LKW Fahrer zahlt Schaden nicht

29. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bumsibaer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
LKW Fahrer zahlt Schaden nicht

Hallo zusammen

ich habe folgendes problem. vor fast 2 monaten habe ich einen kleinen unfall gehabt. ein lkw wollte rechts abbiegen und ist mit seinem hinterteil zu weit auf meine fahrbahn gekommen und hat meinen linken spiegel abgefahren.

habe dann die personalien von dem lkw fahrer aufgeschrieben. und mit ihm abgesprochen, dass er die rechnung zugeschickt bekommt. bin dann gleich zur werkstatt gefahren und habe den schaden reparieren lassen. die werkstatt hat die rechnung dann dem lkw fahrer geschickt. und ich habe eine kopie bekommen.

bis heute hat der lkw fahrer aber nicht gezahlt. und ich habe auch mittlerweile eine mahnung bekommen.
so langsam kommt bei mir der verdacht auf das er sich weigert zu bezahlen.

was sollte ich jetzt tun? leider habe ich bei dem unfall keine zeugen. und die polizeit habe ich auch nicht angerufen. da es sich ja nur um einen kleinen schaden handelt.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich würde vermuten, dass du dann selbst ein Mahnverfahren gegen ihn einleiten mußt. Stell die Frage doch einmal im Forum Schadensersatz...

-- Editiert von DanielB am 29.05.2005 19:25:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bumsibaer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

nur ich habe keine zeugen gehabt und auch der spiegel (der kaputte) existiert nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

tja....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Doggi
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 42x hilfreich)

In solchen Fällen ist es immer gut ein Schuldeingeständnis am Unfallort unterschreiben zu lassen. Wenn nicht unterschrieben wird, kann man ja mit Polizei drohen. Schon ist man aus dem Schneider. Polizei hätte dem LKW fahrer noch mehr gekostet und er hätte mit Sicherheit unterschrieben :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bumsibaer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

naja werd erst mal die rechnungen zu ihm schicken. und mit einem anwalt drohen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Grundsätzlich haben Sie nei Kfz-Haftpflichtfällen einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Halters des Lkw's. Da Sie das Kennzeichen haben, bekommen Sie über den Zentralruf der Autoversicherer auch die Versicherungsgesellschaft raus und können Ihre Ansprüche dort direkt geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen