Guten Tag, ich habe folgendes Problem:
Ich wurde geblitzt, habe den Fall von den Anwälten von "geblitzt.de" überprüfen lassen und musste aber schließlich doch zahlen...
Dementsprechend habe ich ein Schreiben der Anwälte bekommen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgezogen wird und sie dieses an die zuständige Behörde übermitteln. Ich habe dann auch noch vor Weihnachen gezahlt.
Vor ca. 2 Wochen habe ich auf einmal eine Ladung zu einer Anhörung bekommen. Habe im Amtsgericht angerufen und mich erkundigt, was das soll?! Das Schreiben des Anwalts über die Einspruchrücknahme wurde ja bereits vor Weihnachten übermittelt. Mir wurde gesagt, das die Rücknahme aufgrund von Weihnachten und Neujahr einfach noch nicht im System eingetragen wurde. Ich solle es dem Gericht einfach nochmal zuschicken. Das hab ich getan und dann auch eine Ausladung erhalten. Soweit alles gut und ich dachte, damit hätte es sich endlich erledigt.
Jetzt habe ich aber diese Woche eine Rechnung erhalten von der Landesjustizkasse über einen Posten "Zurücknahme d. Einspruchs vor Beginn der Hauptversammlung " über 15€.
Meine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss? Immerhin hat die Beamtin vom Gericht mir selbst gesagt, das die Rücknahme einfach noch nicht ins System übermittelt worden sei. Dementsprechend hätten sie nie eine Hauptversammlung einberufen dürfen und somit wären auch keine Gerichtskosten angefallen. Mir geht es dabei nicht um den zu zahlenden Betrag, sondern ums Prinzip, dass ich nichts dafür kann, dass aufgrund der Feiertage der Eingang meiner Zahlung untergegangen ist. Ich verstehe natürlich , dass das eine Verkettung von unglücklichen Ereignissen ist... aber dafür sollte nicht ich meinen Kopf hinhalten müssen.
Vielen Dank!
Kosten für Rücknahme Einspruch gegen Bußgeldbescheid
17. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2020 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Rücknahme Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Januar 2020 | 11:18
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Ja. Die Gebühren werden fällig, sobald der Vorgang beim Amtsgericht vorliegt.ZitatMeine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss? :
Doch. Entscheidend ist, wann das Verfahren an das Amtsgericht abgegeben bzw. dort eingetroffen ist. Ob, und wenn ja, wann eine Verhandlung anberaumt wurde ist unerheblich.ZitatDementsprechend hätten sie nie eine Hauptversammlung einberufen dürfen und somit wären auch keine Gerichtskosten angefallen. :
Die Zahlung bzw. deren Eingang ist völlig unerheblich.ZitatEingang meiner Zahlung untergegangen ist. :
Entscheidend ist, dass das Verfahren bereits beim Amtsgericht anhängig gewesen ist, als der Einspruch zurückgezogen worden war. Anders ausgedrückt: Der Einspruch hätte früher zurückgezogen werden müssen.
Entweder Du, oder geblitzt.de, aber definitiv keine Behörde und kein Gericht.Zitataber dafür sollte nicht ich meinen Kopf hinhalten müssen. :
#2
Antwort vom 17. Januar 2020 | 12:14
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ja, wer sonst?ZitatMeine Frage ist nun, ob ich das zahlen muss? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Januar 2020 | 12:55
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Der Steuerzahler zum Beispiel. Der kommt ja auch für mehrstellige Millionenbeträge auf, wenn hochrangige und hochbezahlte Staatsdiener z.B. im Bundesverkehrs- oder Verteidigungsmysterium Mist bauen.ZitatJa, wer sonst? :
Zudem ist die hier zu Grunde liegende Gebührenordnung noch recht neu. Es ist noch gar nicht so lange her, da wäre der Steuerzahler tatsächlich auch in dieser Situation für die Gerichtskosten aufgekommen.
Von daher war die Frage doch durchaus berechtigt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 19. Januar 2020 | 12:40
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Mal wieder Werbung ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
3 Antworten