Lückenunfall - Haftungsverteilung

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Khaleesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lückenunfall - Haftungsverteilung

Hallo zusammen,
ich bin das einbiegende (wartepflichtige) Auto bei einem Lückenunfall.
Der Vorfahrtsberechtigte überholt mit unangepasster Geschwindigkeit und ohne Achtsamkeit einen Ampelstau durch den ich mich gerade langsam herein Taste. Das Fahrzeug streift meine Stoßstange in voller Fahrt.
Die Polizei sagt die Lage ist klar und kündigt dem Vorfahrtsberechtigten ein Bußgeld an, nimmt den Unfall aber nicht offiziell auf (da nur Blechschaden).
Kann ich tatsächlich nur mit Übernahme von 1/3 meinesSchadens rechnen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

In solchen Situationen kann man mit einer Übernahme irgendwo zwischen 0% - 100% rechnen.




Zitat (von Khaleesi):
mit unangepasster Geschwindigkeit

Wurde wie genau festgestellt?



Zitat (von Khaleesi):
ohne Achtsamkeit

Dürfte der Gegner anders sehen ...



Zitat (von Khaleesi):
durch den ich mich gerade langsam herein Taste

Was bedeutet "herein tasten"? Etwa das man da bilnd gefahren ist? Ohne freie Sicht nach rechts und links?



Zitat (von Khaleesi):
Die Polizei sagt die Lage ist klar

Die Meinung der Polizei ist nicht relevant,von daher würde ich da erst mal nicht drauf bauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Khaleesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Rückfragen!
Unangepasste Geschwindigkeit: laut Zeuge der in besagtem Ampelstau stand und dem Punkt an welchem das "gegnerische" Auto zum Stehen kam
herein getastet: ich bin langsam Stück für Stück voran gefahren um das Umschalten der Ampel und möglichen Gegenverkehr zu erkennen. Sicht war vorhanden, anderes Auto kam aber zu schnell.

Mein Anwalt will auf 75% klagen, sieht aber max. 50% als realistisch an da die Geschwindigkeit nicht nachweisbar ist. Der Rest soll über das Quotenvorrecht mit meiner Vollkasko verrechnet werden. Ich wüsste nur gerne, ob seine Einschätzung zu meiner Teilschuld passt...

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Öhm, für einen Unfall, bei dem du ohne weiteres auch die volle Schuld bekommen kannst (du hast die Vorfahrt genommen) bist du doch mit 25 - 50 % Quote sehr gut bedient.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Khaleesi):
Mein Anwalt will auf 75% klagen, sieht aber max. 50% als realistisch an da die Geschwindigkeit nicht nachweisbar ist. Der Rest soll über das Quotenvorrecht mit meiner Vollkasko verrechnet werden. Ich wüsste nur gerne, ob seine Einschätzung zu meiner Teilschuld passt...

50% ist schon sehr optimistisch, denn es wurde dem anderen die Vorfahrt genommen. Vor dem Klagen kann man auch abwarten wie beide Versicherungen das unter einander ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Khaleesi):
Unangepasste Geschwindigkeit: laut Zeuge der in besagtem Ampelstau stand

Naja, die Schätzung eines Laien ... Vettel dürfte das z.B. anders einschätzen als ein Cord-Hut tragender Renter ... :grins:



Zitat (von Khaleesi):
Sicht war vorhanden, anderes Auto kam aber zu schnell.

Die Sicht ware vorhanden, aber nicht ausreichend um dort einzufahren.



Zitat (von Khaleesi):
sieht aber max. 50% als realistisch an

Also mit 50% wärst Du wirklich super wegekommen. Ich schätze aber eher 20%-30%.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Das Ganze kommt wirklich auf die Beweislage und auf die Zeugenausagen an. So pessimistisch wie die Vorredner bin ich da nicht. Ich denke, dass Dein Anwalt die Lage mit 50-75% ganz gut trifft.

Warum hat das andere Auto den Ampelstau überhaupt überholt? War da eine weitere Spur (Linksabbiegerspur) oder war das ein echtes Überholen? So etwas macht auch einen großen Unterschied aus.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Khaleesi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ein echtes Überholen, an dieser Stelle gibt es nur eine Spur je Fahrtrichtung. Der Fahrer wollte am Ampelstau vorbei auf eine ca. 20 m nach der Unfallstelle beginnende Linksabbiegerspurfahren.

Ja, ich bin Rechtsschutz versichert. Der Anwalt fragt nun die Deckung für einen Prozess an.

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