Ladung vergessen

3. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maurice Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladung vergessen

Guten Tag

Mitte April hatte ich einen Auffahrunfall mit meinem PKW , ich war Schuld auch wenn er nicht geblinkt hat.

So eigentlich alles eine klare Sache aber der Fahrer hatte ein falschen Führerschein aus dem Irak. Jetzt wird ihm Urkundenfälschung vorgeworfen.

Naja und jetzt kommt mein Problem ich habe die Ladung(Als Zeuge) am 1.8 vergessen ... Ich weiß auch nicht wie das passieren konnte. Was kann auf mich zukommen ? Ich soll mich irgendwie schriftlich entschuldigen.

Könnt ihr mir Tips geben?

Mfg
Maurice

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das beste wäre, sich schnellstens bei Gericht zu melden und sich für das Versäumnis zu entschuldigen.

Je nach Relevanz Ihrer Aussage wird ein neuer Verhandlungstermin anberaumt, zudem Sie dann vorgeführt werden könnten (Polizei holt Sie ab und bringt Sie zum Gerichtssaal). Wenn Sie Ihr Versäumnis beichten, wird m.E. eine Vorführung allerdings nicht notwendig werden, da Sie nicht mit Vorsatz ferngeblieben sind.

Schriftliche Entschuldigung ist natürlich noch besser als ein Anruf. Ob in diesem Fall bestimmte Ordnungsgelder erhoben werden, weiß ich leider nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maurice Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf der Ladung steht auf der Rückseite bis zu 1000 € .

Ich werde mich entschuldigen und den Brief persönlich zum Gericht bringen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...bis zu 1000 €


Diese Klauseln geben den allerhöchten Betrag an, von dem hier mit Sicherheit kein Gebrauch gemacht wird.

Immerhin: Kein Vorsatz Ihrerseits, Entschuldigung folgt, es ist zum ersten Mal passiert. Also 1000€ werden das in keinem Fall!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Kosten könnten --u.U. für die ausgefallene Sitzung-- m.E. auch auf sie zukommen.....

So schnell wie möglich dort hin (am besten persönlich) und sich zentnerweise Asche über die Rübe gekippt....


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

na, 100 Euro, ersatzweise 2 Tage Haft, werden das sicher. 1000 Euro werden es mit Sicherheit nicht.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maurice Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja danke , werden morgen hin gehen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen