Kosten für Rücknahme Einspruch gegen Bußgeldbescheid

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb536312-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Rücknahme Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich wurde geblitzt, habe den Fall von den Anwälten von "geblitzt.de" überprüfen lassen und musste aber schließlich doch zahlen...

Dementsprechend habe ich ein Schreiben der Anwälte bekommen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgezogen wird und sie dieses an die zuständige Behörde übermitteln. Ich habe dann auch noch vor Weihnachen gezahlt.
Vor ca. 2 Wochen habe ich auf einmal eine Ladung zu einer Anhörung bekommen. Habe im Amtsgericht angerufen und mich erkundigt, was das soll?! Das Schreiben des Anwalts über die Einspruchrücknahme wurde ja bereits vor Weihnachten übermittelt. Mir wurde gesagt, das die Rücknahme aufgrund von Weihnachten und Neujahr einfach noch nicht im System eingetragen wurde. Ich solle es dem Gericht einfach nochmal zuschicken. Das hab ich getan und dann auch eine Ausladung erhalten. Soweit alles gut und ich dachte, damit hätte es sich endlich erledigt.

Jetzt habe ich aber diese Woche eine Rechnung erhalten von der Landesjustizkasse über einen Posten "Zurücknahme d. Einspruchs vor Beginn der Hauptversammlung " über 15€.

Meine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss? Immerhin hat die Beamtin vom Gericht mir selbst gesagt, das die Rücknahme einfach noch nicht ins System übermittelt worden sei. Dementsprechend hätten sie nie eine Hauptversammlung einberufen dürfen und somit wären auch keine Gerichtskosten angefallen. Mir geht es dabei nicht um den zu zahlenden Betrag, sondern ums Prinzip, dass ich nichts dafür kann, dass aufgrund der Feiertage der Eingang meiner Zahlung untergegangen ist. Ich verstehe natürlich , dass das eine Verkettung von unglücklichen Ereignissen ist... aber dafür sollte nicht ich meinen Kopf hinhalten müssen.

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb536312-83):
Meine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss?
Ja. Die Gebühren werden fällig, sobald der Vorgang beim Amtsgericht vorliegt.

Zitat (von fb536312-83):
Dementsprechend hätten sie nie eine Hauptversammlung einberufen dürfen und somit wären auch keine Gerichtskosten angefallen.
Doch. Entscheidend ist, wann das Verfahren an das Amtsgericht abgegeben bzw. dort eingetroffen ist. Ob, und wenn ja, wann eine Verhandlung anberaumt wurde ist unerheblich.

Zitat (von fb536312-83):
Eingang meiner Zahlung untergegangen ist.
Die Zahlung bzw. deren Eingang ist völlig unerheblich.

Entscheidend ist, dass das Verfahren bereits beim Amtsgericht anhängig gewesen ist, als der Einspruch zurückgezogen worden war. Anders ausgedrückt: Der Einspruch hätte früher zurückgezogen werden müssen.

Zitat (von fb536312-83):
aber dafür sollte nicht ich meinen Kopf hinhalten müssen.
Entweder Du, oder geblitzt.de, aber definitiv keine Behörde und kein Gericht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb536312-83):
Meine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss?
Ja, wer sonst?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ja, wer sonst?
Der Steuerzahler zum Beispiel. Der kommt ja auch für mehrstellige Millionenbeträge auf, wenn hochrangige und hochbezahlte Staatsdiener z.B. im Bundesverkehrs- oder Verteidigungsmysterium Mist bauen.

Zudem ist die hier zu Grunde liegende Gebührenordnung noch recht neu. Es ist noch gar nicht so lange her, da wäre der Steuerzahler tatsächlich auch in dieser Situation für die Gerichtskosten aufgekommen.

Von daher war die Frage doch durchaus berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

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