Kostenvoranschlag

16. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Esma
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag

hallo

Mir ist kürzlich jemand hinten draufgefahren..Anschließend bin ich in die VW Werkstatt und habs anhand eines Kostenvoranschlags begutachten lassen..

Die gegnerische Versicherung überwies mir den Netto Betrag,mit der Aussage die MWst gegen vorlage der Rechnung zubezahlen(was auch völlig ok ist)..

Die 60€ aber,die ich für den Kostenvoranschlag bezahlt habe,wollen sie mir nicht bezahlen??

ist das richtig??

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherer versuchen Kosten zu sparen. Mit der Anfertigung eines Kostenvoranschlages kommen Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nach, da dieser preiswerter ist als ein Gutachten. Die Kosten für die Anfertigung des Kostenvoranschlages gehört zu den Rechtsverfolgungskosten und ist in Höhe der Haftungsquote zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt

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