Moin!
Bin neu hier und hab zu diesem Thema noch nichts hier im Forum gefunden.
Ich habe folgendes Problem:
Mein alter Toyota war früher immer als LKW angemeldet. Dieses Jahr wollte ich ihn wieder als LKW anmelden und musste dann ja auch zum Finanzamt (habe das OK vom TÜV). Die "liebe" Frau begutachtete meinen Wagen und sagte nur, "das ist doch ein Funauto" und verweigerte mir die LKW-Zulassung.
Jetzt die eigenliche Frage:
Gibt es nicht ein EU-Recht, welches besagt, dass alle Fahrzeuge über 2,8 Tonnen als LKW zugelassen werden können?
Diesen "Tipp" habe ich von einem Freund, der das aber nicht 100 % bestätigen konnte. Leider habe ich auf der EU Webseite auch nicht gefunden.
Kann mir jemand helfen. Gibt es so eine EU Regelung? Oder zählt hier mal wieder nationales Recht?
Ich wäre für jede Hilfe SEHR dankbar.
MFG
Oliver
LKW Zulassung ?!
7. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2004 | 01:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
LKW Zulassung ?!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2004 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49910 Beiträge, 17498x hilfreich)
Die Zulassung als LKW bringt aber sowieso nichts mehr, da das KFZ-Steuergesetz gerade so geändert wurde, dass auch diese Fahrzeuge in Zukunft nach Hubraum besteuert werden.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2004 | 10:51
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 340x hilfreich)
Man könnte interessehalber trotzdem mal um eine offizielle Auskunft bitten, wo im Kfz-Steuergesetz oder in den Zulassungsbestimmungen eigentlich der Begriff des "Funautos" definiert ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Dezember 2004 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (49910 Beiträge, 17498x hilfreich)
Dieses Thema wird auf folgender Internetseite ausführlich behandelt:
http://www.freenet.de/freenet/auto/ratgeber_service/steuer2005/
-- Editiert von hh am 10.12.2004 11:01:26
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.383
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten