Lenkerauskunft (Österreich) noch verpflichtend nach Begleichung des Strafbetrages?

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
J.Wagner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lenkerauskunft (Österreich) noch verpflichtend nach Begleichung des Strafbetrages?

Im Juli wurde ich mit der Familie auf dem Rückweg von Wien auf der A1 geblitzt. Am 07.12.2019 kam die Zustellung des Bußgeldbescheides über 65 € und einem Formular über eine Lenkerauskunft. Das Bußgeld hatte ich innerhalb der Frist beglichen, die Auskunft über den Lenker jedoch nicht erteilt, nachdem auf der letzten Seite des zugestellten Briefes der Hinweis war, dass die Auskunft nur erteilt werden müsse, wenn man aus bestimmten Gründen nicht vor hat diese Strafe zu begleichen und Einspruch erhebt.
Da ich aber die Strafe gezahlt hatte, sah ich dies als hinfällig.
Nun wurde mir erneut aus Salzburg eine Strafverfügung über 120 € zugestellt, da ich nicht die Auskunft innerhalb der zwei Wochen erteilt hatte!
Da ich den Brief vom 04.12.2019 leider nicht mehr besitze, kann ich nicht nachweisen, dass der Hinweis darin stand oder mit der wortgenauen Formulierung Einspruch gegen die 120 € zu erheben.
Meine Frage: Ist die Lenkerauskunft in jedem Fall verpflichtend? Auch wenn man das Bußgeld ohne Einwände gezahlt hat?

Vielen Dank im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Wohnst Du in Österreich, oder in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Einerseits ist "Bußgeldbescheid" kein Begriff der in Österreich gebraucht wird, es gibt dort: Ordnungsmandat (auch als Organstrafverfügung bekannt), Anonymstrafverfügung, Strafverfügung und Straferkenntnis.

Anderseit ist €65 kein üblicher Bussenbetrag für eine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn. Üblich sind dort 30, 45 oder 60 Euro mittels Anonymverfügung § 100 Abs 5c StVO-Österreich.

Was passiert sein könnte:
Es wurde eine Anonymstrafverfügung zugestellt und der Betrag war aber nur 60 Euro NBei einer Anonymstrafverfügung kann man, muss aber nicht, den Fahrer angeben. Die Anonymstrafverfügung muss jedoch innert Frist bezahlt werden ansonsten kommt es eine Einspruch gleich.

Danach folgt die personalisierte Strafverfügung und wenn auch gegen diese erfolglos Rechtsmittel erhoben wird eine Straferkenntnis.

Frage: Was hat man den nun genau bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

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