Hallo,
habe heute einen Bussgeldbescheid erhalten. Welche zusätzlichen Kosten entstehen, wenn ich Einspruch einlege, der von Bussgeldstelle und Staatsanwalt abgelehnt wird, und ich darauf vor Beginn der Hauptverhandlung meinen Einspruch zurück ziehe?
Danke,
Marco.
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Kosten Einspruch Bussgeldbescheid
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
3,50€ für die Vorladung sofern diese bereits erfolgt ist.
Möglich sind Kosten für ein Gutachten, sofern ein solches vom Gericht bereits in Auftrag gegeben und auch schon durchgeführt wurde.
Wenn der Einspruch erst unmittelbar vor der Verhandlung zurückgezogen wird könnten Zeugengelder anfallen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Danke, das Risiko ist also kalkulierbar. Ein Gutachten kommt bei mir wohl nicht in Frage, da ich die Shaggy- Verteitigung
http://www.urbandictionary.com/define.php?term=The%20Shaggy%20Defence
fahre. Zeugengelder fallen wohl erst an, wenn die Zeugen tatsächlich schon angereist sind, oder?
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quote:Warum sollte da kein Gutachten in Frage kommen? Gerade in solchen Fällen ist das eine Option für das Gericht.
Ein Gutachten kommt bei mir wohl nicht in Frage, da ich die Shaggy- Verteitigung
quote:Respektive abgereist sind, Tickets gekauft haben, die sie nicht mehr zurückgeben können etc.
Zeugengelder fallen wohl erst an, wenn die Zeugen tatsächlich schon angereist sind, oder?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Was für ein Gutachten sollte das denn sein?
Und alle möglichen Zeugen wohnen in unmittelbarer Nähe des Gerichts.
P. S.: Der Bußgeldbescheid erwähnt einen "sonstigen Verkehrsteilnehmer", und der hatte - soviel mir bekannt ist - nichts dabei, um sich zu identifizieren. Die Beamten konnten also nur Personalien aufnehmen, ohne zu wissen, wen sie vor sich hatten.
quote:Z.B. ein anthropologisches Gutachten anhand eines Radarfotos. Du hast ja nicht beschrieben um was es überhaupt geht.
Was für ein Gutachten sollte das denn sein?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Jemand, der als "sonstiger Verkehrsteilnehmer" mit seinem Fahrrad unterwegs war ist bei rot gefahren, wurde angehalten, und hat meinen Namen, Adresse usw. angegeben. Der "Täter" hatte wohl keine Papiere dabei.
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Du bekommst aber keinen Bußgeldbescheid wenn "ein sonstiger Verkehrsteilnehmer" beschuldigt wird.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Naja, der "sonstige Verkehrsteilnehmer" hat dummerweise meinen Namen genannt (s. o.) -> Bussgeldbescheid an mich!
OK. Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ein Gutachten ist hier in der Tat nicht zu erwarten. Vielmehr würde es bei der Gerichtsverhandlung darum gehen ob die Zeugen (Polizisten) Dich als den Rotlichtfahrer wieder erkennen oder nicht.
Zum Kostenrisiko:
Im Falle einer Verurteilung betragen die Verhandlungskosten knapp 50€. Dafür entfallen die 23,50€ für den Bußgeldbescheid.
Als Zeugen werden vermutlich nur ein oder zwei Polizisten geladen. Kommen sie während ihrer Freizeit zur Verhandlung haben sie, wie jeder andere Zeuge auch, Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Kommen sie während ihres Dienstes haben sie keinen derartigen Anspruch.
Bezüglich der Rücknahme des Einspruchs gilt oben gesagtes, wobei die Reisekosten für die Polizisten nicht eklatant hoch ausfallen dürften bzw. bei rechtzeitiger Einspruchrücknahme gar nicht erst entstehen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hi, danke, das macht Mut.
-M.
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