Lieferwagen fährt gegen Laterne - Wer zahlt den Schaden?

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
AntoniaCorleone
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferwagen fährt gegen Laterne - Wer zahlt den Schaden?

Hallo,

folgender fiktiver Fall: Ein Arbeitnehmer fährt während der Arbeitszeit mit dem Lieferwagen seines Chefs gegen eine Straßenlaterne. Wer kommt für die Instandsetzung der Laterne auf? Haftet hier der Arbeitnehmer selbst?

Danke für Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von AntoniaCorleone):
Haftet hier der Arbeitnehmer selbst?

Kann sein oder auch nicht.

Kommt halt auf die Datails an, warum das
Zitat (von AntoniaCorleone):
Ein Arbeitnehmer fährt ... gegen eine Straßenlaterne.
passiert ist.


Wobei als erstes mal die Verischerug des Kfz zahlt und dann der Arbeitnehmer eventuell in Regress genommen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoniaCorleone
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Na nehmen wir mal an, der Fahrer ist von der Sonne geblendet worden und unglücklich gegen die Laterne gefahren. Hat also vermutlich nicht grob fahrlässig gehandelt.

Der Lieferwagen ist vollkasko versichert - deckt das aber nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen mit ab? Theoretisch müsste für die Laterne doch dann eine andere Haftpflichtversicherung zuständig sein. Aber wäre das die des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Es ist das Risiko des Chefs, wenn so etwas passiert. Wenn nachweislich nicht vorsätzlich gehandelt wurde passiert dem Arbeitnehmer nichts

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Lieferwagen ist vollkasko versichert - deckt das aber nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen mit ab?
Nee, das hast du komplett falsch verstanden, gleich doppelt.
Erstens ist die Vollkasko gerade nicht für Fremdschäden, dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Und zweitens wird bei der Haftpflichtversicherung nicht zwischen Fahrzeugen und Nichtfahrzeugen unterschieden.

Grundsätzlich:
Für Fremdschäden - egal ob an Autos oder anderen Dingen - kommt die Haftpflicht auf. Regress gibt es nur in bestimmten Fällen (etwa Alkohol oder Fahrerflucht).

Die Vollkaskoversicherung zahlt hingegen den eignen Schaden, wieder mit bestimmten Ausnahmen (etwa ein nicht angemeldeter Fahrer, und natürlich die Regressgründe von oben).

Eine andere zuständige Versicherung kann es eigentlich nicht geben, denn üblicherweise enthalten fast alle die sogenannte Benzinklausel.

Auf den Arbeitnehmer kommt allerhöchsten eine Schadenersatzforderung wegen höherer Beiträge, sofern es da überhaupt einen Schaden gibt (KFZ-Versicherungen für Firmen haben oft gar keinen Schadenfreiheitsrabatt).

Zitat:
Wenn nachweislich nicht vorsätzlich gehandelt wurde passiert dem Arbeitnehmer nichts
Naja, grobe Fahrlässigkeit gibt es ja auch noch.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Der Lieferwagen ist vollkasko versichert - deckt das aber nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen mit ab? Theoretisch müsste für die Laterne doch dann eine andere Haftpflichtversicherung zuständig sein. Aber wäre das die des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers?

Die Laterne zahlt die KfZ-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Den Schaden am Lieferwagen zahlt die Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers.
Möglicherweise wird der Arbeitgeber aber in den Versicherungsbeiträgen hochgestuft, d.h. die Versicherung wird im nächsten Jahr teurer. Diese Mehrkosten kann sich der Arbeitgeber wahrscheinlich zumindest teilweise vom Arbeitnehmer zurück holen.

Zitat:
Na nehmen wir mal an, der Fahrer ist von der Sonne geblendet worden und unglücklich gegen die Laterne gefahren. Hat also vermutlich nicht grob fahrlässig gehandelt.

Bei einem stehenden Hindernis, welches auch nicht gerade klein ist, wird es aber auch schwierig, den Unfall als leichte Fahrlässigkeit durchzubekommen.
Tendenz: Wenn der Arbeitgeber "Erst macht" wird der Arbeitnehmer die Mehrkosten durch höhere Versicherungsbeiträge zumindest anteilig tragen müssen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer versuchen herauszubekommen, ob der Arbeitgeber tatsächlich wegen genau dieses Schadens(!) in der Versicherung hochgestuft wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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