Leichter Unfall. Gegner bestreitet Berührung

19. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
FMichaely
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Leichter Unfall. Gegner bestreitet Berührung

Hallo. Mal angenommen ein Autofahrer rollt mit seinem PKW rückwärts um jemand anderes aus einer Parklücke ausparken zu lassen. Dabei rollt er gegen die Stoßstange des hinter ihm wartenden PKW.
Er gibt demjenigen an dessen Auto er gerollt ist die Versicherungsdaten, da die Stoßstange ein wenig beschädigt wurde und man verzichtet auf die Polizei.
Der Geschädigte wendet sich an die Versicherung des Gegners und bekommt dann auf einmal einen Brief in dem steht,dass der Gegner bestreitet an dem Unfall beteiligt zu sein.
Da der Aufprall gering war ist nur der Lack ein wenig gerissen und es sind keine Spuren des anderen Fahrzeugs zu erkennen.
Wie sind die Chancen einzuschätzen wenn man zu einem Anwalt geht, da ja keine Spuren erkennbar sind des anderen Fahrzeugs (Schadenshöhe laut Kostenvoranschlag 600 €). Was würde an kosten auf jemanden zukommen falls man nicht beweisen kann, dass der Gegner den Unfall verursacht hat?
Zeugen gibts keine

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Na auf jedenfall haben Sie ja die Versicherungsdaten vom Unfallgegner. Und diese haben Sie sich ja nicht aus den Fingern gesaugt.

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#2
 Von 
FMichaely
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja schon,aber die Frage ist ja sicher,dass man einen Beweis für die Berührung erbringen muss oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
dass der Gegner bestreitet an dem Unfall beteiligt zu sein.
Es geht also nicht darum, dass er meint du wärest Schuld, sondern er bestreitet grundsätzlich die Unfallbeteiligung? Wenn ja, dürfte ein Gutachter vielleicht noch spuren finden (an einem oder sogar an beiden Fahrzeugen).

quote:
Na auf jedenfall haben Sie ja die Versicherungsdaten vom Unfallgegner. Und diese haben Sie sich ja nicht aus den Fingern gesaugt.
Die Daten sind leicht zu beschaffen, das ist wohl kein Beweis.

quote:
Ja schon,aber die Frage ist ja sicher,dass man einen Beweis für die Berührung erbringen muss oder?
Dafür schreibt man regelmäßig ein Unfallprotokoll. Gibt es denn überhaupt nichts schriftliches, also mit der Handschrift des Unfallgegners?

MfG Stefan

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#4
 Von 
FMichaely
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er bestreitet grundsätzlich die Beteiligung.
Ich habe lediglich die Anschrift des Versicherungsgegners mit dessen Handschrift

Hab halt keine Lust wegen ein paar Kratzern die man fast nicht sieht nachher noch draufzubezahlen wegen der 250 € Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung. Auf der anderen Seite fühl ich mich aber im Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei paar Sachen.



-- Editiert FMichaely am 20.02.2012 14:34

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

quote:
Ich habe lediglich die Anschrift des Versicherungsgegners mit dessen Handschrift


Dann solltest Du die gegnerische Versicherung auf diesen Umstand hinweisen und mit der Einschaltung eines Anwaltes drohen.

Ich gehe davon aus, dass dann ein Angebot der Versicherung kommt, den Schaden ganz oder teilweise jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu zahlen.

Die gegnerische Versicherung weiß auch, dass die Einschaltung eines Anwaltes das Ganze so teuer machen kann, dass es den eigentlichen Schaden übersteigt. Vor Gericht würde das Ganze wahrscheinlich 50/50 ausgehen unter Einbeziehung der Anwalts- und Gerichtskosten. Hier ist jetzt also pokern angesagt. Solange man den Anwalt noch nicht eingeschaltet hat, hat man noch einen Trumpf in der Hand.

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Vor Gericht würde das Ganze wahrscheinlich 50/50

Hier würde es vermutlich zu 100% zu Gunsten des Fragestellers ausgehen, denn es dürfte feststehen, dass der Fragesteller im Zeitpunkt des Zusammenstoßes stand.

Der Unfallgegner hat sich ja offenbar bereits mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt und dabei wohl so etwas wie "Bin zwar zurückgerollt, habe aber niemanden berührt bzw. dabei ist aber kein Schaden entstanden" vorgetragen haben.
Um jetzt dem Fragesteller doch noch eine Mitschuld ans Bein zu binden, müsste ja der Sachverhalt umgestellt werden, z.B. dass der Fragesteller in der Vorwärtsbewegung war und zu spät gebremst hat oder so.

Ich würde der Versicherung noch einmal den Sachverhalt aus Sicht des Fragestellers schildern und mit Anwalt drohen - und den dann ggf. einschalten.


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#7
 Von 
FMichaely
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit der Versicherung des Gegners wurde telefoniert udn gesagt,dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Die hat die aber gar nicht beeindruckt. Sie meinten es wäre das gute Recht

Bin halt am zögern weil ja gar kein Beweis vorliegt außer die Anschrift des Gegners mit dessen Handschrift.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
... außer die Anschrift des Gegners mit dessen Handschrift.

... und dem Schaden an Ihrem Auto, der durch Kostenvoranschlag nachgewiesen wird.

Zudem hat hh ja schon darauf hingewiesen, dass die Handschrift des Unfallgegners ein wichtiges Indiz ist, denn warum sonst hätte der Ihnen seine Anschrift geben sollen?

Sie sollten das alles nicht telefonisch sondern schriftlich machen.


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