und Staatsanwalt abgelehnt wird, und ich darauf vor Beginn der Hauptverhandlung meinen Einspruch zurück ziehe?

Danke,
Marco.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
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(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

3,50€ für die Vorladung sofern diese bereits erfolgt ist.

Möglich sind Kosten für ein Gutachten, sofern ein solches vom Gericht bereits in Auftrag gegeben und auch schon durchgeführt wurde.

Wenn der Einspruch erst unmittelbar vor der Verhandlung zurückgezogen wird könnten Zeugengelder anfallen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das Risiko ist also kalkulierbar. Ein Gutachten kommt bei mir wohl nicht in Frage, da ich die Shaggy- Verteitigung

http://www.urbandictionary.com/define.php?term=The%20Shaggy%20Defence

fahre. Zeugengelder fallen wohl erst an, wenn die Zeugen tatsächlich schon angereist sind, oder?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Ein Gutachten kommt bei mir wohl nicht in Frage, da ich die Shaggy- Verteitigung
Warum sollte da kein Gutachten in Frage kommen? Gerade in solchen Fällen ist das eine Option für das Gericht.

quote:
Zeugengelder fallen wohl erst an, wenn die Zeugen tatsächlich schon angereist sind, oder?
Respektive abgereist sind, Tickets gekauft haben, die sie nicht mehr zurückgeben können etc.

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#4
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für ein Gutachten sollte das denn sein?

Und alle möglichen Zeugen wohnen in unmittelbarer Nähe des Gerichts.

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#5
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

P. S.: Der Bußgeldbescheid erwähnt einen "sonstigen Verkehrsteilnehmer", und der hatte - soviel mir bekannt ist - nichts dabei, um sich zu identifizieren. Die Beamten konnten also nur Personalien aufnehmen, ohne zu wissen, wen sie vor sich hatten.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Was für ein Gutachten sollte das denn sein?
Z.B. ein anthropologisches Gutachten anhand eines Radarfotos. Du hast ja nicht beschrieben um was es überhaupt geht.

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#7
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Jemand, der als "sonstiger Verkehrsteilnehmer" mit seinem Fahrrad unterwegs war ist bei rot gefahren, wurde angehalten, und hat meinen Namen, Adresse usw. angegeben. Der "Täter" hatte wohl keine Papiere dabei.

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Du bekommst aber keinen Bußgeldbescheid wenn "ein sonstiger Verkehrsteilnehmer" beschuldigt wird.

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#9
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, der "sonstige Verkehrsteilnehmer" hat dummerweise meinen Namen genannt (s. o.) -> Bussgeldbescheid an mich!

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

OK. Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ein Gutachten ist hier in der Tat nicht zu erwarten. Vielmehr würde es bei der Gerichtsverhandlung darum gehen ob die Zeugen (Polizisten) Dich als den Rotlichtfahrer wieder erkennen oder nicht.

Zum Kostenrisiko:
Im Falle einer Verurteilung betragen die Verhandlungskosten knapp 50€. Dafür entfallen die 23,50€ für den Bußgeldbescheid.

Als Zeugen werden vermutlich nur ein oder zwei Polizisten geladen. Kommen sie während ihrer Freizeit zur Verhandlung haben sie, wie jeder andere Zeuge auch, Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Kommen sie während ihres Dienstes haben sie keinen derartigen Anspruch.

Bezüglich der Rücknahme des Einspruchs gilt oben gesagtes, wobei die Reisekosten für die Polizisten nicht eklatant hoch ausfallen dürften bzw. bei rechtzeitiger Einspruchrücknahme gar nicht erst entstehen.

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#11
 Von 
marco321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke, das macht Mut.

-M.

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