Kurzparkzone Schild

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schleischer99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzparkzone Schild

hallo liebes Forum.
bei mir gegenüber ist ein Parkplatz der für die Schule bestimmt ist. Meine Freundin hat heute dort geparkt weil bei unserm haus kein platz mehr war. Sie hat dann ein Strafzettel bekommen wo drin stand das sie 15 € zahlen muss weil es ein lehrerparkplatz ist.
Ich habe mal gehört das ein Vekehrschild eine Linie bildet. Also das heißt meine freundin stand vor dem Vekehrschild noch. Und ausserdem ist das schild in so einer einbuchtung beim Parkplatz. Und sonst kein vekehrschild. Jetzt ist nur die frage ob man trotzdem dort parken darf oder nicht wenn man vor dem vekehrschild ist. Das vekehrsschild kann man auch nur dann lesen wenn man genau davor parkt und nicht auf den großen parkplatz parkt wo ja meine Freundin stand.Ausserdem ist es ja auch ein Schild mit kurzpark zone. D.H. 30 min oder nicht

Ich hoffe mir wird geholfen so schnell wie möglich

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3 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe leider so gar nicht, wie es denn nun Vorort aussieht. Kannst du nicht mal ein Foto machen?

Hochladen kannst du es beispielsweise hier: http://img153.imageshack.us/

Oder beschreibe wenigstens die Beschilderung etwas eindeutiger (ich benutze dazu meist Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland)

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schleischer99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe mal ein skizze gemacht. ich hoffe es passt so.
das rote ist das schild und zwar dieses. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeichen_286.svg&filetimestamp=20110101163921

es steht auch noch drunter " ausgenommen dem Lehrpersonal der Hauptschule"

ich hoffe Sie können mir jetzt weiter helfen.
Achja der kasten ist das auto wo es stand. Und das verkehrschild zeigt zu den 3 Parkplätzen und sonst gibt es kein schild.

Skizze: http://img341.imageshack.us/i/unbenanntul.jpg/

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ja, jetzt ist es schon klarer.

Das Schild ist ein eingeschränktes Halteverbot. Wo ein solches steht, darf man nicht parken, sondern nur halten. Und wer länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verläßt (war hier ja beides gegeben), der parkt! Daraus ist also schon mal nichts zu holen.

Und das mit der Linie stimmt auch nicht, denn sonst wären ja auch die Parkplätze direkt vor dem Schild nicht betroffen.

Mir kommen aber zwei andere Punkte komisch vor:

1) steht das Schild so ungünstig, dass man annehmen kann, es gelte nur für die drei Plätze davor. Ob man das auch wirklich annehmen durfte, müsste vielleicht ein Richter entscheiden.

2) ist ein eingeschränktes Halteverbot auf einem Parkplatz sowieso widersinnig, denn eigentlich dürfte dann niemand dort parken (von einem Extraschild mit Ausnahmegenehmigung speziell für Lehrer schreibst du ja nichts).

Leider hilft euch der zweite Punkt aber nicht viel weiter, denn selbst an ein sinnloses Schild muss man sich halten.
Man könnte aber vermuten, dass es gar kein offizielles Schild ist (sondern vielleicht nur vom Hausmeister aufgestellt wurde o.ä.), und dann dürfte es auch keinen Strafzettel geben.

Imho lohnt es aber nicht, wegen 15 Euro dagegen vorzugehen. Bedenken solltet ihr auch, dass für den Fall, dass ihr das Verwarngeldangebot nicht annehmt, erstmal ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid kommt (ca. 23 Euro zusätzlich).
Und für die Zukunft wird es auch nicht viel bringen, denn wenn sich wirklich herausstellt, dass das Schild ungültig ist, wird es halt schnell geändert.

MfG Stefan

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