LKW Überladen???

8. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kiky28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
LKW Überladen???

Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder Eure Meinung.

Folgendes hat sich zugetragen. Mein Partner wurde im Januar mit dem LKW (Kraftfahrer bei einer Spedition)angehalten.

Zwei Beamte haben ihm ein Knöllchen verpasst über 35.- Euro wg. angeblicher Überladung.Der LKW wurde aber nicht gewogen.

Der §22 der auf dem Knöllchen stand , ist aber das mißachten der Ladungssicherung, da hat man nichts bemängelt.

Überladung wird mit dem § 34 stvo geahndet.Dies wird nach einer Liste , die im im Netz gefunden habe (sogar mit Polizeisiegel unterlegt ) in Prozenten errechnet und dann wird auch noch , unterschieden ob man nun Fahrzeugführer oder -halter ist -beim Halter wirds teurer

Nun hat mein Partner , leider hat es länger gedauert , sich die Zustellberichte der Firma kopieren lassen (da waren die Waren samt Gewichte und Uhrzeit vermerkt).

Er hat nun Widerspruch eingelegt. Kopien vom Fahrzeugschein und das Knöllchen sind mit beigelegt - auf dem Strafzettel ist genau zu erkennen welcher § zugrunde gelegt wird.

Aus folgenden Gründen wurde widersprochen:
1. Paragraph falsch;
2. Fahrzeug nicht gewogen;
3. Der Eurowert des Knöllchen war der, für den Halter wenn dieser den LKW um 2-5 Prozent überladen gewesen wäre .

Nun frag ich mich im Ernst ob ein Polizist mit bloßen Auge eine Überladung zwischen 2 und 5 % sehen kann, ohne den LKW auf die Waage stellen zu lassen. Hat der Widerspruch Chancen?-Oder waren die eifrigen Beamten "Knöllchen-Jäger" , die ihr Limit an Strafzetteln noch nicht erarbeitet haben :bang: ??
Hat jemand auch Erfahrung mit ungerechtfertigten Knöllchen??




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Gegen was hat er denn Widerspruch eingelegt?

Die 35€ waren doch wahrscheinlich ein Verwarnungsgeld, das er mit Zahlung akzeptiert hat. Dagegen kann er dann keinen Widerspruch mehr einlegen.

Und wenn ich jetzt noch einen Tipp abgeben darf, dann würde ich behaupten, dass Dein Partner irgendetwas falsch verstanden hat :bang: .
Er wurde nicht wegen Überladung, sondern wegen falsch gesicherter Ladung verwarnt.

Aber schon aus formalen Gründen kann er sich die Mühe eines Widerspruchs sparen.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

§22 regelt nicht nur die Ladungssicherung sondern auch die Dimension der Ladung. Möglicherweise war der LKW mit Ladung zu hoch? Wäre auch eine Form der Überladung für die es keine Waage bedarf.

@hh:
Wo hat Kiky geschrieben dass das Verwarngeld bezahlt wurde. Ich kann nur von einem Einspruch lesen.

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#3
 Von 
kress karl-heinz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Lkw wurde überladen
Frage? Wer ist schuld

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Der Verlader und der Fahrer.

0x Hilfreiche Antwort

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