Lkw Unfall

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
xpowl
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 12x hilfreich)
Lkw Unfall

Darf ein Lkw fahrer nach dem Unfall eigenständig die Tachoscheibe aus dem Fahrtenschreiber rausnehmen und wieder einlegen ! ?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13238 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zu welchem Zweck sollte er das tun? Legt er die selbe Scheibe wieder ein, oder eine andere, um z.B. mögliche Geschwindigkeits- und/oder Lenkzeitüberschreitungen zu vertuschen? Das dürfte er selbstverständlich nicht. Trotzdem brauchen wir hier erstmal etwas mehr Informationen. Grundsätzlich darf die Tachoscheibe vor Fahrtende nicht aus dem Kontrollgerät entfernt werden.

Gruss,

Axel-

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xpowl
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 12x hilfreich)

Warum er es tun sollte ???

Nun um Vielleicht die Daten nachzutragen ??
Ist ja Urkundenfälschung, wenn ein Lkw losfährt ohne die Tachoscheibe ausgefüllt zu haben.

Es gab ein Verkehrsunfall, ein Lkw fuhr mir auf, behauptete jedoch ich hätte ihn geschnitten und sofort in die einfahrt eingebogen, so das er trotz vollbremsung den lkw nicht mehr stoppen konnte.

Ich hatte ein Zeugen der auf der Tankstelle getankt hat, der bestätigte meine Aussage, die Polizei überprüfte daraufhin die Videoüberwachungsbänder der Tankstelle(Ohne zu überprüfen ob die Videoüberwachungsanlage eine richtig eingestellte Zeit hatte oder überhaupt geeicht war, der Zeuge war zu dem Zeitpunkt nicht dort zu sehen.

Unfallzeitpunkt Laut Tachoscheibe 17:47

Um 17:50-52
Hat der Lkw Fahrer die Tachoscheibe kurz rausgenommen und um 17:52 wieder reingetan.

Die Polizei um 17:55 in Ansicht genommen, jedoch bemerkten Sie nich das die Tachoscheibe kurz davor rausgenommen worde.

Ich Habe jedoch die Polizei um 17:57 Alarmiert.

Wie kann die Polizei schon vor meiner Alarmierung am Unfallort gewesen sein, bzw warum sollte ich 10 min später den Notruf alarmieren, meine Beifahrerin blutete am Kopf.

Die Polizei meinte wir hätten den Unfall manipuliert, und angesprochen, da der Zeuge nicht auf der Tanke zu sehen war.

Nun muss die Fahrtenschreiber Uhr ja falsch gegangen sein , oder was meint ihr ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13238 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zur Eingangsfrage: Um Daten, die bei Fahrtantrag eingetragen werden müssen, nachzutragen, darf das Schaublatt selbstverständlich nicht aus dem Kontrollgerät entnommen werden. Dieses stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie Sie richtig bemerkt haben, wird auf dem Schaublatt eine Markierung gemacht, wenn das Kontrollgerät geöffnet wird. Dieses läßt sich also auch später noch nachweisen. Die Schaublätter müssen - bin mir nicht ganz sicher - mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden. Die Polizei kann also auch später noch darauf zugreifen.

Möglicherweise war die Uhr am Kontrollgerät (Fahrtschreiber) falsch eingestellt. Das dürfte sich nachträglich jedoch kaum noch feststellen lassen. Möglicherweise geht auch die Uhr an der Videoüberwachungsanlage falsch. Wenn Sie aber die Polizei per Notruf (110 oder 112) verständigt haben, so wird dieser Anruf mit Uhrzeit protokolliert. So dürfte dann zumindest die Uhrzeit Ihres Anrufes nachvollziehbar sein. Damit wäre unter Umständen auch der Nachweis erbracht, dass die vor Ort von der Polizei protokollierte Uhrzeit falsch war. Alles in allem scheint es mir bei der Sachlage aber notwendig und empfehlenswert zu sein, einen versierten Anwalt einzuschalten.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.460 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.705 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.